Hallo zusammen,
ich habe heute auf mein Tagbuch hin folgende Frage zugeschickt bekommen. Kann jemand aus unserer Runde dazu etwas sagen?
LG Uli
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Hallo Uli,
ich verfolge ja wirklich mit Bestürzen, daß Ihr noch immer nicht weiter kommt.
Was soll man so einer Frau wünschen? Nix Gutes denk ich mal.
Ich hab heute mal eine Frage an Dich, bezüglich Unterhalt.
Ich denk Du bist schon fit wie ein Turnschuh und könntest mir weiter helfen:-)
Mein Mann (wir haben vor Weihnachten noch geheiratet:-) ), muß an seine Ex Aufstockungsunterhalt zahlen *grummel, das nur weil er so "doof" war und das Haus gehalten hat!
400 Euro Wohnvorteil hat er da jetzt auf der Backe...natürlich werden die Schulden, die er für die Ex machen mußte um das Haus zu halten nicht berücksichtigt:-(
Ich frag mich da echt wo das Recht ist.
Die Frau verdient mehr als er, zahlt mehr Steuern, deswegen darf er weil er schon pensioniert ist ihr Aufstockungsunterhalt zahlen!Jetzt die eigentliche Frage!
Was ist, wenn wir beide ein Baby bekommen, wird dann der Unterhalt seiner Ex weniger?
Er ist ja in erster Linie seinem Kind erstmal unterhaltspflichtig.
Daß ich nichts bekomm ist mir klar, da die Ex immer zuerst am Zug ist.
Auch stellt sich die Frage, wenn wir das Haus hier verkaufen, fällt der Wohnvorteil weg, der Anwalt sagte, die Zinsen des Geldes vom Haus darf nicht im Unterhalt der Ex berücksichtigt werden!
Was ist wenn wir dann auf meinem Namen ein Haus kaufen?
Hat er dann auch einen Wohnvorteil? Wenn das Haus mir gehört?
Ich hoffe Uli ich nerve Dich nicht mit solch Fragen, aber ich hab gleich mal an Dich gedacht, da Du wirklich fit bist und da eine antwort weißt.
Wäre echt nett von Dir, wenn Du darauf was schreiben könntest.
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Diese Information kam noch nach:
Wir haben den Schritt noch schnell im alten Jahr gemacht, da wir den Steuervorteil mitnehmen wollten und auch mußten.
Ich kämpfe ja gerade um meine Erwerbsunfähigkeitsrente:-(, da hat man nach Unterhaltszahlung an die Ex wenig Geld, noch dazu wo mein Mann Berufssoldat war und ich somit meine Krankenkasse aus eigener Tasche zahlen muß.
Auch wollten wir meinen Schwerbehindertenfreibetrag auch nutzen.
Jeder Cent ist wichtig...aber das brauch ich Dir ja nicht zu sagen!
Mein Mann dachte an die Vernunft seiner Ex...die hat ja auch psychische Schäden und war auch schon in Kliniken deswegen, aber als sie hörte wir sind frisch verheiratet, hat sie alle Vernunft den Bach runter gehen lassen.
Naja, wir müssen da durch, wird hart aber wir sind zu zweit und dann klappt es besser als alleine:-)
[Editiert am 20/1/2004 von Uli]
Moin Uli,
ich hab da was zu Aufstockungsunterhalt gefunden:
Aufstockungsunterhalt
Nach der Ehescheidung kann unter gewissen Umständen, wenn im Ehevertrag nichts anderes vereinbart ist, ein Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen, und zwar insbesondere dann, wenn er Kinder erzieht, krank ist, keinen Beruf hat und erst eine Ausbildung machen muss, schon zu alt zum arbeiten oder arbeitslos ist.
