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Unterhaltsberechnung Zusammenfassung

 
 ttom
(@ttom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich würde gerene eine kleine Zusammenfassung zur Unterhaltsberechnung schreiben und hoffe, dass hier meine fehlendes Wissen auf die Sprünge geholfen wird. Ich bin jetzt über den Schmerz hinweg und fange an mich über das rechtlichen Konsequenzen zu ärgern und meiner Meinung nach das Unvermögen eine einfache Berechnung anzustellen, die jeder nachvollziehen kann. Ich hoffe dass ich hiermit einen Anfang machen kann.

Ich möchte ein Exel sheet erzeugen, wo jeder einfach seine Werte einträgt und dann weiß was er zu zahlen hat.
Es kann doch nicht so schwer sein dass man Millionen von Rechtsanwälten damit beschäftigen muß.

Leistungsberechtige = Frau (ist ja meistens so)
Leistungserbringer = Mann

Fall: Eigentum, 2 Kinder (6 und 9), Frau hat sich getrennt und ist mit Kindern ausgezogen.

Allgemeine Aufstellung der benutzen Symbole
Netto einkommen:                  N                                  Nettoeinkommen der Frau: N'
ehebedingte Kreditzinsen:    Z                     
Fahrtkosten zur Arbeit:            F                                  Fahrtkosten Arbeit der Frau: F'
Kindesunterhalt:                      K
Wohnvorteil:                            W
Tilgung des gemeinsamen Eigentums: T             
Steuernachzahlung                S
sonstige eherelevanten Einkünfte:      E                    und für die Frau: E'

--> Ehegatenunterhalt                = 3/7 * (N-F-Z-K) + W - T/2 +E/2 - 4/7*(N'-F'-150) - E'/2
--> Kindergeld ergibt sich aus:  N-F-Z
--> Steuernachzahlung:              = 3*7 * S ?

Die nähere erläuterung siehe I) unten.
Kann mir jemand folgen oder ist das total unverständlich?

Fragen:
F1) Habe ich eine Steuerrückzahlung während der Trennung, dann weiß ich noch nicht, ob es reicht 3/7 davon meiner Frau auszuzahlen, oder ob ich das auch noch im Kindesunterhlat vom letzten Jahr oder vom neuen Jahr berücksichtigen muß.
Kann mir jemad da helfen?

I)
Vom Nettoeinkommen kann man die ehebedingten Kreditzinsen abziehen und die Fahrtkosten zur Arbeit.
Daraus ergibt sich die Summe 1, die zur Heranziehnung des Kinderunterhalts benutzt wird.

Summe 1:                                N-F-Z  --> hieraus ergiebt sich der Kinderunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
                                                                      da ich 2 Kinder habe (unter 18 Jahre) darf ich davon einmal Kindergeld abziehen.
                                                                      und neuerdings aus dem Kinderfreibetrag.
                                                                      Kann mir einer genaueres sagen? Dieses Beamtendeutsch verstehe ich
                                                                      nicht so recht.

Der Betrag für den Unterhaltsberechtigten wäre dann erst mal 3/7 vom Rest, also
Ehegattenunterhalt:              3/7 * (N-F-Z-K)

Da ich noch in dem gemeinsamen Eigentum wohne, muß ich noch einen Wohnvorteil bezahlen:
Also ergibt sich:                    3/7 * (N-F-Z-K) + W

Da ich aber noch die komplette Tilgung bezahle, kann ich die Hälfte der Tilgung abziehen:
Also ergibt sich:                    3/7 * (N-F-Z-K) + W - T/2

Ehebedingte andere Nebeneinkünfte sind zu 50% von jedem zu berücksichtigen:
Also ergibt sich:                    3/7 * (N-F-Z-K) + W - T/2 + E/2

Hat die Frau noch Einkommen, so denke ich dass dieses Einkomen Anteilig mir genauso zusteht allerdings abzüglich 150€ Kinderbetreuungskosten (auch wenn diese nicht in Anspuch genommen werden?)
Also bekomme ich von der Frau:    4/7*(N'-F'-150) + E'2

Das müsste es doch eigentlich sein, oder?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2007 12:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

willkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für Excel-Anhänger.

