Hallo zusammen,
meine Exe hat mich nach der Trennung gleich mal auf Unterhalt verklagt. Da ist dann für Sie eine Summe herausgekommen mit der ich ganz und gar nicht einverstanden war. Zumal einige Unterhaltsmindernde Aspekte nicht berücksichtigt wurden. Im Nachgang wurde dann ein Vergleich geschlossen, wo ich der Exe einen Schuldenerlass anbiete. (z.B. gemeinsame Mietwohnung, wo Sie für die Hälfte der Miete einstehen hätte müssen.) Im Gegenzug erhälts sie von mir nur 220€ Unterhalt. Der Unterhalt für die Kinder nach DD-Tabelle blieb unberührt.
Nun kommt die ARGE auf mich zu und möchte von mir für den Zeitraum von der Trennung bis zum Schließen des Vergleichs die Differenz zwischen den 220€ und dem im Urteil festgelegten Betrags.
Bei meiner Exe sieht das auch so aus, obwohl die Jungs morgens versorgt sind sie lieber die Hartz4 möglichkeit vorzieht.
Muß ich wirklich die Differenz an die ARGE ausgleichen oder probieren die halt mal ob evtl. von mir Geld kommt?
Gruß
Hi LoneDaddy
Was sagt denn der Vergleich aus? Steht da eindeutig Mietschulden werden von Dir übernommen - und nur diese? Problematisch ist, dass es sich nach einen Vergleich zu Lasten Dritter anhört. Richtig wäre, Du leistet den ausgeurteilten Unterhalt, sie leistet die Mietschulden. Jetzt besteht das Problem der Nachweisführung und deren Anerkenntnis.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Bei mir hat die ARGE auf Trennungsuntehalt verzichtet. Aber meine EX klagt munter weiter, wobei das erklagte Geld dann die ARGE bekommt.
Im Nachgang wurde dann ein Vergleich geschlossen
Kannst Du das ein bisschen präziser formulieren? "Nachgang" nach einem Urteil gibt es so nicht, es gibt nur die Berufung oder die Abänderungsklage. Im letzten Fall ist das Urteil rechtskräftig, im ersten nicht, und das ist für Deine Frage entscheidend.
Die Formulierung ist so: ...Frau X leitet aus dem Urteil vom XXX nur folgende Rechte ab ... (hier kommt der BU mit den 220€, Kindesunterhalt nach DDT und die verpflichtung die restlichen pers. Dinge aus meiner Garage zu entfernen) ... im Gegenzug erkläre ich mich bereit keine Forderungen aus dem Mietverhältnis X-straße geltend zu machen"
Nun kommt die ARGE auf mich zu und möchte von mir für den Zeitraum von der Trennung bis zum Schließen des Vergleichs die Differenz zwischen den 220€ und dem im Urteil festgelegten Betrags.
Hallo,
wenn du den kompletten Text dieses Schreibens hier einstellen würdest...
/elwu
verflucht wie fügt man den hier ein Bild oder PDF ein ? Würde das Schreiben der Arge gerne online stellen
wie fügt man den hier ein Bild oder PDF ein ? Würde das Schreiben der Arge gerne online stellen
Sites wie www.imageshack.us sind Dein Freund. Anschliessend Link hier posten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
super :exclam: ... solche seiten sind von meinen Firmenrechner gesperrt.
Gibts jemand dem ich das Dokument per Mail schicken darf und er es für mich online stellt?
Danke
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Du sollst ja auch arbeiten und nicht privat surfen... 😉
Gibts jemand dem ich das Dokument per Mail schicken darf und er es für mich online stellt?
schick's mir; ich erledige das. Mailadresse im Profil.
Grüssles
Martin
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@brille: Danke, aber deine Mail ist versteckt ...
Das Schreiben der ARGE steht jetzt >>>HIER<<<
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Hi
Hmm, im Schreiben werden aber noch einige Aspekte mehr genannt wie KU. Für mich stellt sich hier ein grosses Ducheinander, und der priv. Vergleich macht es nicht gerade einacher. Zumal ich den Sinn desselben nicht erkennen kann. Wichtig wäre noch, was denn im Urteil drinne steht, da sich die Arge grösstenteils auf dieses beruft.
M.E. kann TU als solcher nicht auf die Arge übergehen, lediglich ein Anspruch in Höhe der geleisteten Aufwendungen seitens der Arge. Auf welchen § beruft sich denn die Arge (müsste im ersten Schreiben von der genannt worden sein)?
Kann es sein, dass Du die ganze Zeit seit der Trennung bis zum Urteil keinerlei UH geleistet hast, weder KU noch TU? Gibt es Titel für die Kinder und wie lautet diese?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Meine liebe Exe hat beim Auszug nocjh einen 5-stelligen € Betrag mitgehen lassen. Davon wurden dann ihr dann ein Teil ca 3400€ als Unterhaltsvorschuß angerechnet. Den rest lief dann über die Vermögensteilung. War also ein ziemliches gefrickel.
KU hab ich dann auf Anraten meines Anwalts nach DDT ab anfang 09 bezahlt. TU nach dem Vergleich ab April 10. Allerdings KU nach der DDT 09. Nun ja so wurde es mir geraten. Nun sind die Differenzen an die ARGE auszugleichen...
Ist mir prinzipiell auch so klar, aber im Vergleich waren 220€ BU vereinbart, ím Gegenzug bekommt die Ex Schuldenerlaß (z.B. die Mietschulden und sie hat sich ein klein wenig zu viel abgegriffen). Wenn ich nämlich 3400€ durch 220€ teile hat sie ja schon den Unterhalt für rund 15 Monaten erhalten.
Die ARGE stellt sich jetzt so auf und möchte von der Trennung bis zum Vergleich den im Urteil ausgewießenen Betrag, minus den Unterhaltsvorschuß. Da hätte ich mich dann selbst ins Bein geschossen. Hab meiner EXe die Schulden erlassen und zahl trotzdem den Ursprünglich vom Gericht angesetzten hohen Betrag. Zumindest zeitweiße. Das wär dann für mich ein schlechter Deal für mich :exclam:
Moin,
Nun sind die Differenzen an die ARGE auszugleichen...
Nein, höchstens an die Ex. Derr KU wird gem Titel auf den Bedarf angerechnet. Die Frage ist, ob der Titel dynamisch oder statisch ist. Denn nur bei einem dynamischen Titel (=Anpassung an die jeweilige DT) musst du von selbst sowohl gem. Altersstufe als auch KU-Stufe anpassen.
Vor allem ist es nicht Aufgabe der ARGE, dir hierzu hinterherzurennen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die ARGE hat allerdings auf Basis von Hartz4 den KU und den TU vorgestreckt und möchte den Teil für den ich verantwortlich bin von mir wiederhaben. Verstehe ich auch, allerdings was hat nun Gültigkeit? Der Betrag aus dem Urteil, der aus dem Vergleich oder die Mischung?
