Unterhalt ab 18/Pfä...
 
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Unterhalt ab 18/Pfändung

 
(@logan_nord)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Abend,
ich wäre dankbar für Euren Rat zu folgendem Sachverhalt. Erstmal die Grunddaten:

Ich, Nettoeinkommen 2140 €, bin seit  6 Jahren geschieden und Unterhaltspflichtig für meine zwei Kinder (Sohn 16, im August wird er 17, geht noch zur Schule.
Und Tochter, im März 18 geworden beendet die Schule im Juni und fängt ab August ein FSJ an, Vergütung beträgt dort 470 € netto. Zu meinen Kindern, die bei meiner Ex wohnen,  habe ich ein super Verhältnis.

An Unterhalt zahle ich seit 2005  für meine Tochter 316 € und für meinen Sohn 257 € gem. Urteil des Amtsgerichts Lüneburg aus 2005. Der Unterhalt wird mir gepfändet und auf das Konto meiner Exfrau eingezahlt. Er wurde  seitdem  nicht erhöht, auch wurde ich von meiner Ex nie zur Offenlegung meines Einkommens  aufgefordert.
Meine Ex hat zwei weitere Kinder (6 Jahre) und bezieht für diese Unterhaltsvorschuss, lebt alleine mit den Kindern und arbeitet Teilzeit als Krankenschwester.

Hinzu kommt, dass ich 2007 bedingt durch die Scheidung (Hausverkauf ect.) in die private Insolvenz gehen  musste, sie endet im Oktober 2013.

Nun zu meinen Fragen:

1.)Da meine Tochter im März volljährig geworden ist möchte ich, dass der Titel aufgehoben wird und den zustehenden Unterhalt auf ihr Konto überweisen.
Geht dies nur über den Weg einer Klage (dh. Anwalt ect.)?

2.) Der Unterhalt für meine Tochter wurde im gleichen Urteil mit dem Unterhalt für meinen Sohn festgesetzt, mein Sohn wird voraussichtlich im Herbst eine Ausbildung anfangen, ist es dann günstiger bis dahin mit der Klage zu warten und quasi in einen Rutsch zu versuchen den Titel zu ändern?

3.) Da der Unterhalt ja nie erhöht wurde und ich meiner Meinung nach laut Düsseldorfer Tabelle zu wenig zahle, kann der Schuss nach hinten los gehen?

Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2011 23:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
und Herzlich Willkommen

Du müsstest mit dem inzwischen vollj. Kind reden, dass es die Pfändung zurücknimmt. Schau mal >>hier<< nach. Ist der Titel unbefristet, so hat dies demnach auch Auswirkung auf den Pfändungsbeschluss. Mit Volljährigkeit bestimmt das Kind selbst, wohin das Geld zu überweisen ist. Wenn derzeit die Pfändung zu Gunsten der KM vollstreckt wird, ist auch hier eine schriftl. Zustimmung des jungen Erwachsen m.E. notwendig. Daraus liesse sich sogar schlussfolgern, dass die Pfändung im Moment ungesetzlich ist.

Und bereits mit Volljährigkeit ändert sich die Berechnung des Volljährigen-KU mit entsprechender Benachteiligung für den minderjährigen Sohn (volle Anrechnung des Kindergeldes und dadurch sinkender Barunterhalt von Dir). Sind zwar nur wenige Euro, aber es ist nunmal so.

Wenn sie das FSJ antritt, ist sie für de Zeitraum des FSJ mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unterhaltsberechtigt. Hier wäre der Titel zumindest ruhend zu stellen und die Ansprüche des Sohnes entsprechend anzupassen. In diesem Zuge könnte vermutlich auch die Pfändung beendet werden. Wenn Sohn eine Ausbildung beginnt, ändert sich vermutlich noch einmal die Berechnung, falls er dort eine Ausbildungsvergütung bekommt.

Wenn keine gütliche Einigung möglich ist stellt sich die Frage, wieviel Stress Du Dir zumuten möchtest? Bezieht die KM ALG2? Dann würde mich verwundern, dass nicht schon längst die Arge (seit 2005) Dir im Nacken sitzt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2011 09:40
(@logan_nord)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,
erstmal schon mal vielen Dank für Deine Antwort, konnte mich dadurch doch noch etwas schlauer machen ;-)……Stress werde ich mit meinen Kindern bestimmt nicht bekommen und bin gerne bereit mir Stress mit meiner Ex zuzumuten.

Eine gütliche Einigung mit meinen Kindern sollte kein Problem sein und  ist, denke ich, wohl die einfachste und eleganteste  Lösung, da meine Ex da vollkommen aus dem Spiel ist.

