Hallo Leidgenossen,
ich stehe mal wieder vor dem finanziellen Ausziehen zur Berechnung des zu leistenden Kinderunterhaltes.
Bei der letzten Berechnung vor ca. 2 Jahren ist nach anwaltlichen hin und her vor Gericht ein Vergleich geschlossen worden.
Aufgrund der Forderung von mir das meine jetzt volljährige Tochter doch nachweisen solle wie sie sich ihre Zukunft hinsichtlich Arbeit oder Ausbildung
vorstellt und mir bitte Nachweise zusenden soll hat sie und die Ex das zum Anlass genommen mir über eine Anwalt mitteilen zu lassen das ich doch meine
Einkommen für die Berechnung der Unterhaltszahlungen an meine 4 Kinder darlegen sollte.
Nun ist meine älteste Tochter 18, die weiteren Kinder 16, 13 und 9 Jahre.
Wie wird denn nun die Berechnung gemacht da doch verschiedene Sätze angenommen werden.
Und was kann ich denn für die Berechnung abziehen.
Ich dachte da an eine einfache verständliche Haben und Ausgaben Rechnung.
Ich möchte die ganze Sache nicht schon wieder über einen Anwalt abwickeln, da das mit Kosten verbunden ist.
Mir schwebt vor die Unterlagen zu übergeben und dann die Berechnung des Anwaltes abzuwarten und darauf mit meiner Rechnung
zu kontern falls die beiden voneinander abweichen wovon ich ausgehe.
Was meint ihr dazu?
Moin.
zunächst mal die Frage, in wessen Auftrag fordert der RA Auskunft?
Deiner Tochter?
Der Mutter, als Vertreterin der Tochter?
Oder als Vetreterin der anderen?
Wenn das zweite, würde ich ihn erstmal bei der Anwaltskammer anschwärzen, weil er nicht gleichzeitig Mutter und Tochter vertreten kann.
Wenn das letztere, wirst du die Auskunft geben müssen.
Dann darf er gerne rechnen und wir prüfen das mit dir nach.
Wenn Ersteres, fordere ihn auf, dir zuerst die Bedürftigkeit der Tochter nachzuweisen und Einkommensauskunft der Mutter beizubringen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich glaube man muss hier zweierlei unterscheiden.
Ein Schreiben kommt vom Amtsgericht wo mein Anwalt die heruntersetzung des Titels meiner 18 jährigen Tochter auf 0 euro beantragt hat, in dem mit Hinweis auf die beigelegte Eingliederungsvereinbarung des Job-Centers hingewiesen wird in der folgendes steht:
1. Ihr Träger für Grundsicherung Jobcenter unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zu Eingliederung
Zur Unterstützung Ihrer Integratiosbemühungen in Beschäftigung schaltet er ein / stellt er den Kontakt her zu: Psychologischer Dienst.
2. Bemühungen von Frau X (Tochter) zur Eingliederung in Arbeit
Sie nehmen an einer psychologischen Untersuchung des Psychologischen Dienstes der Agentur für Arbeit.
Hiermit soll Begründet werden den Antrag zurückzuweisen.
Im zweiten Schreiben an meinen Anwalt teilt er diesem mit das er die minderjährigen Kinder vertreten durch die Ex anwaltlich vertritt.
Hierbei geht er davon aus, das auch in der Frage der Unterhaltsberechnung mein Anwalt mich vertritt. (gerne würde ich das selber machen wegen der Kosten was meint ihr dazu)
In diesem Schreiben weist er auf die gerichtliche Einigung vor 2 Jahren hin und fordert mich auf mein Einkommen und Einkommensteuerbescheid einzureichen.
Er bietet an nach Einreichung der Belege die Berechnung durchzuführen und Rückwirkend zum April in Rechnung zu bringen.
Ist das richtig das mein Anwalt dieses Schreiben bekommt obwohl ich selber keines bekommen habe nur durch meinen Anwalt der mich jedoch erst noch fragt ob er mich in diesem Vorgang vertreten soll.(Was ich nicht möchte da Geldmangel)
Kann ich einfach Abwarten bis ich persönlich informiert werde?
Muss die Kindesmutter bei der Berechnung nicht auch ihr Einkommen (Arge) darlegen?