Einen Sonderfall bildet in diesem Zusammenhang der Aufstockungsunterhalt. Ein Ehegatte kann vom anderen nämlich auch dann Unterhalt verlangen, wenn er sich zwar durch eigene Arbeit selbst ernähren kann und auch angemessen verdient, diese Einkünfte aber nicht ausreichen, um den gleichen Lebensstil zu führen, der während der Ehe üblich war. Eine derartige Situation kann leicht bei Doppelverdiener-Ehen eintreten. Hat beispielsweise die Frau des Chefarztes (der DM 10.000,00 netto verdient) als Sekretärin gearbeitet (mit einem Nettoverdienst von DM 2.500,00) und arbeiten nach der Scheidung beide in gleichem Umfang weiter, so hätte die Ehefrau, wäre sie jetzt auf ihr eigenes Gehalt angewiesen, eine erhebliche Einbuße an Lebensqualität. Das Gesetz sieht vor, dass sie vom Ehemann so viel Unterhalt verlangen kann, wie sie braucht, um den bisherigen Lebensstil weiterführen zu können.
Speziell dieser Aufstockungsunterhalt wird in vielen Fällen als ungerecht empfunden (insbesondere dann, wenn es der den Unterhalt Verlangende war, der das Ende der Ehe herbeigeführt hat). Folglich bietet es sich an, zumindest diesen Aufstockungsunterhalt im Rahmen eines Ehevertrages für den Fall einer Scheidung auszuschließen
Nun steht da aber, Ex verdient mehr als der Unterhaltsverpflichtete. Daher kann ich mir die Rechtmäßigkeit des Aufstockungsunterhaltes nicht vorstellen. Es sei denn, der Unterhaltsverpflichtete verdient heute weniger als zu Ehezeiten. Sinn des Aufstockungsunterhaltes ist ja den Erhalt des Lebensstandards zur Ehezeit. Das geht aber nur, wenn er mind. noch so gut verdient wie zur Ehezeit. Ich finde das sehr befremdlich...
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
ich war die Fragestellerin!
Leider hab ich mein Passwort hier noch nicht, muß also unregistriert schreiben.
Also die Sachlage ist diese:
Mein Mann muß aufstockungsunterhalt zahlen obwohl er weniger Pension hat als seine Ex heute brutto verdient.
Sie zahlt mehr Steuern, und bei meinem Mann entfällt der Arbeitsanreiz so daß in dem bereingten Netto das auch nicht mehr berücksichtigt wird.
Dazu kommt noch, daß er das Haus mit den Schulden übernommen hat:-(
Heute kann man fast sagen ein Fehler wie wir leider sehen müssen, da man mindestens einen Wohnvorteil von 400 euro an seinem Nettolohn anrechnet!
Unterm Strich kommt jetzt nach den Berechnungen unseres Anwalts raus, daß sie 318 euro Aufstockungsunterhalt bekommt, das bricht uns fast das Genick, da mein Mann die Schulden des Hauses und auch eine Hypothek aufnehmen mußte um sie auszuzahlen.
Sie sagte damals zu, mit dem Unterhalt gnädig zu sein und sich mit ihm zu einigen.
seit sie erfahren hat, daß wir verheiratet sind dreht sie völlig ab!
Sie dachte auch nach der Scheidung sie bekommt den Mann wieder.
Naja jetzt fragen wir uns, ob ein Kind vor dem Unterhalt der Ex gleich vom bereinigten Nettoeinkommen abgezogen wird.
Hab mich auch schon belesen, aber ist so undurchsichtig.
Wir wissen wohl, daß der Unterhalt neu berechnet werden kann, wenn sich erhebliche Unterschiede ergeben wie zb Hausverkauf und Kind.
Das wird jetzt alles von Anwäten geregelt, nicht vor Gericht.
Wir haben jetzt echt die Nase voll von ihr, sie kann es nicht lassen uns zu terrorisieren seitdem sie weiß, daß wir wirklich geheiratet haben:-(
Sie denkt immer wir sind sonderlich doof und informieren uns nicht, man sieht auch an dem Anwalt, (kein Familienrechtler), daß er keine Ahnung von der Sache hat...will doch glatt den Steuervorteil den wir jetzt haben auf den Unterhalt anrechnen!
