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Hilfe !!!!! bekomme Unterhaltstitel nicht abgeändert.......

 
(@goldeneresel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.........vll. hat jmd. eine zündende Idee.... bin absolut fassungs -und ratlos.....

Nun meine Geschichte......

Durch finan. Schwierigkeiten musste ich meine selbst. Tätigkeit im Nov. 2008 aufgeben. Bis zum 30.06.2009 erhielt
ich noch Geldmittel wg. Freistellung. Bis dahin habe ich auch für meine 3 Kids Unterhalt gezahlt ( 775 Eur pro Monat ).
Meine Ex wollte jedoch einen Titel haben und es ging vor Gericht. Am 08.06.09 haben wir uns auf den Mindestunterhalt verglichen.
Habe vor Gericht gesagt dass ich jedoch nicht wüsste, wie ab 01.07.09 meine finanziellen Verhältnisse aussehen. Soweit so gut.
Ab 01.07. habe ich Leistungen nach SGB II erhalten. Vom 10.07. - 31.07.2009 habe ich ein entgeldloses Betriebspraktikum bei
meinem jetzigen AG gemacht. Die Arge hat die Fahrtkosten ( 100 Km tgl. ) übernommen. Nun bin ich seit dem 01.07. dort angestellt und
verdiene 2100 Eur brutto. Hierin sind 794 Eur pausch. Fahrtkosten enthalten und erhalte somit 1700 Eur netto ausgezahlt. Ein Umzug kommt noch nicht in Frage da ich zu dem Zeitpunkt
noch in der Probezeit war und der Vertrag befristet ist. Haben direkt nach erhalt der ersten Gahltsabrechnung Unterhaltsabänderungsklage eingereicht.
Scheiterte schon an dem PKH Antrag. Dann ging der Vorgang zum OLG und auch hier habe ich heute einen negativen Bescheid erhalten.

Zwischenzeitlich hat meine EX-eine Lohn -und Gehaltspfändung durchgesetzt. Habe Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze gestellt. Die Grenze
wurde dann vom Vollstreckungsgericht auf 1575 Eur mtl. heraufgesetzt, da ich ansonsten selber Hilfebedürftig werde. Somit sind ca. 130 Eur mtl. pfändbar.

Aber solange der Titel nicht abgeändert wird, laufen auf der anderen Seite die Schulden weiterhin auf.

Wegen der gescheiterten Selbständigkeit müsste ich eigentlich Regelinsolvenzantrag stellen. Bringt aber nichts, da ja weiterhin wieder Unterhaltsschulden auflaufen.

So, hoffe das jemand eine gute Idee hat........

Danke schonmal....

Sven


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2010 17:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

soweit ich das überblicke sind da 2 Fallstricke:

1.

Bis dahin habe ich auch für meine 3 Kids Unterhalt gezahlt ( 775 Eur pro Monat ).
Meine Ex wollte jedoch einen Titel haben und es ging vor Gericht. Am 08.06.09 haben wir uns auf den Mindestunterhalt verglichen.

Ein Vergleich bedeutet Deine Zustimmung dazu, dass Du KU in dieser Höhe zahlst. Das ist eine frewillige Vereinbarung, die nicht so einfach abgeändert werden kann, besonders wenn keine Aussagen dazu getroffen wurden, was passiert, wenn sich die Bemessungsgrundlage für den KU ändert. Du warst da wohl extrem schlecht beraten.

2.

Nun bin ich seit dem 01.07. dort angestellt und
verdiene 2100 Eur brutto. Hierin sind 794 Eur pausch. Fahrtkosten enthalten und erhalte somit 1700 Eur netto ausgezahlt.

Wenn sich keiner einen Kopf macht, wie sich der Nettobetrag zusammensetzt und ob der zusammensetzt und ob der komplett so berücksichtigt werden kann bzw. inwieweit er bereinigt werden muss, bist Du in der verglichenen Unterhaltshöhe leistungsfähig (1700-775 > 900).

Was sagt denn Dein Anwalt??

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2010 01:16
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

hat sich der Vergleich seinerzeit in irgendeiner Weise an der DDT orientiert? Und wenn ja, konnte das OLG in seiner aktuellen Entscheidung bereits berücksichtigen, dass sich ab 01.01.2010 die Geschäftsgrundlage, auf der dieser Vergleich basierte, grundlegend geändert hat, indem seit diesem zeitpunkt die DDT nicht mehr von drei sondern nur noch zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht?

Gruß und schönes Wochenende


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2010 11:22