Wie kann ich jetzt Reagieren ohne Gefahr zu laufen, das für mich Probleme auftreten hinsichtlich meiner Privatinsolvenz, und ohne viele Kosten für mich zu verursachen.
Wer hat denn das Schreiben vom Gericht geschrieben?
Ich kann dir irgendwie nicht folgen.
Wieviele Anwälte gibt es denn jetzt?
Und hast du die 18-jährige auch außergerichtlich zur Titelherausgabe aufgefordert?
Jedenfalls musst die 18-jährige von den anderen trennen.
Für die Minderjährigen solltest du deinem Anwalt schreiben, dass du vorerst ohne seine Hilfe auskommen möchtest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
OK ist ein wenig verworren.
Also das Gericht hat ein Schreiben des gegnerischen Anwalts an meinen Anwalt weitergeleitet wo es um die runtersetzung des Titels ging.
Anwälter gibt es zwei, meiner und der welcher meine Ex wegen neuberechnung des Kindesunterhalts der unter 18-jährigen und meine Volljährige in Sachen Titeländerung vertritt.
Trennen wie?
Einerseits läuft ja die angefochtene reduzierung des Titels und andererseits die Neuberechnung der 3 anderen Kinder.
Da kann man ja nicht so richtig trennen oder sehe ich das falsch.
Servus,
der gegnerische Anwalt kann nicht Deine Ex und Deine volljährige Tochter vertreten.
Den Eure Volljährige muss sowohl Dich als auch Deine Ex zur Zahlung von Unterhalt auffordern.
Sie braucht also einen eigenen Anwalt, wenn sie es nicht allein mit Euch beiden ausmachen will oder kann.
Es sind also 2 Verfahren zu klären. So meint es Beppo mit "trennen".
Bei der Berrechnung der Zahlungen sind natürlich jeweils alle 4 Kinder zu berücksichtigen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Wie kann ich denn nun sicherstellen das meine Tochter auch die Ex auffordert?
Kann ich da einsicht in die Unterlagen fordern.
Bin nun ziemlich Verunsichert wie ich weiter vorgehen soll.
Fakt ist nun einmal das Schreiben vom Anwalt auf das ich wohl zu Antworten habe oder.
Soll ich ihn darauf Aufmerksam machen?
Andererseits hat er ja einen Anwalt angeschrieben der von mir noch gar nicht mit der Aufgabe beauftragt worden ist.
Man ist das kompliziert.
Wie kann ich denn nun sicherstellen das meine Tochter auch die Ex auffordert?
Kann ich da einsicht in die Unterlagen fordern.
Bin nun ziemlich Verunsichert wie ich weiter vorgehen soll.
Die große Tochter muss Ex und Dich gleichzeitig auffordern, Angaben zum jeweiligen Einkommen zu machen.
Dann muss sie diese Daten dem jeweils anderen Elternteil zur Verfügung stellen.
Du brauchst dies also nicht sicherzustellen, dass ist Aufgabe des volljährigen Kindes. Ansonsten erhält sie keinen Cent.
Bestehe darauf, dass Du die entsprechenden Unterlagen des Kindes und der Mutter bekommst.
Vorher kann sie auch keinen Unterhalt von Dir bekommen.
Schreibe dem Anwalt, dass die volljährige Tochter zunächst mal ihre Bedürftigkeit begründen und Dir die Unterlagen der KM zur Verfügung stellen soll.
Grundsätzlich besteht bei Unterhaltstreitigkeiten bei Gericht Anwaltszwang. Du wirst in also spätestens für eine Verhandlung brauchen.
Wenn die Sache für Dich zu verzwickt ist, dann wäre es u.U. ratsam, ihm bereits jetzt ein Mandat zu geben.
Wenn Du es Dir zutraust, dann nimmst Du die kostenlose Unterstützung hier in Anspruch, und Du kannst die evtl. einige Euros ersparen.
Vielleicht kommt ihr ja ohne Gericht zu einem Ergebnis.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin petzi,
Wie kann ich denn nun sicherstellen das meine Tochter auch die Ex auffordert?