Ich möchte ein Exel sheet erzeugen, wo jeder einfach seine Werte einträgt und dann weiß was er zu zahlen hat.

Ach, wenn's doch so einfach wäre.

Es kann doch nicht so schwer sein dass man Millionen von Rechtsanwälten damit beschäftigen muß.

Nunja, die Wirtschaft muss angekurbelt werden und mit Scheidungen lässt sich reichlich Geld verdienen.

Wenn du schon Excel bemühen willst, dann bau die DT mit ein. Mit SVERWEIS kannst du den entsprechenden Tabellenbetrag auf Basis des unterhaltsrelevanten Einkommens auslesen. Anders wäre das Excel-Sheet nicht allgemeingültig anwendbar.

Mit den von dir gewählten Begriffen habe ich Probleme. Einerseits schreibst du "Kindesunterhalt (K)" und etwas weiter unten von "Kindergeld". Gleiches gilt für "Steuernachzahlung (S) und "Steuererstattung". Dass es unterschiedliche Sachverhalte sind, ist dir klar?

F1) Habe ich eine Steuerrückzahlung während der Trennung, dann weiß ich noch nicht, ob es reicht 3/7 davon meiner Frau auszuzahlen, oder ob ich das auch noch im Kindesunterhlat vom letzten Jahr oder vom neuen Jahr berücksichtigen muß.

Steuern, egal ob erstattet oder nachgezahlt, erhöhen bzw. mindern das unteraltsrelevante Einkommen und sind als regelmäßig wiederkehrend anzusehen. Wenn du eine Steuererstattung für das Trennungsjahr erhältst, so ist diese sinnvoll nach dem Anteil des Einzelnen an der Gesamtsteuer aufzuteilen, was völlig losgelöst von der Unterhaltsberechnung erfolgt.

Völlig losgelöst empfehle ich dir die Excel-Lösung von >Michael Brinkmann<. Man muss das Rad ja nicht noch einmal erfinden.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2007 13:00
 ttom
(@ttom)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die erste Reaktion :-).

Ja ich denke ich habe da noch einiges einzufügen.
Kann man eigentlich einen Eintrag hier nachträglich editieren, so daß es nicht einen riesigen Thread gibt, sondern der aktuelle Stand immer am Anfang zu sehen ist?

Ja ich habe in meiner Tabelle die DT schon eingebaut. Allerdings noch keine Eingaben für die einzelnen Kinder mit Alter etc. Aber mit der Zeit wird das schon.
Dank für den Link. Allerdings ist das kostenpflichtig und das möchte ich vermeiden. Das soll allen zu Gute kommen, wenn es mal was geben sollte.

Zitat:
Wenn du eine Steuererstattung für das Trennungsjahr erhältst, so ist diese sinnvoll nach dem Anteil des Einzelnen an der Gesamtsteuer aufzuteilen, was völlig losgelöst von der Unterhaltsberechnung erfolgt.

Sorry kenne mich hier noch nicht so aus mit den Zitaten etc.
Heißt dass wenn meine Frau kein Einkommen hat und ich alles, ich bekomme die Steuer komplett zurück? Ich denke das verstehe ich falsch, oder?

Und danke für die Angabe meiner Unstimmigkeiten bzgl. Kindesunterhalt/Stuernachzahlung etc. Das ist das schöne an Foren, viele Augen sehen immer mehr als zwei :-).

VG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2007 13:13
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Auch von mir ein Willkommen im Forum.

Wenn deine Frau kein zu versteuerndes Einkommen hatte, steht ihr auch kein Anteil an der Steuerrückerstattung zu.
Habe ich gerade durch und die Klage meiner Exe wurde dann vom Oberlandesgricht Celle entgültig vom Tisch gewischt.

