Hallo zusammen,
nachdem mich Brille007 in einem anderen Thread schon herzlich willkommen geheißen hat :thumbup: möchte ich hier meine Fragen zum Thema Unterhalt loswerden.
Vorausschicken möchte ich:
1) meine Ex bekommt von mir auf freiwilliger Basis monatlich 1000€ Ehegattenunterhalt plus 350€ Kindesunterhalt.
2) zusätzlich steht ihr auch das Kindergeld zur Verfügung (ich glaube das sind 154€).
3) natürlich reicht ihr das nicht 😡 und das ist ständig Auslöser für Streitpunkte.
4) Unser Sohn ist 16 Monate alt, wohnt bei ihr, ist aber glücklicherweise jedes WE bei mir.
Jetzt hat meine Ex folgende Ansprüche angemeldet, von denen ich nicht weiß, wie ich darauf reagieren soll:
a) Unser Sohn geht mittlerweile in eine Kinderkrippe. (Nicht dass sie die freie Zeit nutzen würde, um wieder arbeiten zu gehen...) Die hier anfallenden Kosten will sie jetzt zu 50% auf mich abwälzen. Hat sie da einen Anspruch drauf (sprich: wofür bezahle ich eigentlich den Unterhalt?)?
b) Meine Ex hat keine Lust (mehr, war Anfangs anders), meinem Sohn fürs WE eine Tasche zu packen. Ich solle selbst Klamotten besorgen. Wenn es so weitergeht, wie die aktuelle Tendenz aussieht, wird sie als nächstes verlangen, dass ich Klamotten mitbringe, die er anzieht, bevor ich mit ihm zu unserem (Papa+Sohn)-Zuhause fahre. Das ist jetzt weder ironisch noch sarkastisch gemeint. Auch hier frage ich mich, ob sie da einen Anspruch drauf hat, denn schließlich bezahle ich doch den ganzen Kram, den sie sich jetzt weigert, unserem Sohn mit ins WE zu geben...?
Würde mich freuen, wenn Ihr da Tips (auch bezüglich der Gesetzeslage) oder Erfahrungswerte zu hättet.
Herzlichen Dank im Voraus,
Viele Grüße,
Zahlemann
Moin Zahlemann......
soweit ich weiß,brauchst du den kinderkrippenplatz nicht bezahlen,dafür bekommt die KM ja Kindesunterhalt und Kindergeld.Es ist kein Sonderbedarf.
Mit der Kleidung....hm......Normalerweise muß die KM dir Kleidung an den Umgangstagen zur Verfügung stellen.Bei mir war es so,das ich für die Kids nachher teilweise schmutzige Klamotten mitbekommen habe.Somit habe ich mir Kleidung für die Kids selber besorgt,aber diese bekommt die KM nicht in die Hände.
Du mußt einfach mal hier im Forum im Feld "Suchen".....Kleidung,Sonderbedarf (als Beispiel)..eingeben und schauen,was dort dann ausgespuckt wird.Wirst dich wundern....
LG balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Balduin hat ja eigentlich schon alles gschrieben. Nur noch eine kleine Anmerkung: Entwederdu hast einen Bombenverdienst oder du lässt dich von deienr Ex ausziehen. Vielleicht solltest du dir mal unverbindlich ausrechnen lassen, was du überhaupt zahlen müßtest. Soltle es dann weniger sein, kannst du das deienr Ex mal vorlegen und ihr "nett und höflich" sagen, das sie eh schon mehr bekommt als ihr zusteht und ihr vorschlagen auf ihre unsinnigen Forderungen zu verzichten oder das Ganze eben durch ein Gerichtsurteil festlegen lassen, wobei sie dann ja wahrscheoinlich weniger bekommen würde....
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
@midnightwish zahlemannmitsohn müßte so um die 3200 Euronen Netto haben 😉
Kinderbetreuungskosten ist definitiv kein Sonderbedarf !
Hmmm 1000 € freiwillig 😡 :puzz:
Bist noch auf dem Gutwill-Trip ?
EX versucht dich auszunehmen...schlechtes Gewissen anzustachenln...oder sonstwas !?
Hast du eigentlich einen RA ?
Ach ja, hier kannst du mal nachsehen wie das mit dem Sonderbedarf so aussieht
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-133.html
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Morgen zahlemannmitsohn,
Deine Frau leistet einen Naturalunterhalt, Du für Dein "kind-teilbefreites" Leben einen Barunterhalt.