Kann ich da einsicht in die Unterlagen fordern.
nicht Du kannst das, sondern Eure Tochter: Sie muss die Einkommensunterlagen ihrer Mutter anfordern und Dir diese zur Verfügung stellen und umgekehrt. Das kannst Du ihr freundlich mitteilen; ebenso, dass Väter und Töchter keine Anwälte brauchen, um sich über Geld zu unterhalten, sondern einen Tisch, zwei Stühle und zwei Tassen Kaffee.
Grüssles
Martin
***edit: In Ergänzung zu staengler: Es ist kein Grundsatz, dass man Unterhaltsfragen nur gerichtlich klären könnte; man kann das auch einvernehmlich tun, und dann geht es - wie oben beschrieben - auch ohne Anwälte.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Na toll der Anwalt der meine Tochter vertritt ist der welcher auch die Unterlagen bei mir einfordert.
Klar eigentlich darf er nicht die Interessen meiner 3 Kinder vertreten durch die KM und die meiner Tochter wahrnehmen aber es sieht ja so
aus als wenn er das trotzdem macht.
Da ist doch klar das die KM ihm keine Belege zukommen lässt und schon gar nicht das ich Erfahre was sich finanzielle abspielt.
Da sie Arge Empfängerin ist und sonst keine Einkünfte hat würde das bei der Berechnung ja auch keine Rolle spielen.
Warum hast du ein Problem damit, wenn der Anwalt nicht Mutter und Tochter vertreten darf?
Hast du den so lieb, dass du ihn nicht wieder verlieren möchtest?
Und du musst nicht darum betteln, dass deine Tochter ihrer Pflicht nachkommt.
Sie will was von dir!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nee ich finde es gut wenn es nicht so wäre.
Gleich habe ich ein Gespräch mit meine Anwalt und werde mal schauen wie er dazu steht.
Leider ist eine gütliche Einigung ausgeschlossen.
Die sind froh wenn ich eine reingewürgt bekomme.
Dabei sehe ich gar kein Problem in der Bezahlung, da es ja meine Pflicht ist und ich der auch nachkommen möchte.
Mein bisschen Geld möchte ich aber nicht immer für einen Anwalt ausgeben.
Daher bin ich froh hier im Forum ein wenig Hilfe zu bekommen um so viel wie möglich selber zu erledigen.
Ich habe auch kein Problem damit den Anwalt der KM und des Kindes selber zu kontaktieren und die Sachverhalte klarzustellen.
Nur müssen diese auch vor Gericht bestand haben, denn im Grunde läuft alles darauf hinaus.
Hi
Wichtig wäre es auf jeden Fall, eine klare Strategie + Fahrplan zu entwickeln.
1. Bei den 3 jüngeren Kindern ist vermutlich alles klar (gehen zur Schule, keine Ausbildung)
2. Auskunft vom 18. jährigem Kind zu dessen Anspruchsberechtigung (Schule, Ausbildung, Studium)
3. Klärung der Rangfolge (das älteste Kind ist volljährig, aber auch privilegiert?)
4. Einkommensauskunft vom 18. jährigem Kind selbst
5. Auskunft vom 18. jährigen Kind über das Einkommen der KM
Erst danach kann gerechnet werden. Erfolgt keine Auskunft, so bleibt es erst einmal bei den 3 jüngeren Kindern gleich. Bei der Grossen muss geschaut werden, was der alte Vergleich sagt. Entsprechend der dortigen Inhalte wird entweder auf Titelherausgabe geklagt oder der KU einfach eingestellt. Falls kein KU mehr fällig ist könnte es passieren, dass die drei anderen Kinder eine Stufe höher gruppiert werden. Aber darum musst nicht Du Dich kümmern.
Wie also willst Du vorgehen? Welche konkreten Schritte wurden bisher eingeleitet? Was sagt der Vergleich?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin petzi,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist Deine Tochter derzeit überhaupt nicht unterhaltsberechtigt, da sie weder eine allgemeinbildende Schule besucht noch eine Ausbildung oder ein Studium macht. "Volljährig sein und keinen Plan oder keinen Bock haben" ist kein Unterhaltsgrund.
