Hallo Leute habe mich grade von meiner Lebensgefährten getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter für die ich definitiv Unterhalt zahlen muss und auch will aber wie steht es mit meiner nicht ehelichen Ex die nicht arbeitet muss ich für sie auch zahlen!?Danke im voraus für klärende Antworten :question:
Hi, und willkommen bei VS
du schreibst etwas zu wenig, um dir eine fundierte Antwort zu geben.
Wie alt ist die Tochter?
Wer betreute sie überwiegend?
Bitte Klärung.
Gruß
Haddock
PS: Gibts Uneinigkeit/Probleme bzgl. Betreuung und Umgang?
Meine Tochter ist 18 Monate und wird ihren Lebensmittelpunkt bei ihrer Mutter haben da ich voll Berufstätig bin.
Hallo Gismos,
dann hat Deine Ex Unterhaltsanspruch gegen Dich, bis eure Tochter das 3. LJ vollendet hat. Der Unterhalt des Kindes geht aber vor, will heißen, sie kriegt nur was, wenn Du nach KU nicht schon am Selbstbehalt bist.
Willst Du mehr wissen, mußt Du Zahlen bringen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
