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Unterhaltsnachzahlung - Ich verschulde mich immer weiter - HILFE!

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 HaJu
(@haju)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.
Mein 1.Beitrag in Eurer Gemeinde; ich hoffe Ihr könnt´ mir Auskunft geben.

Ich bin glücklich verheiratet und habe mit meiner Frau zwei gesunde Jungs.
Kurz vor dieser Beziehung hat meine Ex (freundin) ein Kind bekommen.
Ich dachte zuerst, sie hat sich von irgendjemanden ein Kind machen lassen, um mich halten zu können.
Dem war aber leider nicht so, da ich selbstverständlich eine Vaterschaftstest hab machen lassen.
Nun ja. Dann zahlen wir halt mal. Bis zum Dezember 2004. Im Januar 2005 war ich arbeitslos und  von Februar 2005 bis Januar 2007 habe ich eine Umschulung gemacht. In dieser Zeit hat die Arbeitsagentur (Kostenträger der Umschulung) direkt knapp 60,- an das Jugendamt gezahlt.
Seit 01.02.2007 bin ich nun selbstständig. Daraufhin habe ich vergangene Woche ein Schreiben vom JA erhalten. An sofort sind natürlich 199,- Euro fällig. Zudem soll ich den Rückstand i.H.v. ca. 4500,- zahlen. Dieses in Raten zu 250,-
Dies kann ich aber nicht zahlen. Mir bleiben nach Abzug der Fixkosten eh nichts.
Was soll ich machen? Was gibt es für Möglichkeiten?
Ich habe im Internet was von Leistungswilligkeit - /fähigkeit lesen können.

Mfg HaJu


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2007 16:35
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey,

bei Leistungsunfähigkeit wird kein KU fällig (§1603 BGB). Allerdings unterliegst du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, dh du mußt nachweisen können, daß du trotz Vollzeitarbeit oder Vollzeit entsprechendem Bewerbungsaufwand nicht in der Lage warst, eine den KU abdeckende Summe zu verdienen. Wenn du jetzt in Widerspruch gehst, müsstest du also darlegen, daß die Umschulung unbedingt notwendig war und du mit deiner vorangegangenen Qualifizierung und / oder ungelernten Arbeiten nicht auf KU-abdeckende Gehälter gekommen wärst. Das wird allerdings schwierig, das JA wird zunächst evtl verneinen, so daß das vor Gericht geht. Sollte also Hand und Fuß haben, damit du nachher nicht mit nochmehr Schulden dastehst.

Wenn ein Titel gegen dich existiert (hat), den du weder abgeändert noch (vollständig) bedient hast, wars das sowieso.

Also solltest du dir (ggf unter Hinzuziehung von Fachkundigen) erstmal überlegen, ob du die Forderung gegen dich akzeptierst - wenn nein widersprechen und auf §1603 berufen, wenn doch unter Offenlegung deiner Einkünfte und deines Vermögens sowie deiner weiteren Unterhaltsverpflichtungen auf die Stundung der Forderungen zu 50€-Raten o.ä. hinwirken. Wenn das JA vor der Wahl steht, die Rate zu drücken oder dich in die Insolvenz zu schicken, wird es sich hoffentlich auf kleinere Raten einlassen.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 16:54
 HaJu
(@haju)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
danke für die schnelle Antwort.
In 2002 wurde das Kind geboren. Bis Mitte 2003 habe ich nichts gezahlt, da der Vaterschaftstest sich solange hingezogen hat. Zu der Zeit war ich noch Zeitsoldat. Dementsprechend wurde bei mir von heute auf morgen der Lohn gepfändet. Pünktlich beim Ausscheiden aus der Bundeswehr, war ich allerdings "Rein" mit den Zahlungen.
Aufgrund einer Hüfterkrankung konnte ich nach der BW-Zeit meinen erlernten Beruf nicht nachgehen (Heizungsbauer), daraufhin hat mir ja auch das Arbeitsamt die Umschlung gezahlt.
Und mit den 1100.- +Reisekosten (für wohlgemerkt 4 Personen, da meine Frau in der Elternzeit war), konnten mir nicht mehr wie die knapp 60,- vom Übergangsgeld abgezogen werden.
Nun bin ich selbstständig. Das heißt noch lange nicht, das ich jetzt mehr Geld in der Tasche habe. Somit finde ich es schon heftig, das das JA mir diese Forderung an den Kopf wirft.
In wiefern spielen eigentlich meine laufenden Darlehen eine Rolle?
Bestimmt ist das dem JA egal, oder? Kurz gesagt, ich darf den Unterhalt zahlen, da das JA mein Gewinn sieht, ob ich mit dem Rest meine Darlehen etc. bedienen kann, ist mein Bier, oder?

