hallo,
ich bin keine Assistenzärztin, ich habe meine selbstständigkeit aufgegeben um eine familie zu gründen, die dann aber aus kv sicht überflüssig war. meinen job wieder aufnehmen, ist unmöglich.
mit freundlichen grüssen
gaya
hi,
nah toll! Jetzt werde ich wohl doch in Krankenhaus fahren und eine kleine OP durchführen lassen. Ich will doch nicht auf gewisse schöne Stunden verzichten.
Wenn ich das alles so lese wird mir ganz anders. Wenn dieses Urteil positiv für die KM ausfällt, dann bekommt keine Frau mehr Hartz4.
Um es ganz bitterböse zu sagen. Der Ratschlag der Arge würde wohl wie folgt lauten:
Sie sind jung, haben keine Chance auf dem Arbeitsmarkt. Suchen Sie sich doch einen netten Mann und neun Monate später haben wir sie finanziell von der Backe.
Die gesamte Verantwortung wird hier nur auf die Männer abgewälzt. Warum kann man nicht akzeptieren, dass dieses Geschlecht auch entscheiden kann , keine Kinder haben zu wollen.
Wenn es eine Frau wirklich darauf anlegt, dann nützt auch die beste Verhütung nichts.
Nach den bösen Äußerungen, lasse ich mich jetzt gern verbal verkloppen.
Platt
hallo platt,
warum nimmst du dich vor solchen frauen nicht in acht ?
du bist gewarnt. überhaupt denke ich ,das männer mehr darüber nachdenken sollten, wen sie da poppen, es gehören nun mal 2 dazu.
mit freundlichen grüssen
gaya
Moin,
an sich kann man die Diskussion auf ein paar Kernpunkte zusammenfassen (ansonsten dreht sie sich, wie überall und nirgends, im Kreis...):
- Ist Betreuungsunterhalt notwendig (in der Form: überhaupt notwendig)? Begründung?
- WENN JA, wie lange? Begründung.
- WENN JA, inwiefern müssen Umgebungsparameter hinzugenommen werden (Behinderung des Kindes etc., Ehelichkeit des Kindes)?
- WENN JA, kann eine Fremdbetreuung zugemutet werden (Psychologen bejahen dieses, dadurch soll Sozialkompetenz aufgebaut werden)?
-- - WENN NEIN, warum wird keine hälftige Betreuung durchgeführt?
- WENN JA, welcher Aufwand kann zugemutet werden, um die Betreuungsumgebung zu verbessern, damit eigene Arbeitsaufnahme möglich ist?
Das wären meiner Meinung nach die Kriterien. Meiner Meinung darf man auch nicht vergessen, daß BU und EU/TU aus Kindesbetreuungsgründen immer noch eine Forderung darstellen, di ebelegt werden muß.
Gruß, Xe
du bist gewarnt. überhaupt denke ich ,das männer mehr darüber nachdenken sollten, wen sie da poppen, es gehören nun mal 2 dazu.
Nun, dann könnte ein Kind aber nicht als Schaden gelten, denn BU ist ein Schadensersatz für entgangenen Lohn, und NICHT eine Art erweitertes Erziehungsgeld, siehe BGH. Da dieser Schaden einvernehmlich entstanden ist, ist ein Schadensersatz somit ausgeschlossen, siehe BGB. Wo bleibt also die Logik in deiner Aussage?
Gruß, Xe
xe du schreibst sehr sachlich,
aber für mich an der realität nicht in allen punkten und vieles ist eben nicht umsetzbar.
das beeinträchtigt die kinder natürlich.
mit freundlichen grüssen
gaya
hallo xe,
richtig, einvernehmlich, aber dann vertragsbruch!
wer zahlt den schaden?
mit freundlichen grüssen
gaya
ich weiss,ich hatte keinen
vertrag, dumm gelaufen, sonst hätte sich auch niemand gewundert und alles wäre normal.
ich habe meinen mann nunmal geliebt und ihm vertraut, ich wuste nicht,das nur ehefrauen rechte haben, war mir auch egal.
mit freundlichen grüssen
gaya
Also wenn eine Gleichstellung des Betreuungsunterhalts bei ehelichen und unehelichen Kindern stattfinden soll, dann muss auch das uneheliche Kind das Recht bekommen, dass sein Vater sich um es kümmern darf, also automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Und dann könnte in einer Klage jeder Vater zumindest versuchen, die Betreuung des Kindes zu übernehmen, satt der sogenannten "Fremdbetreuung".
Xe hat sehr gut argumentiert, und dem stimme ich zu. Warum ist eigentlich BU notwendig? Lt. BGH ein Ersatz auf entgangenen Lohn. Aber dann ist es doch so, dass sich die KM ihren Arbeitsplatz selbst schaffen kann 😮 -- toll!
Und die Widrigkeiten und Gefährdungen des wirtschaftlichen Lebens ist der Vater hoffnungslos ausgeliefert -- nicht jeder Job macht nun mal Spaß und die Leistungsfähigkeit viele verzweifelter Väter gehen rapide runter -- wie in anderen Topics schon erwähnt. Und damit auch die Lebenserwartung. 😮
Zum anderen beißt sich das ganze im Schwanz. Die KM, die auf die Zahlungen des KV aus sind, konditionieren sich doch selbst, nämlich nicht mehr arbeiten zu können. Denn wie schwer ist es, nach 7 oder mehr Jahren wieder einen vernünftigen Job zu erhalten. Es wir neue Armut geschaffen!! Und wenn die Kids in einem späten Alter der KM zur Welt kamen, dann können die Kids, wenn sie 25 oder 30 Jahre sind, ihre Mutter finanziell unterstützen, die keine Rente und ähnl. Ansparnisse erwirtschaften konnte.
Die leidtragenden sind also immer die Kinder :mad2: -- auch als Erwachsene!!
BU sollte, wie in Frankreich, auf maximal 4 Jahre beschränkt werden. Dies ist eine ausreichende Zeit, damit die KM in Eigenverantworlichkeit auf eigene finanzielle Füße kommt, wobei die Betreuung durch den Vater :thumbup: (in F: hälftiger Umgang ist Gesetz) oder durch Fremdbetreuung (KiTA...) durchgeführt werden kann.
Also weg mit der jahrelangen Versorgung der KM--- zum Wohle der Kinder :thumbup: , damit sie ein eigenes Leben aufbauen können!
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@gaya
leasing hilft eben auch nicht
Ist aber kürzer als lebenslang -- wegen einer "Ehe von zehn Tagen ohne Krach" 😀 🙂
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
hallo,
hier habe ich einen aufsatz zum thema gefunden.
www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/010206/24-29.pdf
er ist von der vorsitzenden richterin am bgh.
mit freundlichen grüssen
gaya