Aaaber! Die Steuerrückzahlung wird zu deinem steuerrelevanten Einkommen dazugerechnet, was wiederum den Unterhalt erhöht.
Berufsbedingte Aufwendungen werden mal nur mit 5% angerechnet und mal als tatsächliche Kosten.
Wenn du also tatsächliche Kosten von 200-€ hast und dir nur knapp 50€ angerechnet werden, bist du schnell mal 150€ unter dem Selbstbehalt.
Das gleiche gilt bei ehebedingten Schulden und Altersvorsorge.

Es gibt also keine festen Posten, an denen man sich festhalten könnte (noch nicht einmal der angeblich garantierte Selbstbehalt) und daher macht eine Tabelle auch keinen Sinn.

Gruß
Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2007 03:08
 ttom
(@ttom)
Schon was gesagt Registriert

Ok,
aber ich denke als Grundlage ist so eine Tabelle alle mal gut.
Es scheint ja so zu sein das der Unterhalt der Willkür der Richter unterliegt. D.h. die Seite mit dem besseren Anwalt gewinnt.
Was ist denn das hier für ein System.
Scheint ja so zu sein, dass der Leistungsfähige hier zum Buhmann wird und am besten gleich auch noch zum Sozialfall gemacht werden soll.
Also ich kann so langsam jeden verstehen, der Tschüß Deutschland sagt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2007 01:01
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hier beim OLG Brandenburg wird nicht 1/7 als Arbeitsanreiz genommen, sondern 1/10. Und das wird abgezogen bevor alles andere abgezogen wird.

Du kannst auch noch max. 3 % für Altersvorsorge abziehen (Muss aber im Zweifelsfall belegt werden).

Und was bei euch der Knackpunkt sein kann ist der Wohnvorteil. Seid ihr euch einig wie hoch der ist? Mein Ex wollte damals einen extrem niedrigen ansetzen, wo man hier in der Gegend überhaupt kein Reihenhaus hätte mieten können, geschweige denn ein Einfamilienhaus. Wenn es bei euch einen Mietspiegel gibt solltest du den ansetzen.

Und ich bin mir nicht sicher ob du die Kredite vor dem Kindesunterhalt abziehen kannst. Einige Richter stellen sich auf den Standpunkt das die Kinder da ja nicht drin wohnen und berücksichtigen diese Kosten nur beim EU.

Viele Grüße

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2007 09:48
 Uli
(@Uli)

Was ist denn das hier für ein System.
Scheint ja so zu sein, dass der Leistungsfähige hier zum Buhmann wird und am besten gleich auch noch zum Sozialfall gemacht werden soll.

Lieber ttom,

das scheint nicht so, das ist so!

Deiner IP-Adresse (keine Angst: können nur Admis sehen!) kann ich entnehmen, dass wir recht dicht beisammen wohnen müssen. Wir können das gerne mal abends bei einem Bier ausdiskutieren.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2007 10:30
 ttom
(@ttom)
Schon was gesagt Registriert

Ja, wir können gerne mal abends darüber diskutieren.
Heute möchte ich mit meiner Frau einen Notarvertrag aushandeln, mal sehen wie das wird. Eigentlich kann ich mit ihr immer noch alles gut besprechen.
Was ich so gelesen habe müsste man, um eine einvernehmliche Scheidung zu haben folgendes regeln:
1.Elterliche Sorge
2.Umgangsrecht
3.Kindesunterhalt
4.Trennungsunterhalt
5.Zugewinnausgleich
6.Güterstand
7.Hausrat
8.eheliche Wohnung
9.Versorgungsausgleich
10.nachehelicher Unterhalt
11.Kosten
Ich habe gehört dass unsere Familienministerin einen Vorschlag machen wollte, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung kein Anwalt mehr nötig wäre, wenn alles notariell geregelt ist. Aber wann so etwas kommt steht wohl n den Sternen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 20:33