Mfg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2007 17:10
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo HaJu,

aus "wurde gepfändet" könnte man entnehmen, dass ein Titel existiert. Oder war es eine Abzweigung?

Diese Angabe ist wichtig!

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 17:15
 HaJu
(@haju)
Schon was gesagt Registriert

Soweit ich es noch in Erinnerung habe, hat das JA sich damals direkt an die Wehrbereichsverwaltung gewandt, weil ich ja schon ein ganzes Jahr im Rückstand war. Der Vaterschaftstest wurde per GV eingetrieben...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2007 17:21
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Formulieren wir es mal anders: Wurde im Zus.-hang mit dem VS-Feststellungsverfahren vom Gericht ein KU ausgeurteilt, oder hast du eine Urkunde beim Jugendamt unterschrieben, die eine konkrete Verpflichtung zur KU-Zahlung enthielt? Das wären Titel. Solche Titel gelten, bis du sie abändern läßt - egal, ob die Voraussetzungen, die zu deren Berechnung führten, noch vorliegen oder nicht. Da brauch auch keiner mahnen o.ä., da kann gleich vollstreckt werden.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 17:28
 HaJu
(@haju)
Schon was gesagt Registriert

Dann habe ich einen Titel ;(

Also ist es egal, das ich in den letzten Jahren das gezahlt habe was ich konnte.
Trotz alle dem ist die Forderung vom JA gerechtfertigt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2007 17:37
 Uli
(@Uli)

Dann habe ich einen Titel ;(

Was für einen Titel hast Du denn nun? Hast Du damals eine Jugendamtsurkunde freiwillig unterschrieben, oder gab es ein Gerichtsurteil, in dem Du zur Zahlung eines Betrages X,- augefordert wurdest?

Der Unterschied ist nicht relevant, mich interessiert halt nur, ob auch wirklich ein Titel vorliegt.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 17:53
 HaJu
(@haju)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann es Euch gar nicht genau sagen. Da muss ich glatt heute Abend mal nachschauen.
Ist ja schon 4 Jahre her 😉

Also muß ich zu den 199,-, weitere 250,- aufbringen, auch wenn ich es gar nicht kann?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2007 17:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus HaJu!
Ich denke, das wirst Du zahlen müssen -sofern ein Titelvorliegt-.
Unabhängig davon greif Skorpions Vorschlag auf und beantrage geringere Raten ... der Staat sieht  lieber ein bisschen Kohle als gar keine (z.B. wegen Privat-Inso)!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 18:00




 HaJu
(@haju)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt bin ich doch verunsichert.
Was ist nun, wenn kein Titel vorliegt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2007 18:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Noch mal ich,

Was ist nun, wenn kein Titel vorliegt?

Lies bitte noch mal Skorpons erste Antwort durch, da stehts!


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 18:25
 HaJu
(@haju)
Schon was gesagt Registriert

:redhead:

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Ich werde mich heute Abend mal wieder mit meinen "alten" Unterlagen beschäftigen.
Danke schon mal im voraus. Ich halte Euch auf dem laufenden...

Mfg HaJu


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.05.2007 18:36
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Titel entsteht automatisch wenn UHV gezahlt wird. Der Titel geht dann - wie sollte es anders sein - an das JA über ( Beitreiben können, oder sollen allerdings beide Seiten, das JA auf der einen und der Nutzniesser - dessen Vertreter auf der anderen Seite). Interessant könnte sein in welchem zeitlichen Zusammenhang gepfändet wollen wird ( krass, aber diese Frage ist von Bedeutung).

Alles Andere via PM. Wenn Du irgendwas anderes unterschrieben hast, asl die Vaterschaftsanerkennung wird dies ein "richtiger" TITEL sein ( und den kann man nicht umgehen) . Dieser wird dann so ausgelegt sein das Du die A - Karte gezogen hast.

