Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
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Nr. 33/2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Terminhinweis möchten wir bekannt geben:
Verhandlungstermin: 5. Juli 2006 (bisher: 17. Mai 2006)
XII ZR 11/04
AG Lübeck, Urteil vom 25. September 2002 - 123 F 86/02 ./.
OLG Schleswig, Urteil vom 29. Dezember 2003 - 15 UF 198/02
Die Klägerin, die zuletzt als Assistenzärztin tätig war, begehrt Unterhalt von dem Vater ihres nicht in einer Ehe geborenen Kindes. Das Oberlandesgericht Schleswig hat ihr einen Unterhaltsanspruch bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres der gemeinsamen Tochter zugesprochen. Bis zu diesem Zeitpunkt könne die Mutter wegen der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes lediglich eine halbschichtige Tätigkeit ausüben und sei deswegen zur Sicherung ihrer Lebensstellung ergänzenden auf Unterhalt angewiesen.
Mit seiner Revision begehrt der Beklagte vollständige Klagabweisung, weil der Unterhaltsanspruch der Klägerin schon vor Klagerhebung mit Vollendung des dritten Lebensjahres des gemeinsamen Kindes entfallen sei. Nach § 1615 l Abs. 2 BGB schulde er als Vater des nicht in einer Ehe geborenen Kindes nur dann weiterhin Unterhalt, wenn es insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen; solches sei hier nicht der Fall.
Nach Auffassung der Klägerin wäre eine Begrenzung ihres Unterhaltsanspruchs auf 3 Jahre verfassungswidrig, weil einer geschiedenen Ehefrau bei Erziehung eines gemeinsamen Kindes ein zeitlich erheblich weiter gehender Unterhaltsanspruch zustehe. Das Oberlandesgericht Hamm und das Kammergericht in Berlin haben § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB deswegen in vergleichbaren Fällen dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.
Wegen der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen für geschiedene und nicht verheiratete Eltern wird der Bundesgerichtshof zur Verfassungsmäßigkeit des § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB Stellung nehmen müssen.
Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
*schnipp*
Komisch. Es ist noch keine Mutter ehelicher Kinder auf die Idee gekommen, dass ihr ja letztlich grenzenloser Unterhaltsanspruch aus verfassungsrechtlichen Bedenken heraus doch bitte auf 3 Jahre zu begrenzen ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hi deep,
mal gespannt was dabei raus kommt, aber denke wir alle können 1 und 1 zusammen zählen wie entschieden wird.
gruß papa
Hallo zusammen,
eigentlich war ja damit zu rechnen, dass sich irgendwann eine Frau mit unehelichem Kind, mit den 3 Jahren nicht zufrieden gibt.
Nun hat die eine geklagt und ich denke die vielen anderen werden davon profitieren können.
Wieder mal ein Gesetz, was nicht wirklich durchdacht (mit Absicht?) wurde.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
hi @all!
frage:
ist es nicht so, dass der nichteheliche unterhalt gegenüber der mutter nur bezahlt werden muß wenn sie einen anspruch geltend macht???
Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.
Erich Kästner
hallo,
für mich ist dieses urteil von entscheidender bedeutung, da ich selber so ein urteil habe, was gerade zum olg geht. nur hat mir das AG grobe unbilligkeit zugesprochen.
ich denke die entscheidung beim bgh wird mein urteil stabilieren. 🙂
ich bin gespannt. aber so mancher vater wird aber darunter leiden.
mit freundlichen grüssen
gaya
Hi,
ich hoffe und vermute das die gesetzliche Regelung bestannd haben wird, da die Ehe unter dem besonderen Schutz der Verfassung steht und somit einen herausragenden Charakter hat.
