Hallo zusammen! Bin der neue hier^^ Und schon hab ich ne Frage :redhead:
Also bei mir ist der Sachstand ähnlich, nur das ich nicht zum Jugendamt gegangen bin sondern zum Notar (wobei der teuer ist 140€ ne ne ne)
Ich habe also einen Sohn der dieses Jahr 5 Jahre alt wird und bin geschieden. Meiner Ex Frau muss ich keinen Unterhalt zahlen da sie Arbeitet.
Im Moment zahle ich 105% des jeweiligen Mindestunterhalts. (ergibt sich durch einen Kredit der in der Ehe aufgenommen wurde)
Nun meine Frage. Ich bin dabei dem Notar die Rahmendaten für die vollstreckbare Unterhaltsverpflichtung zu geben was sollte da zwingend rein?
Der Anwalt meiner Ex-Frau fordert von mir das ich mich zu einer Unterhaltszahlung von 105% verpflichte und das in der jeweilige Altersstufe des Kindes.
Spricht da etwas dagegen das ich das in der Urkunde auch so übernehme? Ich habe vor die Urkunde bis zum 18. Lebensjahr meines Sohnes laufen zu lassen.
Gibt es sonst noch was zu beachten was da zwingend rein muss oder was ich nicht beachtet habe?
Ich habe nähmlich keine Lust da in 2 Wochen wieder hin zu gehen und eine neue Urkunde ausstellen zu lassen :puzz:
Für eure Antworten danke ich euch im voraus.
Servus Muggelmann!
Prinzipiell ist es so, dass derjenige, welcher so eine Urkunde unterzeichnen soll, auch bestimmt, was in dieser drin stehen soll.
Wenn die Gegenseite damit nicht einverstanden ist, kann man vorher das ausdiskutieren oder hinterher auf Änderung klagen.
Befristung bis zum 18. Lebensjahr ist wichtig und richtig.
Anwalts Forderung laufen auf einen dynamischen Titel hinaus, Zahlbetag ändert sich automtisch je nch Altersstufe.
Ich würde evtl. einen Passus für den Fall von Arbeitslosigkeit und/oder Erwerbsunfähigkeit einbauen; der Gesetzgeber sieht beides bis sechs Monaten Dauer als vorübergehendes Ereignis, sprich Du müßtest in diesem Zeitrum den vollen KU leisten.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hey danke!
Das ist ein sehr guter Tipp. Das muss ich mit rein nehmen! Danke dir dafür.
Mfg Muggelmann
Servus Muggelmann,
besteht die Möglichkeit, dass Du zukünftig noch mehrere Unterhaltsempfänger zu versorgen hast?
Auch dazu könnte ein Absatz wertvoll sein.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