Damit seid ihr quitt, sofern es nicht um unvorhersehbare Kosten für den Sohn geht = Sonderbedarfe. Den Link zur Liste hast Du erhalten. Geh mit Bismarck, sag Dir "was stört's die deutsche Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr schubbert" und lass die Holde mit ihrer Forderung abtropfen.
Was das Tasche packen angeht: Überschlage, was euer Sohn üblicherweise in der Tasche hat und was das kostet. Wenn da keine Unsummen auflaufen, lass sie machen wie sie denkt. Wird nur ein sinnloses Gezerre und nackt kann sie ihn Dir nicht übergeben.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hi Zahlemann! 🙂
Wow, deine Frau hat mehr Geld als ich (die brav arbeiten geht)! Nicht schlecht.
Wozu eigentlich der Kinderkrippenplatz, wenn sie doch nicht arbeiten geht? Da würd ich doch eher mit meinem Kind in den Mini Club gehen (was ich damals gemacht hatte). Wenn ihr der Krippenplatz zu teuer ist, kann sie ja beim JA eine Kostenübernahme beantragen. Allerdings muss sie da auch angeben, was du ihr zahlst. Ob ihr das so recht ist, wage ich zu bezweifeln... 😉
Lass dich bloss nicht über den Tisch ziehen! Kannst ja auch mal unverbindlich bei Pro Familia o. ä. anfragen, ob sie dir ausrechnen können, was deiner Ex überhaupt zustehen würde.
@ babbedeckel:
@midnightwish zahlemannmitsohn müßte so um die 3200 Euronen Netto haben
Oh danke. leg nochmal 2.000 drauf, das ist dann das einkommen des vaters meiner beiden töchter. Aber ide bekommen nicht annähernd soviel unterhalt. irgenwas mach ich falsch 😉
Nene, zahlemann, ich würde wirklich mal nachrechnen lassen, ob du nicht viel zu viel zahlst
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
Zu meiner Situation:
Heute sehe ich manches anders als noch vor 10 Monaten... Mittlerweile ist mir klar, dass meine Ex die Konsensorientierung nur so lange durchgezogen hat, bis sie bekommen hat, was sie wollte. Kind, Versorgungsleistungen und natürlichen ihren neuen Macker. Meine Rechte (z.B. jedes WE mit meinem Sohn zu verbringen und zusätzliche Zeiten z.B. an Feiertagen) werden mittlerweile Stück für Stück beschnitten :gunman:
Eigentlich wollte ich das nie, aber so wie es aussieht müssen wir doch vieles im Streit klären. Meine Unterhaltsverpflichtungen lasse ich gerade berechnen und einen Anwalt werde ich mir auch zulegen.
Grüße,
Zahlemann
P.S.: die Liste mit Urteilen zum Sonderbedarf ist Klasse, vielen Dank für den Hinweis!
Mein Gehalt ist nicht schlecht, aber ich schätze, dass ich mehr zahle als ich müsste. Klarheit in dieser Frage wird mir die Berechnung bringen. Der Tip für den Antrag auf Kostenübernahme beim JA ist Klasse, weil sie im Verhältnis zu anderen wirklich gut da steht. Vielen Dank dafür. Interessant ist, dass ich ihr eine Menge zugestanden habe und sie trotzdem der Meinung zu sein scheint, dass sie immer nur gibt (z.B. mir die Möglichkeit, mit meinem Sohn zusammen zu sein) und von mir 'nichts kommt'.
Ich hoffe nur, dass sie mir als Reaktion auf die anstehenden Streitigkeiten den Sohn nicht vorenthält. Aus dieser Angst heraus habe ich vieles 'über mich ergehen lassen'. Und ich denke, der Zeitpunkt ist gekommen, das zu ändern.
Viele Grüße,
Zahlemann mit Sohn.
Habt ihr die Vereinbarung über die Besuchszeiten denn schriftlich geregelt? Es sollte doch wirklich eine Selbstverständlichkeit sein, dass sie dir den Umgang ermöglicht... Warum vergessen so einige KM immer wieder, dass es hierbei um das Kind geht??
Ich hoffe nur, dass sie mir als Reaktion auf die anstehenden Streitigkeiten den Sohn nicht vorenthält. Aus dieser Angst heraus habe ich vieles 'über mich ergehen lassen'. Und ich denke, der Zeitpunkt ist gekommen, das zu ändern.