Aber egal wie es ist, es ist DEIN Kind!

Darüber mach DIr mal Gedanken und überleg Dir in Zukunft unter was Du Deine Unterschrift setzt.... Gruss aus Wien


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 22:33
 Uli
(@Uli)

Aber egal wie es ist, es ist DEIN Kind!

Darüber mach DIr mal Gedanken und überleg Dir in Zukunft unter was Du Deine Unterschrift setzt.... Gruss aus Wien

Hi suffering,

HaJu hatte sich bis jetzt noch nicht zu seiner Beziehung zu diesem Kind geäussert! Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich das noch nicht für (so) wichtig, da es bis jetzt "nur" um Gelder für die UHV-Stelle geht. Sein Kind hat also nix davon, ausser, dass allen etwas mehr fehlen würde, wenn man ihn jetzt knebelte.

Aber Du hast Recht, der Intention dieser Seite folgend, wäre es für uns durchaus auch von Interesse, etwas  über HaJu´s Beziehung zu diesem Kind zu erfahren!

Tja das mit der überlegten Unterschrift ist so eine Sache. Wenn diese Unterschrift ansteht, ist man oftmals nicht in der Lage, alle maßgeblichen Überlegungen anzustellen!  :exclam:

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 22:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo HaJu,

mein Mann muss auch UHV zurückzahlen (war mal arbeitslos) und hat um Ratenzahlung gebeten, die fragten dann, wie er sich die vorstelle. Bei ihm sind nur 870 Euro ca zu zahlen, aber er hat eine Ratenzahlung von monatlich 16 (!) Euro bewilligt bekommen. Diese gehen natürlich per Dauerauftrag regelmäßig ab.

Bei ihm wollten sie nur den guten Willen sehen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 22:53
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ulli, sicher hast Du Recht aber es geht nicht rein ums Geld. Da ist ein Lebewesen und da sollte man - in Zukunft jedenfalls- wissen um wen es da geht. Das sollte, oder könnte man von einem " nun?" erwachsenen Menschen wohl verlangen können. Eine Unterschrift muss man sich im übrigen nicht "antun" wenn man nicht weiss was man tut, nunja - es gibt andere Falle, stimmt schon.

Nicht böse, sondern nette Grüsse
Heiko


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 22:56
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo HaJu,

mein Mann muss auch UHV zurückzahlen (war mal arbeitslos) und hat um Ratenzahlung gebeten, die fragten dann, wie er sich die vorstelle. Bei ihm sind nur 870 Euro ca zu zahlen, aber er hat eine Ratenzahlung von monatlich 16 (!) Euro bewilligt bekommen. Diese gehen natürlich per Dauerauftrag regelmäßig ab.

Bei ihm wollten sie nur den guten Willen sehen.

LG LBM

Denen hat ein Guter Wille überhaupt nicht zu interessieren. Und bewilligen tun die schonmal überhaupt nichts, rein gar nichts. Da ist der Kausus Knackpunkt wo sich das JA einmischt in Angelegenheiten die die nicht zu entscheiden haben. Die sollen sich um Angelegenheiten kümmern in denen die ihre Daseinsberechtigung finden, sonst NICHTS!

Mir krampfen grad die Adern am Halse hinaus.

Gruss


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 23:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Denen hat ein Guter Wille überhaupt nicht zu interessieren. Und bewilligen tun die schonmal überhaupt nichts, rein gar nichts. Da ist der Kausus Knackpunkt wo sich das JA einmischt in Angelegenheiten die die nicht zu entscheiden haben. Die sollen sich um Angelegenheiten kümmern in denen die ihre Daseinsberechtigung finden, sonst NICHTS!

Mir krampfen grad die Adern am Halse hinaus.

Gruss

Deinen Beitrag verstehe ich nicht.
Mein Mann hatte Unterhaltsschulden beim JA. Dass er die zurückzahlen musste, ist klar.
Die wollten einen Betrag, er bat um Ratenzahlung, dem stimmte JA zu, zu seinem Vorschlag in welcher Höhe.

Was ist daran jetzt verkehrt???

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 23:06
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Fragestellung LSBM 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2007 23:09




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