Wir wissen zum Glück, daß dieser Steuervorteil nicht mehr in den Unterhalt einberechnet werden darf.
vielleicht können Sie sich jetzt ein Bild von machen, warum mein Mann Aufstockungsunterhalt zahlen muß.
Liebe Grüße Melly
Hallo Molly,
Leider hab ich mein Passwort hier noch nicht, muß also unregistriert schreiben.
kein Problem, du kannst ja anonym schreiben. Hingegen ist das Passwort das von dir bei der Anmeldung angegebene. Da ist also irgendwas nicht so ganz richtig gelaufen. Aber macht ja nix.
Mein Mann muß aufstockungsunterhalt zahlen obwohl er weniger Pension hat als seine Ex heute brutto verdient.
Das verstehe ich nicht. Nach dem, was ich über Aufstockungsunterhalt weiß, soll dieses den Unterschied zwischen dem Einkommen des Unterhaltsberechtigten und dem Einkommen zur Ehezeit ausgleichen. Ist das ausgeurteilt oder steht es erst zur Debatte?
Sie zahlt mehr Steuern, und bei meinem Mann entfällt der Arbeitsanreiz so daß in dem bereingten Netto das auch nicht mehr berücksichtigt wird.
Naja, die von ihr gezahlten Steuern haben ja nix mit dem Unterhaltsanspruch zu tun, zumindest so lange dein Mann ggf. die Steuernachteile laut Anlage U ausgleicht. Und das mit seinem Arbeitsanreiz verstehe ich auch nicht. Es gibt zwar so etwas wie einen Erwerbstätigenbonus, aber das ist sicher nicht gemeint.
da man mindestens einen Wohnvorteil von 400 euro an seinem Nettolohn anrechnet!
Das ist so bei Wohneigentum. Von Trennung bis Scheidung wird ein Mietvorteil i.H.d. ortsüblichen Miete für eine notwendige Wohnung angerechnet und nach der Scheidung der tatsächliche Mietwert des bewohnten Eigentums. Das verhindert ihr auch nicht, wenn das Haus auf dich überschrieben wird oder ihr neues Eigentum anschafft, da er dann darin ja auch mietfrei wohnt.
man sieht auch an dem Anwalt, (kein Familienrechtler), daß er keine Ahnung von der Sache hat.
Die sind bisweilen "gefährlicher" als die Fachanwälte. Und das was du unter "Blamieren" abtust, kann bei anfälligen Richtern gar Mitleid und Unterstützung hervorrufen.
Wir wissen wohl, daß der Unterhalt neu berechnet werden kann, wenn sich erhebliche Unterschiede ergeben wie zb Hausverkauf und Kind.
Eine Neuberechnung kann eingeklagt werden (wenn die Gegenseite dem Antrag nicht zustimmt), sobald das der bisherigen Berechnung zu Grund eliegende unterhaltsrelevante Einkommen sich um 10% verändert oder neue Einflussfaktoren auftreten (z.B. Kind). Hingegen ist ein Kind die teuerste Art, Unterhalt einzusparen und für mich auch nicht so die rechte Motivation.
Aber zurück zum Aufstockungsunterhalt. Vielleicht verstehe ich das ein wenig besser, wenn du mir Zahlen nennst. Denn nach deiner bisherigen Schilderung ist das für mich völlig ungerechtfertigt. Sollte das ausgeurteilt sein und ungerechtfertigt sein, müsste ggf. geprüft werden, inwieweit der damalige Anwalt in Regress genommen werden kann.
DeepThought
[Editiert am 20/1/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
will mich, obwohl anonymer Gast, mal kurz vorstellen: Ich heiße Ingrid Schumacher und bin einigen wohl aus dem VafK-Forum bekannt.
Ich bringe hier einige Gedanken zu den Fragen und antworten zu "Papier" ohne sie genau zuzuordnen (mit den Quoten komme ich nicht klar):
Melly hat auch Anspruch auf Unterhalt gegen ihren jetzigen Ehemann. Hier ist wichtig, wieviel eigenes Einkommen sie hat. Wenn ihre Rente nicht zum eigenen Überleben reicht, muß ihr Ehemann sie mit unterhalten.