Allerdings kann es sein, dass es auch hier mal wieder einlastige Überraschungen geben kann.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Neee, Kasper, der deutsche Staat ist pleite, und es ist doch unerhört, daß uneheliche Väter noch was von ihrem Verdienst in der Tasche behalten, alle anderen drücken doch auch brav ab... Außerdem sollen die mal nicht so unsozial sein, kommt doch der Senkung der ALG-II-Ausgaben zugute, dafür gibts dann den einen oder anderen Panzer mehr.
Wer die Ironie findet, muß sie behalten.
Gruß, Xe
Moin Xe,
kommt dann nach dem Zeugungsstreik demnächst der Beischlafstreik ...?
Wo soll das denn noch hinführen?
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
naja, ist doch schon auf dem Vormarsch: in Großbritannien wird demnächst der Beischlaf mit betrunkenen Frauen als Vergewaltigung verfolgt. No comment. :knockout:
Gruß, Xe
hallo kasper,
verhütung würde schon sinn machen. ist auf jeden fall billiger und es gäbe nicht soviel ungewollte kinder.
mit freundlichen grüssen
gaya
Komisch. Es ist noch keine Mutter ehelicher Kinder auf die Idee gekommen, dass ihr ja letztlich grenzenloser Unterhaltsanspruch aus verfassungsrechtlichen Bedenken heraus doch bitte auf 3 Jahre zu begrenzen ist.
Schade: ich wollte in zwei Jahren gerade dieses Argument nehmen, dass bei einer kurzen Ehe die Eigenverantwortlichkeit der KM mehr gefordert wird und deshalb ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt entsprechend dem Gesetz für nichtverheiratete Eltern anzugleichen ist.
Wenn die jetzt im Juli tatsächlich, wie XE befürchtet, für die KM sprechen (die Wahrscheinlichkeit ist ja da) --- dann gute Nacht!!!
Denn es gibt noch den Paragraphen bzgl. der Ehedauer (so lange, wie ein Elternteil ein minderjähriges Kind betreut) -- und dann hat meine Ex wirklich voll ausgesorgt!
Meine Hoffnung schwindet ;(
Deshalb an alle:
Warum heiraten ??? Leasing ist billiger! 😀
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
hallo kleinegon,
leasing hilft eben auch nicht 😎
mit freundlichen grüssen
gaya
Vom Grundsatz her hat diese Mutter gar nicht so unrecht, schliesslich war diese Befristung des Unterhalts auf 3 Jahre bei Müttern unehelich geborener Kinder eine Benachteiligung des unehelich geborenen Kindes.
Was wiederum einen Gesetzesverstoss darstellt, seitdem die unehelichen und ehelichen Kinder auf eine Stufe gestellt wurden.
Somit ist damit zu rechnen das diesem Antrag wohl stattgegeben wird, die andere Möglichkeit wäre natürlich den EU auf 3 Jahre zu reduzieren, das allerding zieht dem Staat das Geld aus der Tasche.
Bedauerlich das dann Frauen sich auch unehelich über den Mann finanzieren können!
Gruss Kruemel1
Moin,
schliesslich war diese Befristung des Unterhalts auf 3 Jahre bei Müttern unehelich geborener Kinder eine Benachteiligung des unehelich geborenen Kindes.
Wieso ist Unterhalt an den Betreuungselternteil eine Benachteilung auf Seiten des Kindes?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ Deep,
weil es quasi als normal angesehen wird das ein uneheliches Kind in Fremdbetreuung gegeben werden kann und ein ehelich geborenes anscheinend mehr Aufmerksamkeit des Elternteil bei dem es lebt benötigt.
Meinetwegen kann der EU auch auf 3 Jahre runtergekürzt werden, weil dann wäre es ebenfalls auf beiden Seiten (ehelich/ unehelich) gerecht.
Nur diese Variante wird wohl kaum herbeigeführt werden, obwohl ich persönlich dafür wäre.
