Sorry, sufferingD, ich kann Dir nicht folgen.
Was ich dem Threadopener sagen wollte ist, er soll seinen Rückzahlungswillen zeigen und um kleinere Raten bitten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Sorry, sufferingD, ich kann Dir nicht folgen.
Was ich dem Threadopener sagen wollte ist, er soll seinen Rückzahlungswillen zeigen und um kleinere Raten bitten.
LG LBM
Wozu soll man diesen "Willen" zeigen? Er war nicht zahlungsfähig ( nehm ich jetzt an) und gut ists, da hat das JA noch lange nicht zu entscheiden. Ist aber recht nett das abgestiefelte immer und immer wieder zu versuchen.
Die können gar nicht fordern, es sieht nur aus, als ob sie das könnten.
Mehr sag ich auch nicht dazu, zumindest öffentlich nicht.
Wenn er einen Titel hat, dann hätte er meines Wissens irgendwann auf Abänderung klagen müssen, vielmehr ist der Titel aber erst irgendwann durch Zwang erwirkt worden.
Nur weil man nicht zahlen kann, kann man nicht einfach "nänänänänä" sagen und gut ist's. Ich denke nicht, dass er "so" aus der Nummer raus kommt. Außerdem geht es um Unterhalt seines Kindes, für den die Allgemeinheit in Stellvertretung durchs JA aufgekommen ist. Wo ist der Fehler darin, das nun zurückzuzahlen?
Ich verstehe den Threadopener auch so, dass er schon generell zu zahlen bereit ist, nur mal nicht eben 250 Öcken zusätzlich übrig hat. Daher mein Vorschlag: zahlungswillig JA, in der Höhe aber nicht, weil geht nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Ulli,
sicher hast Du Recht aber es geht nicht rein ums Geld. Da ist ein Lebewesen und da sollte man - in Zukunft jedenfalls- wissen um wen es da geht. Das sollte, oder könnte man von einem " nun?" erwachsenen Menschen wohl verlangen können.
Lieber Heiko,
da trittst Du bei mir offene Türen ein. Nur, was die näheren Umstande "vor Ort" anbelangt: darüber wissen wir z.Zt. nichts.
Eine Unterschrift muss man sich im übrigen nicht "antun" wenn man nicht weiss was man tut, nunja - es gibt andere Falle, stimmt schon.
Ich habe auch einmal - gegen den ausdrücklichen Rat meines Anwaltes - einen statischen Titel beim Jugendamt gezeichnet. Ich wollte mich (familienrechtlich völlig unerfahren) ganz klar zu meinen Kindern bekennen! Dieser Titel verfolgt mich letztlich bis heute, denn die Wege wären ganz anders beschritten worden!
Nicht böse, sondern nette Grüsse
Heiko
Warum sollte ich böse Grüße erwarten? :redhead: Ich habe doch niemndem etwas getan! :redhead:
LG, Uli
Hallo,
Ein Titel entsteht automatisch wenn UHV gezahlt wird. Der Titel geht dann - wie sollte es anders sein - an das JA über
das ist schlichtweg falsch. Diese Diskussion hatten wir schon so oft, z.B. >HIER<
Die Unterhaltsvorschusskasse kann von dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, nur das rückverlangen, was dieser nach Zivilrecht hätte zahlen müssen. Alleine durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss entsteht kein Titel.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo Sky, aber eintreiben können die das schon. Mir ist bekannt das aufgrund einer UHV Zahlung ein Titel resultierte, also mit dem gepfändet werden sollte. Begründung war, das blablabla UHV bekommen hat und der Anspruch auf blablabla übergegangen ist. Ist aber letztendlich nicht durchgegangen wegen Verfahrensfragen.
Ich will da nicht näher drauf eingehen, ich habs DT gegenüber am Telefon erwähnt gehabt, ging um einen 5stelligen Betrag.
Gruss
PS.: Ich gehe allerdings davon aus, das der Mindestunterhalt hätte bezahlt werden können. 😉
Begründung war, das blablabla UHV bekommen hat und der Anspruch auf blablabla übergegangen ist.
Ein Anspruch kann nur übergehen, wenn er besteht. Uh-Vorschuß ist nicht zwangsläufig eine Uh-Ersatz-Leistung, sondern kann auch eine Sozialleistung sein. Nur im Fall 1 muß zurückgezahlt werden. Im UVG ist ausdrücklich geregelt, daß die Zahlung auf die Bedürftigkeit des Empfängers hin erfolgt und eben nicht aufgrund eines zivilrechtlichen Anspruches dessen gegen Dritte.
Die Umgehung der Prüfung eines solchen Anspruches ist ja gerade der Sinn des UVG, das eine Ersatzleistung schon dann erbringen soll, wenn ein Anspruch a) noch in der Prüfungs- oder b) noch in der Durchsetzungsphase ist oder aber c) gar nicht besteht. Die Prüfung eines Unterhaltsanspruches des Uh-Vorschuss-Empfängers ist unabhängig von der Gewährung desselben erst in dem Teil des UVG relevant, der sich mit der Möglichkeit einer Rückforderung beschäftigt.
Daher kann eine bloße Uh-Vorschuß-Gewährung nie als Titel dienen. Sieht das Amt einen Anspruch und leitet diesen (automatisch) auf sich über, muß es den gleichen zivilrechtlichen Weg zur Durchsetzung ihres vermeintlichen Anspruches gehen wie alle anderen auch.
Merci Baby 🙂 Jetzt kenn ich mich aus und weiss warum es so war, wie es letztlich war.
Gruss
Moin,
Uh-Vorschuß ist nicht zwangsläufig eine Uh-Ersatz-Leistung, sondern kann auch eine Sozialleistung sein.
genau, nennt sich dann Ausfallleistung.
aber eintreiben können die das schon. Mir ist bekannt das aufgrund einer UHV Zahlung ein Titel resultierte, also mit dem gepfändet werden sollte.
Das JA bedient sich gerne der Abzweigung gem. § 48 SGB I, dafür ist kein Titel notwendig. Vielleicht verwechselst Du das damit.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Ja, das war es, Danke.