Das hat zur Folge, dass das Einkommen des Ehemannes, das über den Selbstbehalt hinausgeht jetzt zwischen zwei "Ehefrauen" aufgeteilt werden muß.
Nun kommt aber ein jetzt neues Problem hinzu. Laut Bundesverfassungsgerichtsurteil (siehe Zweitfrauenspalte www.vafk.de) verbleibt der Ehegattensplittingvorteil in der jetzigen Ehe. Also kann die Exfrau von dieser "Einkommenserhöhung" nicht mehr profitieren. Nur wie hoch ist dieser Vorteil im konkreten Fall und muß er (kann es schwer formulieren) für den "Aufstockungsunterhalt der NEUEN Ehefrau" werden? Da das BVerG-Urteil erst aus Oktober 2003 ist, gibt es hierzu auch noch keine Rechtsprechung.
Ich habe in einem Buch gelesen, dass die Dauer der Ehe entscheidend für die Dauer des Aufstockungsunterhaltes ist. Laß doch mal diesen Aspekt von Deinem Anwalt prüfen.
Zum Mietvorteil fällt mir folgendes ein: Wenn ich es richtig verstanden habe, zahlt der Ehemann Schulden zurück, die er mit der Exfrau zusammen aufgenommen hat. Nun gibt es den § 426 BGB, der besagt, dass sich die Bank an nur einen Kreditnehmer einer Gruppe halten darf. Aber die die bezahlen, können sich intern an die Verweigerer halten. Also kann der Ehemann, wenn es keine Verträge gibt, die das ausschließen, die Hälfte der von ihm geleisteten Zahlungen an die Bank, von seiner Ex wieder einklagen. Evtl. muß er sich dort auch einen Mietvorteil oder Vermögensgewinn anrechnen lassen - aber oft sind die Schuldentilgungen - z. B. durch die hohen Zinsen - höher als der Mietvorteil bzw. der Vermögenszuwachs. Gleichzeitig muß sich die Exfrau, falls sie noch im Grundbuch miteingetragen ist, einen Vermögenszuwachs anrechnen lassen.
Mietvorteil sollte eigentlich ja so berechnet sein, dass die Leistungen die er für das gemeinsame Haus mit der Ex erbringt, berücksichtigt und in gewissen Formeln abgezogen werden.
Gruß
Ingrid
Ingrid,
wir beide hatten ja mal in einer besonders heiklen Sache telefoniert und ich kann mich der Freude von Uli nur anschließen. Diese Form der Zusammenarbeit ist für alle Ratsuchenden die gewinnbringendste.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo alle zusammen:-)
Hier Melly wieder.
Ich hab das mit dem Einloggen versuchen wollen, aber meine Cookies sind noch nicht frei gegeben, also funzt das auch nicht mit einloggen*heul
Ich muß meinem Mann sagen, daß er meinen Rechner so frei gibt, daß ich auch registriert hier schreiben kann.
Melly rafft das nämlich nicht so*grinz
Also was das Haus betrifft, die Schulden werden nicht mehr berücksichtigt, da er die Hälfte vom Haus übernommen hat und das notariell natürlich festgehalten wurde.
Das Geld was die Ex dafür bekommen hat, wird natürlich auf einen gewissen Zinssatz im Unterhalt berücksichtigt.
Unser Anwalt setzt das jetzt im Moment erstmal nur auf 2,5% fest, meines Erachtens zu wenig, da man bei der Summe mehr Zinsen bei einer festen Anlage bekommen kann.
Wir haben heute einen Termin beim Anwalt, da werden wir die Sache noch besprechen, noch zumal sie sagte, daß sie die Trennungsunterhalte schön brav angelegt hat, statt mit ihnen zu wirtschaften. Da sollte auch ein kleiner Betrag an Zinsen anfallen.
Lieber überzieht sie das Konto als das Geld zum leben zu benutzen*grinz
sieht man mal was für eine Einstellung sie zum Geld hat.
Wir müssen auch erwähnen, daß seine Ex an Neurosen aus der Kindheit erkrankt ist und auch schon in einer Klinik war.