Du könntest ihr ja auch ein Exemplar des "Neuen kindschaftrecht" zukomemn lassen. Dort steht ausdrücklich, das der Umgang in erster Linie ein Recht des Kidnes ist und das beide Elternteile die Pflicht haben den Umgang zu fördern. In manchen Broschüren steht sogar, das der betreuunde Elternteil das Sr verleiren könnte, wenn er den Umgang dauerhaft boykottiert. Wird zwar von Gericht wohl nicht umgesetzt, aber vielleicht hilft ja manchmal auchso eine "Androhung".
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
Eigentlich wollte ich das nie, aber so wie es aussieht müssen wir doch vieles im Streit klären. Meine Unterhaltsverpflichtungen lasse ich gerade berechnen und einen Anwalt werde ich mir auch zulegen.
..."wir" wollten uns alle mal gütlich trennen :knockout:
Fahre die knallharte Tour, wenn EXe den Umgang beschneidet bumm
Wenn EXe zuviel möchte bumm
Bei den Unterhaltberechnungen würde ich aber mitrechnen 😉
Diese sind nämlich verschieden auslegbar, da mußt du aufpassen wie ein Luchs.
Hast du denn schonmal rumgerechnet ?
Ach ja, wenn du zulange freiwillig blechst (ich meine jetzt nur an die EXe), dann könnte es von der Gegenseite so ausgelegt werden, daß du trotzdem weiter diesen Betrag zahlen mußt...so nach dem Motto du kommst ja aus, wieso sollst du dann nicht weiterzahlen etc..Da würde ich ein bißchen aufpassen 😉
und noch was: laß dich nicht mit den üblichen Umgangsregelungen (alle 14 Tage) abspeisen !!!
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Das Neue Kindschaftsrecht - ein tolles Werk! Was ich bislang eher instinktiv argumentiert hatte (unser Sohn hat ein moralisches Recht auf beide Elternteile) kann ich jetzt juristisch untermauern. Danke schön für den Tip!
Was die Berechnung des Unterhalts anbelangt, werde ich das Ergebnis dann mit meinem (noch zu findenden) Anwalt besprechen. Ich habe mich zu diesem Zweck schon mal im Freundeskreis nach Empfehlungen umgehört. Dass es da wohl verschiedene Auslegungsmöglichkeiten gibt, ist mir auch aufgefallen, ich werde also Luchs-Wachsamkeit trainieren 🙂
Die üblichen Umgangsregelungen alle 14 Tage wären wirklich ... bescheiden. Ich merke es schon jetzt, wenn mein Ex mal wieder ein Wochenende verplant hat und ich meinen Sohn nicht bei mir hatte (glücklicherweise Ausnahme), dass es länger dauert, bis er wieder in unserer Beziehung drin ist. Er ist halt mit 16 Monaten auch noch sehr jung... Da werde ich auf jeden Fall meinen Standpunkt vertreten - und warum nicht, alles tun, um die Zeiten noch auszubauen. Besonderer Gruß an Babbedeckel,
Viele Grüße,
Zahlemann mit Sohn.
P.S.: @LadyAlexx: schriftlich festgehalten ist es zwar, aber nicht formal korrekt sondern per Briefwechsel; sie meint mittlerweile: "das sind ja wohl keine Absprachen für die Ewigkeit".
Hi zahlemannmitsohn,
da ich sehe, daß du erst "anfängst", folgendes:
- Bestehe auf eine wöchentliche Umgangsregelung ... mindestens
- Checke mal das JA ab ... mach ´nen Termin und sei freundlich(nicht schlecht über KM reden
- Unterhalt für EX würde ich erstmal nach gutdünken .nach deinen Berechnungen... kürzen
- Lies´ mal hier den Text "Umgang mit Gerichten, Behörden und JAs"
- Wenn mit der KM nicht mehr zu reden ist ... mach es schriftlich(nimmt Emotionen raus). Schicke ihr -vor allen Dingen- mal die 20 Wünsche von Trennungskindern
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
kann ich jetzt juristisch untermauern.
P.S.: @LadyAlexx: schriftlich festgehalten ist es zwar, aber nicht formal korrekt sondern per Briefwechsel; sie meint mittlerweile: "das sind ja wohl keine Absprachen für die Ewigkeit".
Zum Ersten Satz:
*hüstel* Vorsicht, dennoch bitte keine übersteigerten Erwartungen in die Justiz.
Zum Zweiten:
Je länger sich aus der Regelung eine Umgangspraxis festigt, um so schlechter steht sie mit dieser Auffassung da.
Insgesamt läßt diese Äußerung Böses ahnen. Das Thema Konsens ist durch, zeig Flagge und gewinn Terrain. babbedeckel hat die Schritte dazu genannt.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
