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Unterhaltskürzung ab 18

 
 Leo
(@leo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine Tochter ist vor 2 Jahren 18 geworden. Ich habe kaum Kontakt zu ihr, keinen zu ihrer Mutter und habe weiterhin monatlich die zuvor ausgehandelte Summe gezahlt.
Nun habe ich erfahren, dass sie kurz nach ihrem 18. Geburtstag 4000€ zu ihrer freien Verfügung von ihrem Grossvater erhalten hat. Weiterhin verdient sie sich nebenbei durch Jobs eine mir unbekannte Summe hinzu. Die Bemühungen eine Ausbildung zu erhalten verfolgt sie nur halbherzig und bekommt von ihrer Mutter auch dazu keine Unterstützung.
Kann ich in diesem Fall den Unterhalt aufgrund der 4000€ und den Nebenjobs kürzen?
Gibt es Richtlinen wie ich mich verhalte, dass sie sich kaum um eine Ausbildung kümmert ?

THX
Leo


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2004 15:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Leo,

herzlich willkommen auf vatersein.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet der KU. Wenn darüber hinausgehend Anspruch geltend gemacht wird, so ist dieser zu belegen. Ferner steht dem Unterhaltsverpflichteten (also dir) ein Recht auf Auskunft über eigene Einkünfte zu.

Wenn ich dein Verhältnis zu deiner Tochter richtig deute, so liegt da nicht viel im Guten. Sollte dir die weitere Entwicklung nicht so wichtig sein, kannst du einfach die Zahlungen einstellen und warten. Kommt es zu einer Klage auf Unterhalt, so muss deine Tochter ihre Bemühungen um einen Ausbildungsplatz belegen und auch ihr Einkommen. Kann sie nicht glaubhaft ihre wirklich sehr ernsthaften Bemühungen nachweisen, gibt's keinen KU mehr. Da der Prozess sehr wahrscheinlich ist, solltest du den bisherigen KU irgendwie zur Seite packen, damit die evtl. Nachzahlung dich nicht in Probleme bringt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2004 17:53