Hallo,
meine Lebenspartnerin hat einen 21jährigen studierenden Sohn. Dieser wiederum einen Vater 🙂
Wie sieht es mit der generellen Unterhaltsplicht gegenüber einem Studierenden Kind aus.
Meine Lebenspartnerin meint gehört zu haben, dass die Gehälter beider Unterhaltspflichtigen (also Vater und Mutter) addiert werden und dann "irgendwas" gerechnet wird.
Nettoverdienst meiner Lebenspartnerin: 3200€ inkl. Kindergeld
Nettoverdienst des Exmannes, der sich als Selbstständiger "arm" rechnet: 1500€
Die D'dorfer Tabelle besagt, dass in der niedrigsten Einkommensgrußße bis 1500€ der Unterhalt für ein Kind ab 18 Jahren 432€ beträgt.
Der Exmann zahlt wohl 250€, was meines Erachtens zu wenig ist. Sohn wohnz noch im Haushalt meiner Lebenspartnerin, will aber auch gerne eine eigene Wohnung beziehen.
Wer könnte einw enig Aufklärung in die Angelegenheit bringen?
Pluto
Hallo Pluto,
Aufklärung kannst Du hier sehr kompetent und noch dazu völlig kostenlos erhalten. Du bist hier richtig.
Erst mal grob: der Sohn Deiner LG ist volljährig. er muss erst mal für sich selbst sorgen. Möchte er Unterhalt von seinen Eltern, muss er Bedürftigkeit nachweisen. Sofern die Eltern ran müssen, wird je nach Einkommen gewichtet. Ein wenig Ahnung habt ihr ja schon davon.
Wichtig für Euch. Erst mal zu nichts drängen lassen! Nichts vorschnell unterschreiben oder in etwas einwilligen. Wie gesagt, der Sohn muss erst mal Bedürftigkeit nachweisen.
Hat er schon mal eine ausbildung gemacht? Ist das Jugendamt irgendwie (noch) im Spiel? Gibt es bereits irgendwelche Unterhaltstitel, die noch gelten? usw.
Gebt uns noch ein paar genauere Info`s. Dann kann Euch auch ganz genau geholfen werden.
Experten in diesen Themen gibt es hier einige.
Legt los
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Der Exmann zahlt wohl 250€, was meines Erachtens zu wenig ist.
Hallo,
meines Erachtens nicht. Und hier findest du Infos zur Unterhaltsverpflichtung ggü. Studenten.
/elwu
Moin,
deine LG hat Recht!
Sohni muss beide Eltern zur Einkommensauskunft auffordern und diese dem jeweils Anderen zur Verfügung stellen.
Dann sind die Einkommen in üblicher Weise zu bereinigen.
Das ist dann zu addieren.
Dann ist bei beiden der SB von ich glaube, 1.000,-€ abzuziehen.
Bei deiner LG ist natürlich auch das KG nicht einzurechnen, da es Sohni direkt zusteht.
Angenommen, bei ihr blieben so 3.000,- und bei ihm 1.500,- so ergibt das in Summe 4.500,- und, je nach Kinderzahl, Zeile 9 der DT oder 657,- € Bedarf.
Davon geht das KG und evtl. Einkünfte von Sohni bis auf 90,- € runter.
Bleiben also 500,- € Bedarf.
Bevor nun gequotelt wird, ist der SB abzuziehen, bedeutet, 2.000,- von KM und 500,- von KV.
Somit muss deine LG 4/5 von 500,- tragen und er 1/5.
Die höhere Spreizung, die sich aus dem Vorwegabzug des SB ergibt ist natürlich eigentlich gegen Väter gedacht, trifft aber in diesem Falle die Mutter
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Pluto,
machen wirs der Reihenfolge nach. 😉
Solange er bei euch lebt richtet sich der Bedarf nach der Altersgruppe 4 der DT. Würde er wegen des Studiums einen eigenen Haushalt haben, dann wäre der Bedarf grundsätzlich 640 € (u.U kommen dann noch Studiengebühren und KK dazu)
Er muß seine Bedürftigkeit nachweisen (durch Imma, Scheine u.s.w nachweisen das er zuügig studiert)
Das Bafög ist vorrangig zu beantragen, um evtl. die Unterhaltslast der Eltern zu mindern.
So und nun zur Verteilung der KU.
Der KU wird nach der Summe der beiden ber. Nettoeinkommen beider Elternteil berechnet. Also wird Einkommen KM und Einkommen KV addiert und in der DT nachgeschaut. Von diesem Betrag wird dann das vollständige KG abgezogen, das ihm allerdings zur Verfügung gestellt weden muß.
Das ergibt dann den Zahlbetrag.
Solange er bei der KM lebt, kann diese ihren Teil des KU (oder einen Teil davon)auch in Naturalien leisten, wie Wohnraum, essen, waschen, Kleindung etc.
So über den Daumen gepielt wird deine LG 2/3 und der KV 1/3 des Unterhalts betreiten müssen. Bei dem Gesamteinkommen dürfte es mit Bafög mau aussehen. Beantragen soll er es aber auf jeden Fall.
Das KG sollte von deiner LG an ihn ausgezahlt werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo,
zunächst einmal vielen dank an alle, die bislang geantwortet hatten. dieses forum ist wirklich klasse und man lernt nie aus 🙂
wir werden jetzt den sohn meiner lebensgefährtin zunächst einmal bitten, beim vater entsprechende verdienstbescheinigungen zu bekommen. dies scheint recht einfach zu gehen, wenn er angibt, dass er gerne bafög beantragen möchte ... dann schauen wir weiter und mit sicherheit wird sich die ein oder andere fragestellung noch ergeben, mit der ich gerne wieder hierhin zurückkomme.
lg
pluto1024
Hallo Pluto,
als Zeichen ,das der Sohn eine friedliche Lösung will, sollte er im Gegenzug zu dieser Aufforderung dem Vater gleich die Verdienstbescheinigungen der Mutter und seine Immatrikulationsbescheinigung bringen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
