Hallo,
ich bin der Jörg und neu hier im Forum und hoffe auf viele konstruktive Diskussionen hier.
Zur Sache:
Lebe getrennt, zahle TU und KU.
Nettoverdienst hier: 3200€
Kreditverbindlichkeiten aus der Ehe: 1500€/monatlich ...
Bin als Beamter beschäftigt und aufgrund von mehreren Bandscheibenvorfällen zu 50% schwerbehindert seit 8 Jahren.
Nun hat sich mein Gesundheitszustand so verschlechtert, dass es mir schwer fällt, meinem Vollzeitjob nachzugehen.
Mein Arzt meinte, es wäre vorrübergend möglich, zu attestieren, dass ich nur noch zu 3/4 oder 1/2 Stundenzahl arbeiten gehen kann. Mir ist klar, dass es sich dabei um ein Parteienattest handeln würde.
Frage:
Kann ich aufgrund von Schwerbehinderung meine Leistungsfähigkeit reduzieren ... gleichzeitig würde sich ja der TU enorm reduzieren ...
Ein kurzes Statement dazu würde ich begrüßen.
Jörg aus Herne
Moin,
zunächst ist einmal bedeutsam, auf welcher Basis Du TU bezahlst: Gab es da eine gerichtliche Entscheidung oder ist das einfach eine freiwillige Vereinbarung zwischen Dir und Deiner DEF? Falls Letzteres, kannst Du die Zahlungen jederzeit reduzieren oder einstellen; fairerweise vielleicht mit Ansage und Vorlauf von zwei bis drei Monaten.
Sollte Deine DEF eine gerichtliche Klärung der Unterhaltsfrage anstreben, kommen allerdings weitere Faktoren ins Spiel: Wie alt sind die Kinder, arbeitet die DEF bereits, wenn ja, mit welchem Einkommen etc. Wenn Dein TU nur einen Einkommensunterschied ausgleicht (vergleichbar dem nachehelichen Aufstockungsunterhalt) sollte es wenig Probleme geben. War Eure eheliche Aufgabenteilung jedoch, dass Du die Erwerbsarbeit leistest und Deine Frau sich ausschliesslich um Haus und Hof kümmert, kann man sie nicht von heute auf morgen ins Erwerbsleben zurückschicken.
Im Zweifelsfall solltest Du Dich auf die nacheheliche Solidarität berufen, die keine Einbahnstrasse ist. Gleichzeitig solltest Du Dir klar darüber sein, dass bei einer gerichtlichen Klärung ein selbst beigebrachtes Attest nichts wert ist; da wird Dir möglicherweise eine amtsärztliche Untersuchung auferlegt. Gerade mit Rückenproblemen wird in Unterhaltsdingen auch eine Menge Schindluder getrieben. Selbst veranlasste Einkommensreduzierungen funktioniert können bei gerichtlicher Klärung zur Annahme fiktiver Einkünfte führen. Jedenfalls dann, wenn ansonsten die Allgemeinheit mit Steuergeldern in Deine Unterhaltspflicht eintreten müsste.
Stell mal ein paar Zahlen ein (Netto DEF, Höhe Trennungs- und Kindesunterhalt etc.) - und die Info, wofür diese Kreditverbindlichkeiten sind (die man im übrigen auch reduzieren kann).
Kannst Du mit Deiner DEF halbwegs vernünftig reden oder rennt sie wegen allem zum Anwalt? Falls ersteres, könntest Du ihr eine eigene Erwerbstätigkeit ja mit verstärkter Mithilfe bei der Kinderbetreuung erleichtern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Der KU ist tituliert.
Den TU zahle ich aufgrund des Beschlusses des AG. Dort wurde er festgelegt.
Netto EX: ca. 700€
Ex läuft, weil PKH-Stammkundin wg. jedem Mist zum Anwalt.
Kreditverbindlichkeiten entspringen einem gemeinsamen Hausdarlehen ...
Wenn noch Fragen offen sind, einfach fragen.
Jörg
Ja: Wie alt ist das Kind?
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ja: Wie alt ist das Kind?
Mein Kind ist 9 Jahre alt - meine EX aber aufgrund einer Krebserkrankung, die im Trennungsjahr auftrat derzeitig nicht erwerbstätig. sie erhält nur krankengeld ... ca. 480€ ...
sie erhält nur krankengeld ... ca. 480 ...
und
Netto EX: ca. 700
Wie denn jetzt? :exclam: Das ist ja nicht ganz unwichtig, ob sie nun 700 selbst verdient oder 480 Krankengeld erhält.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ihr verdienst leigt bei ca. 700€ ... derzeitig bekommt sie ca. 480€ krankengeld zzgl. 903€ zzgl. kindergeld plus KU 345€ ...
