Hallo Leute,
es Krackt bei mir momentan und brauche wieder eure Tips bzw. Rat.
Vor 2 Jahren hat mir meine ex-Frau wegen TU und KU geklagt. Es war eine sogennante Stufenklage, erst TU und EU per Einstwillige Anordnung und nach dem die Echte Klage.
Damals hatten wir an den EA Gerichtstermin auf den TU und KU geeignet. Jetzt sagt die gegnerische Anwallt das die Unterhaltsklage immer noch Rechtshaengig ist.
Ich habe gedacht (oder so habe ich meine damaliges Anwallt verstanden) dass wenn wir Gerichtlich auf den EA geeignet haben, dann muss die ex-Frau bzw. Kinder nur durch einen Abaenderungsklage die Unterhalt aendern und die Unterhaltsklage ist deshalb nicht notwendig.
Wie funktioniert es?
mfg
cicero
Moin,
das Verfahren war vor dem 01.09.2009 anhängig und damit greifen die Regelungen des damaligen FGG.
Hierin zieht eine EA immer einer Hauptsacheverhandlung nach sich. Die EA-Entscheidung kann durch das Gericht nach Aktenlage oder nach Anhörung der Parteien erfolgen. In deinem Fall ist die EA dadurch erledigt worden, dass ihr euch per Vergleich geeinigt habt. Im Rahmen dessen muss das Hauptsacheverfahren als erledigt erklärt worden sein.
Ob es an dem ist, verrät dir ein aufmerksamer Blick in den Vergleich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
