Hallo alle zusammen,
mein Mann hat von seiner Tochter einen Brief bekommen ,dass sie Unterhalt ab 01.02.2013 auf Ihre Konto haben möchte.
Mein Mann bat nach Rücksprache mit dem JA nach ihrem Wohnsitz und dem Ausbildungsnachweis.
Und dass er, bis die Unterlagen da sind , verminderten Unterhalt zahlt.
Den Ausbildungsnachweis hat sie besorgt.
Sie möchte meinem Mann nicht sagen ,wo sie jetzt wohnt.
Deshalb hat mein Mann ihr jetzt erstmal verminderten Unterhalt überwiesen.
Jetzt kam die Drohung von seiner EXfrau, dass wenn mein Mann dem Kind nicht den Unterhalt zahlt der ihr zusteht, werden andere Schritte eingeleitet.
Ex kann ja nicht zahlen. Hartz 4.
Muss mein Mann jetzt Konsequenzen befürchten?
Sobald er die Meldeadresse ht , zahlz er ja den Restunterhalt.
Oder hat er darauf kei Anrecht?
Schönen Abend noch
Ghostbuster
Hi,
Ausbildungsnachweis muss sie herausgeben.
Wo sie wohnt IMO nicht, wenn sie das nicht will. Ausser sie würde den Unterhalt in Höhe eines selbständig wohnenden Kindes verlangen. Dann müsste sie nachweisen, dass sie nicht mehr bei Mama lebt.
Gruß Tina (deren Kinder z.B: nicht erfahren dürfen wo ihr Papa wohnt und dem ein Richter da sogar Recht gegeben hat)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina ,
sie war in einem betreuten Wohnen untergebracht ,aber weil es für ihre einjährige Ausbildung kein Geld gibt, und es dort nur Taschengeld, gab, ist sie jetzt zu irgendeiner Freundin gezogen.Weil dann bekommt sie ja den Unterhalt. Vorher musste mein Mann an das JA einen Kostenbeitrag in Höhe von 525€ Auch das JA weiss nicht wo sie jetzt wohnt. zahlen. Und sie geht nun davon aus,dass sie jetzt diese Summe bekommt.
Gruss Diana
Mal ganz blöd gefragt:
Wie soll denn Kommunikation (ggf. Rückfragen zu Ausbildungsvertrag etc.) stattfinden wenn der Wohnsitz nicht bekannt ist?
Was erhofft sich dein Mann von der Info über den Wohnsitz? Kontakt ist ja scheinbar nicht gewünscht...
Gibt es einen Titel für den Unterhalt? Falls ja wird "eigenmächtiges" Kürzen schnell zum Eigentor.
Tipp: Anfrage über das Einwohnermeldeamt. Funktioniert aber nur wenn sie sich umgemeldet und keinen Sperrvermerk hat einrichten lassen.
Gruß
Moin Diana,
Jetzt kam die Drohung von seiner EXfrau, dass wenn mein Mann dem Kind nicht den Unterhalt zahlt der ihr zusteht, werden andere Schritte eingeleitet.
Nun ja, von der Exfrau braucht er sich nicht einschüchtern lassen ... die würde ich schlicht ignorieren.
"Andere Schritte" müsste Töchting (da volljährig) schon selber einleiten.
Was fordert sie denn ?Wie hoch ist ihr Taschengeldanspruch ?
Da es bedarfstechnisch einen Unterschied macht, ob sie auswärtig oder bei Mama wohnt, muss sie m.E. zumindest dazu Auskunft geben.
Wie definierst Du "geminderten" bzw. "Restunterhalt" ?
Der Kostenbeitrag ans JA ist jedenfalls etwas anderes als ein familienrechtlicher Unterhaltsanspruch.
Besten Gruß
United
Edit: Den Passus mit dem Taschengeldanspruch habe ich mißverstanden ...
Moin United ,
heute hat ihre Mutter die Meldebestätigung bei uns in den Kasten geschmissen.
Die Tochter hat keine Summe gefordert.
Aber wir gehen mal davon aus , dass es 670,00 € - 184,00 € KG sind .
Bafög hat sie noch während der Heimunterbringung beantragt aber wohl nicht bekommen .
Da schrieb sie meinen Mann ,dass er für sie aufkommen müsse. Wohl nicht ahnend ,dass er den Kostenbeitrag an das JA zahlte.
Daraufhin hat sie sich das wohl mit der Wohnung überlegt , weil sie den Unterhalt nun selber bekommt.
Viell. bekäme sie jetzt Bafög , da sie nun Wohnkosten hat.
Wenn sie Wohngeld beantragt und welches bekommt , zählt es dann bei ihr als Einkommen?
Danke für Antworten
Gruss
Ghostbuster
Hallo Ghostbuster!
Auf alle Fälle einen aktuellen Ablehnungsbescheid für das Schülerbafög verlangen.
Dein Mann wurde beim Kostenbeitrag mit max. 2200 Euro Einkommen eingestuft.
Sind noch weitere Unterhaltsberechtigte vorhanden (du - dein EK, Kinder)?
Grüße,
kosmos
Hallo Kosmos ,
Bafög bekommt sie nicht .
Mein Mann zahlt an die ältere Studierende Tochter 400 € Unterhalt.
Sonst gibt es keine Berechtigten.
Deshalb kommen wir auf die Summe.
Gruß
Ghostbuster