Arbeiten klappt ganz gut mit der Krankheit, aber das Zusammenleben mit ihr muß der reine Horror gewesen sein.
Wir gehen jetzt auch davon aus, daß sich Anzeichen einer Schizophrenie gebildet haben so wie sie sich benimmt.
Mein Mann hat gestern mit seiner erwachsenen Tochter mal tacheles geredet, die massiv von der Mutter beeinflußt wurde, da ging ihr dann auch ein Licht auf.
Noch dazu ist es ne sehr gute Freundin von dem Anwalt ihrer Mutter (der wird das schon bedauern das übernommen zu haben!), den will sie mal anrufen und sagen was mit der Mutter los ist.
Die Tochter sieht jetzt ihr Erbe schwinden und auch ein Geschwisterchen kommen*g
Aber zum Glück ist mein Mann jetzt soweit, daß er die Frau im Gedanken auf den Müll getragen hat, also keine Kontakte mehr oder unschöne Mails.
Für was gibt es denn Spam*g
Egal was wir jetzt zahlen müssen, hauptsache ist, daß wir sie nun nur noch auf dem Kontoauszug wahr nehmen müssen.
Meine Rente ist noch in Bearbeiteung...sowas dauert ne halbe Ewigkeit kann ich nur sagen und ich wünsche keinem, daß er sowas mal beantragen muß 😡
Wir wissen auch, daß ich nicht im Unterhalt berücksichtigt werde, auch wenn ein Kind da ist, da die Ehe zu lange gedauert hat.wir schlagen uns durch, egal wie, uns ist jetzt nur wichtig, daß wir unsere Ruhe bekommen und das Thema mal vom Tisch ist.
Mein Mann hatte zu lange die Mitleidsschiene intus, so daß er ihr viele Dinge erledigt hat, und auch noch bei der Renovierung der Wohnung geholfen hat.
Das zu Kreuze kriechen hat jetzt ein Ende und da bin ich froh, auch wenn die Haushaltskasse leer ist.Wenn wir heute unser Gespräch beim Anwalt gehabt haben, werd ich mich hier nochmal bei Euch melden.
Der Anwalt ist ansich ganz clever und voll auf der Seite meines Mannes.
Ich bin froh dieses Schreckgespenst :phantom: von Ex soweit hinter uns gelassen zu haben.
Mal gucken was die Tochter jetzt macht, jetzt wo sie alles mal von der Seite des Vaters gesehen hat.
Liebe Grüße und einen schönen Tag wünsch ich Euch noch!
Melly
Ps: ich werd mich hier auch mal drum kümmern, daß ich auch registriert posten kann :)
Hallo, da ist Melly nochmal :)
also das mit den Cookies is blöd 🙁
Wir haben hier alles umgestellt, aber es funzt trotzdem nicht, weiß da jemand Rat wo ich das noch einstellen kann?
Ich will nicht mit ner Tüte aufn Kopf hier rum rennen ;(
Jetzt aber zu dem Gespräch wo wir heute mit unserem Anwalt geführt haben.
Wenn wir das Haus verkaufen würden, fällt der Wohnvorteil weg und ca 200 Euro für seine Ex!
Das Interessantere ist aber, falls wir heute ein Baby bekommen würden, wird erstmal der Unterhalt des Kindes vom bereinigten Netto abgezogen, und nochmal die private Krankenversicherung, die er für das Kind zahlen müßte, da er ja pensionierter Berufssoldat ist und somit das Kind privat versichern muß.
Die Summe alleine reicht schon, um den Unterhalt seiner Ex auf Minus zu schmälern.
Naja was das Thema betrifft, sind wir jetzt gut aufgeklärt.
Er findet auch, daß die Ex sich wegen einem Betrag von 320 euro aufführt wie als wenn 1000 euro zu erwarten wären einfach witzlos.
Erstmal muß sie ihre Karten auf den Tisch legen, alles Ersparte und neuen Lohnzettel, mal sehen was dabei raus kommt.