Also werde ich meine Tochter bitten einen Verzicht zu erstellen, da der Unterhaltstitel für meinen Sohn ja erstmal weiterbesteht. (Wie passe ich denn dann den Unterhaltsanspruch  meines Sohnes an?)

Das hätte dann doch auch zur Folge, dass das Einkommen beider Elternteile im Anspruchsfalle herangezogen werden würde oder?
Muss sie den Verzicht  beim zuständigen Amtsgericht machen und wird mir dann automatisch ihr im Urteil festgelegter Anteil nicht mehr gepfändet?
Da sie ja im August ihr FSJ antritt wäre, denke  ich, ein Verzicht zum 01.08 ok?

Das ich nach einem Jahr FSJ eventuell wieder unterhaltspflichtig ihr gegenüber sein könnte/ bin  ist mir natürlich auch klar, aber meine Kindern gegenüber bin ich das ja auch gerne.
Wie sieht es eigentlich mit Kindergeld während des FSJ aus?

Die zweite Baustelle beginnt dann, wenn mein Sohn (I hope so) im Herbst eine Lehre anfängt, wäre dann wahrscheinlich eine Änderung seines Unterhaltes nur über eine Abänderungsklage möglich oder?
Ich könnte eventuell auch warten bis mein Sohn 18 wird und ihn dann auch bitten auf den Anspruch aus dem Titel zu verzichten, damit wäre die Pfändung dann vom Tisch, meinst Du das geht so?

Das wäre ja dann ziemlich günstig, da ich kein Gericht/Anwalt bemühen müsste, eine Lösung die mir schon sehr gefallen würde.

Ach ja meine Ex arbeitet Teilzeit als Krankenschwester, deshalb sitzt mir die Arge auch  nicht im Nacken.

Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe.

Gruss

logan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2011 23:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wie passe ich denn dann den Unterhaltsanspruch  meines Sohnes an?

Da die KM hier Titelinhaber ist, müsste sie tätig werden, um einen höheren KU zu erhalten. Wenn Du hingegen eine Änderung willst und Dich nicht mit der KM einigen kannst, bleibt Dir nur der Klageweg. Eine freiwillig höhere Zahlung von Dir ist natürlich problemlos möglich. Aber bitte bei der Überweisung immer "Unterhalt für >Name< >Monat/Jahr<" draufschreiben. Dadurch wird es als Beleg gewertet für einen späteren Nachweis darüber. Sicher ist sicher.

Das hätte dann doch auch zur Folge, dass das Einkommen beider Elternteile im Anspruchsfalle herangezogen werden würde oder?

Für die Tochter? Ja. Beim Sohn nur, wenn er während seiner Minderjährigkeit auswärtig untergebracht ist.

Muss sie den Verzicht  beim zuständigen Amtsgericht machen und wird mir dann automatisch ihr im Urteil festgelegter Anteil nicht mehr gepfändet?

Da bin ich überfragt. Vermuten würde ich, dass der Gläubiger (hier die KM) jederzeit die Pfändung zurücknehmen kann. Das trifft freilich auch auf die Tochter zu.

Da sie ja im August ihr FSJ antritt wäre, denke  ich, ein Verzicht zum 01.08 ok?

Im Prinzip richtig. Aber wenn Du sowieso mit Tochter darüber reden willst, so diskutiere das mit ihr. Du könntest ihr auch für einen Monat entgegenkommen (bis sie ihr erstes Geld erhält) und zum 01.09. erst die Zahlung einstellen. Aber es wird doch gepfändet? So ist hier ausschliesslich Tochter in der Lage, etwas zügig zu beeinflussen. Dir bliebe als Mittel wieder nur eine Klage, inkl. eine einstweilige Anordnung auf Pfändungsschutz.

Während des FSJ, wenn dieses keine Ausbildung darstellt, gibt es kein Kindergeld. Erst, wenn sie danach eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, kann KG neu beantragt werden. Wenn Tochter aber deshalb bei der KM ausziehen muss, bist höchstwahrscheinlich Du KG-anspruchsberechtigt, da Du den höheren Barunterhalt leistest.

Wenn Du den alten Titel für den Sohn bis zu seinem 18. Geburtstag so beibehalten möchtest und die KM nicht dazwischen funkt, dann geht es natürlich, alles weitere ab dann mit ihm zu klären.

Die Kinder sind (dann) nunmal erwachsen und selbst verantwortlich.  😉
Mit meinem habe ich alles bei einem Tischgespräch geklärt und alles läuft seit Jahren völlig reibungslos.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2011 23:55