KM rückt Vergleich ...
 
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KM rückt Vergleich & alten Titel nicht raus

 
(@papi74)
Registriert

Hallo Ihr Lieben,

nachdem meine holde Ex ja nun einen neuen Titel in Form einenes Versäumnisurteils bekommen hat, habe ich Sie aufgeordert mit Fristsetzung heute, mir den alten Vergleich sowie den von mir freiwillig erstellten Titel im Original herauszugeben.

Dieses hat Sie nicht getan und verweist  darauf, dass diese bei Ihrer RAttin liegen.  In dem Aufforderungsschreiben hatte ich auch eine Klage auf Herausgabe angedroht.

Nun meine Fragen:

1.) Kann ich selber ohne eigenen RA Klage einreichen?
2.) Bei ersten nein: Wer trägt die Kosten meines RA's wenn ich Klage einreiche und Madame mir dann die Dinger zustellt ohne das es zum Prozess gekommen ist?
3.= Was muss ich noch beachten?

LG

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2009 20:03
(@papi74)
Registriert

Hallo,

einfach nochmal hochgeschoben...vielleicht hat ja doch jemand einen Rat für mich.

LG

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 13:02
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

so richtig leider nicht!

Aber ich denke, durch Deine Fristsetzung hast Du Exe in Verzug gesetzt. Kommt es zum Rechtsstreit könntest Du evtl. mit Erfolg die Anwaltskosten von ihr zurückfordern.
Ob Du ohne Anwalt Klage einreichen kannst? Sorry, weiß ich nicht. Frag doch auch bei Gericht kurz nach?

Viel Erfolg

Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 13:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1.) Ja. Es handelt sich nicht um eine Angelegenheit des Familienrechts, sondern des Zivilrechts, speziell Schuldrecht.
2.) Die Kosten sind, sobald das RA-Schreiben raus ist, von der Ex zu tragen und ggf. gerichtlich durchzusetzen.
3.) Jein. Du könntest auch auf eine von der Ex abzugebende Vollstreckungsverzichtserklärung ausweichen. Damit sind die Titel wertlos.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 13:57
(@papi74)
Registriert

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten...dann kann ich ja mal gemütlich einen RA beauftragen.

Danke

VG

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 17:30