Er hält die Beantwortung des Briefes nochmal zurück um abzuwarten, was die Tochter jetzt bei der Mutter bewirkt und schickt es dann kurz vor Termin ab :)
Ich möchte mich bei Euch für die Mühe echt bedanken, ich finde Ihr seit hier ein tolles Team, die gerne weiter helfen!
Vielleicht bekomme ich das hier irgendwie auf die Reihe nicht mehr mit Tüte aufn Kopf zu schreiben da ich finde....die steht mir nicht ;(
Nochmals liebe Grüße an Euch und Dir Uli viel Kraft und auch ausdauer in Deiner Sache, ich drück Dir auf jeden Fall feste die Daumen, daß der Alptraum bald ein Ende hat :)
Gruß Melly (mit der Tüte aufn Kopf)
Ps: so hößlich bin ich nicht, daß ich mich drunter verstecken muß*grinz
Hallo,
hier ist wieder die Ingrid. Erst mal ein extra Danke für das liebe "Welcome". Wer jetzt wohl öfter bei Euch reinschaun.
Melly vorsicht beim Hausverkauf. Das Geld das Ihr hierfür bekommt, kann auch für den Unterhalt angerechnet werden.
Habt Ihr Eueren Anwalt schon mal gefragt, ob die liebe Ex nicht auch ihr Vermögen und nicht nur die Zinsgewinne für ihren Unterhalt einsetzen muß. Hab ich mal wo gelesen - kann es aber auf die Schnelle nicht finden.
Auch wenn die liebe Ex lange mit Deinem Mann verheiratet war, muß sie jetzt den Betrag mit Dir teilen (wenn Du nicht selber genug verdienst) der über seinem Selbstbehalt liegt. Vergeßt nicht, Euch auch von der Ex die Steuererstattungen belegen zu lassen. Ist ein alter Trick, im Jahr sich durch nicht Eintragen von Steuerfreibeträgen hoch versteuern zu lassen und dann zu vergessen, dass man (frau) eine Steuererstattung erhalten hat.
Deep Tought ich hoffe Du bist mir nicht böse, wenn ich hier ein wenig Werbung für unsere Zweitfrauen HP mache: www.zweitfrauen.de
Liebe Melly auch chatten wir Zweitfrauen jeden Donnerstag ab 21.00 Uhr unter folgender Adresse: www.vafk.de und dann dort auf Forum und Chat klicken. Bist auch herzlich eingeladen zum schimpfen, meckern, lachen, weinen und uns gegenseitig stützen.
Gruß
Ingrid
Liebe Ingrid, du bist immer herzlich willkommen und auch "Werbung" ist vollkommen ok. Jeder hat seinen eigenen Geschmack, hält sich dort auf, wo er sich wohl fühlt. Und die mittlerweile erreichte "Artenvielfalt" finde ich schon aus diesem Grunde gut. Wenn jetzt der VafK auch noch endlich den Link auf vatersein legen würde, wäre ich glatt vollkommen zufrieden 😉
Die Cookies, liebe Molly, musst du im Internet Explorer in den Extras freigeben. Dort im Register "Datenschutz" steht unten "Websites" mit dem Button "Bearbeiten". Dort kannst du "http://www.vatersein.de" und zur Sicherheit auch "http://vatersein.de" eintragen. Wenn das nicht reicht, musst du die grundsätzliche Freigabe der Cookies schalten, auch unter "Datenschutz" den Button "Erweitert". Wichtig hierbei ist, dass Sitzungscookies erlaubt sind. Ich glaube fast, es liegt an letzterem bei dir.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Huhu DeepThought ,
wie Du siehst, hab ich es dank Deiner wunderbaren Anleitung auf die reihe bekommen :)
Jetzt kann ich mich hier auch mit einem netteren Gesicht zeigen :yltype:
Ich bin hier noch am Umgucken und werd auch sehen ob ich passende Bilder von mir hab.
Vielen Dank nochmals für die hilfe:-)
Alles
Liebe
Melly
Ups, ich war ja garnicht angemeldet, ... also liebe Grüße von mir :red:
Uli