Gruss Kruemel1
hallo,
mal im ernst, wie soll ich mit drei kleinen kindern ohne mögliche betreuung und aufgegebener selbstständigkeit im alter von 45 jahren ohne ausbildung meine familie ernähren.?
nebenbei ist aber der vater millionär.
es muss auch ausnahmen geben.
mit freundlichen grüssen
gaya
Moin,
Betreuung ist ein Rechtsanspruch, genau wie Unterhalt, dann stellt sich die Frage, warum dieser nicht durchgesetzt wird. Desweiteren wird auch bei Arbeitnehmern mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit ein Umzug innerhalb Deutschlands zugemutet, wieso also nicht ein Zuzug zur Betreuungsmöglichkeit zwecks der Ermöglichung einer Arbeitsaufnahme?
Gruß, Xe
Hallo,
da schließe ich mich kruemel an, es ist eine Benachteiligung des unehelich geboren Kindes.
Ich bitte euch, mich nicht falsch zu verstehen, es geht hier nicht um die "Subvensionierung" der Mutter, sondern das Recht des Kindes, das es nicht "gezwungener Maßen" fremdbetreut werden muss. Die Mutter eines ehelichen Kindes hat die Wahl, zu Hause zu bleiben, bis das Kind mind. 8 Jahre ist oder die Grundschule verlässt. Aber die Mutter des unehelichen Kindes hat dieses Wahlrecht nicht.
Ich wäre auch dafür, EU wegen Kinderbetreuung genau wie BU auf 3 Jahre runterzusetzen, statt den BU für uneheliche Kinder heraufzusetzen. Dann kann das Kind in den KiGa gehen und Muttern kann sich einen Job suchen.
Ich will jetzt gottlob nicht vom Thema abgleisen, aber was ich auch für wichtig halten würde, wäre die Gleichstellung aller Mütter (und natürlich auch Väter) die Kinder erziehen und betreuen müssen. Egal ob sie verheiratet sind/waren oder nicht. Gerade in der Patchworksituation, wenn Papi ne neue Familie gründen will, die Ex sich aber auf ihrer Kinderbetreuung ausruhen darf und EU kassiert ...
Ich könnte da jetzt Litaneien drüber schreiben, es ändert ja doch nix.
LG
lilli
[Editiert am 9/3/2006 von lilli]
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
ja xe,
recht hast du,
aber du must auch den einzelfall betrachten, ich lebe auf dem land, keine betreuung, keine arbeitsplätze, nix ist hier zu
machen, du hast mein urteil gelesen, an meiner mutivation hasts nie gelegen, aber mit kindern kannst du das nicht aufrecht halten, diese familie war von beiden seiten geplant, noch dazu in recht hohem alter, ich dachte nicht, das mein mann mit 50, ein jahr nach der geburt unserer jüngsten tochter durchbrennt, hätte ich das geahnt, hätte ich die kinder nicht mehr bekommen und wäre selbstsändig geblieben.
mal abgesehen davon, das ich ich das gleiche nach einem viertel jahrhundert geliefert habe(ich war keine zicke), wie eine ehefrau, die ich jahrelang war.
mit freundlichen grüssen
gaya
hi,
"gemeinsamen Kindes lediglich eine halbschichtige Tätigkeit ausüben und sei deswegen zur Sicherung ihrer Lebensstellung ergänzenden auf Unterhalt angewiesen"
warum muß ne mutter ihre lebensstellung halten ?-
benachteiligung des uneheliche geboren kindes seh ich auch nicht -
viele verheiratet Mütter müssen arbeiten gehen damit das geld reicht und halten noch nicht mal ihre alte lebensstellung, weil weniger geld da ist.
Warum bekommt denn ne kind von nehm reichen vater mehr unterhalt wie von einem armen ?
Warum zahlen dann nicht alle Väter den selben KU !
Aber solche klagen kommen ja immer von dennen die es nötig haben !
Ne Assistenzärztin halbtags liegt bestimmt unter dem einkommen einer "Hartz4 Mutter"-
Mfg Ingo