Genau das wäre aber der Dreh- und Angelpunkt einer gerichtlichen Auseinandersetzung; insofern wäre ich an Deiner Stelle da jetzt mal ganz gelassen: Wenn jemand nicht unterhaltsberechtigt ist, spielt das Einkommen des (vermeintlich) Unterhaltspflichtigen ja gar keine Rolle. Theoretisch könntest Du für die verbleibenden minderjährigen Kinder eine Stufe höhergesetzt werden; angesichts Deiner Schilderungen sehe ich das eher nicht. Und selbst wenn, wäre das immer noch billiger für Dich.
Möglicherweise versuchen die Herrschaften, Dich allein mit der Androhung einer gerichtlichen Auseinandersetzung unter Druck zu setzen. Aber dabei musst Du ja nicht mitspielen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also wenn du immer so kompliziert bist, ist es vermutlich besser, wenn du dir doch einen Anwalt nimmst.
Ich würde.
1. Dem Gericht schreiben, dass dieser RA deine Tochter nicht vertreten darf, da er schon die Mutter vertritt.
Dazu würde ich die Kopie eines Schreibens beifügen, indem der RA die Mutter vertritt.
2. Der Tochter schreiben, dass sie den Titel für Minderjährige heraus zu geben hat, da sie anderenfalls vor Gericht unterliegen würde, du dich ansonsten aber gerne mit ihr persönlich über den Unterhalt unterhalten würdest.
3. Deinen eigenen Anwalt, bitten dich im Fall der 3 minderjährigen Kinder vorerst nicht zu vertreten.
4. Deinen Anwalt bitten, dir den Schrieb vom RA auszuhändigen und Auskunft zu geben.
Das habe ich dir aber alles oben schon mal gesagt.
Wenn dir das zuviel ist, solltest du das aber lieber deinen Anwalt machen lassen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die auch für mich verständliche Auflistung mit den Möglichkeiten.
Ich denke manchmal ein wenig kompliziert sehe mich aber schon gewachsen mit den Dingen fertig zu werden.
Nach einen telefonischem Austausch mit meinem Anwalt sind wir wie folgt übereingekommen:
Für die Unterhaltsberechnung der 3 Kinder vertritt er mich nicht.
Dem Anwalt der Ex wird er mitteilen das die Forderung der Offenlegung meiner Einkünfte an mich direkt zu richten ist.
Dann werde ich ihm das Mitteilen und Abwarten was er da so ausrechnet.
Anschließend komme ich gerne auf euch zurück um das beste für mich rauszuholen.
Bezüglich der volljährigen Tochter wird er folgendermaßen Vorgehen.
- Darauf Hinweisen das bezüglich der Vertretung der Tochter und der Kindesmutter ein Interessenskonflikt besteht. (ist das irgendwo gesetzlich geregelt das es nicht erlaubt ist?)
- Darauf Hinweisen das die Eingliederungsvereinbarung von meiner Tochter nicht unterschrieben ist
- Einfordern der Offenlegung der Einkünfte meiner Ex
- Anfordern eines Nachweises der Diagnose "Borderleinsyndrom aus der Vergangenheit, da m.E. kein Gutachten vorliegt
- Überlegung die Unterhaltszahlung auf ein Anderkonto einzuzahlen und bei entsprechender gerichtlicher Entscheidung auszubezahlen. Ist jedoch die Frage ob das geht da ich in Privatinsolvenz bin und der Titel vorliegt.
- Abwarten des Ergebnisses der psychologischen Untersuchung durch die Arge
Moin petzi,
angesichts Deiner Auflistung muss ich Beppo's Einschätzung zustimmen, dass Du offenbar lieber komplizierte als einfache Lösungen magst...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
So es ist geschafft,
nach Vorladung zum Gericht zwecks Einigung für den Unterhalt meiner 18-jährigen Tochter wurde der Titel annuliert.
Meine Tochter hatte nachdem meine EX den Gerichtssaal verlassen hat diesen auch verlassen und die Anhörung ging dann
ohne Sie von statten.
Fazit. Es besteht nach bedienen der anderen 3 Kinder kein Anspruch mehr und so wurde es auch festgehalten.
Ein kleiner Schritt in die Freiheit.
Mal sehen ob das bei den anderen 3 auch so schwierig wird.
