Hallo,
da die KM nicht arbeiten geht und Hilfe vom ARGE bekommt (ebenso wie ihr Lebensgefährte) bekomme ich z.Z. Unterhaltsvorschuss. Eine Unterhaltsklage habe ich selber noch nicht eingereicht, erstens weil das Verfahren um das ABR noch nicht abgeschlossen (bzw. eröffnet) ist und ich nicht dastehen möchte als jemand der das Kind nur wegen dem Geld betreut (der Vorwurf wurde schon der gegnerischen Seite schon erhoben) und zweitens weil Sie diesen ja eh nicht leisten kann.
Jetzt habe ich aber herausgefunden das Sie sich vor ca. einem Jahr mit einer "Partnervermittlung" selbstständig gemacht hat, dieses aber nicht bei der Unterhaltsvorschussstelle angegeben hat (das Gewerbe ist auch nicht angemeldet). Sie hat auf Ihrem Auto Werbung Ihre Webseite und diese ist auch auf Ihren Namen registriert.
Meine Frage ist nun wie soll ich vorgehen. Der UHV Stelle melden und warten das die Tätig werden (kommt aber eh nix bei raus) oder sollte ich jetzt auf Unterhalt klagen und diese Infos zum geeigneten Zeitpunkt auf den Tisch legen?
Habt ihr eine Idee für mich?
Hallo Baxter,
also ich hab da nun draus geschloßen das die Kids bei Dir leben und KM keinen Unterhalt zahlt....
Geh zu Deinem Anwalt und verlang eine Einkommensauskunft von Deiner Ex (weiß nicht ob Du das schon mal gemacht hast...kann man ja nur alle 2 Jahre)
Dann siehst Du ob sie alle angibt.....
Wenn nicht...tja... was macht man dann??? Gute Frage.
Bist Du DIr denn felsenfest sicher das sie damit GEld verdient?
Ich mein wenn sie ALGII bezieht, dann kann sie sich nebenher nicht mal eben auf ihren eigenen Namen selbständig machen....
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Baxter,
hier genügt ein kleiner Tip ans Finanzamt (die mögen verschwiegene Einkünfte unheimlich...) und die bringen dann auch alles ins Rollen, besonders wenn bekannt ist, dass sie H4 bezieht.
Hat eine entfernte Bekannte mal gemacht. Genauso bekloppt mit Werbung am Auto....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Baxter,
also ich hab da nun draus geschloßen das die Kids bei Dir leben und KM keinen Unterhalt zahlt....
ja, korrekt wir haben aber nur eins;-)
Geh zu Deinem Anwalt und verlang eine Einkommensauskunft von Deiner Ex (weiß nicht ob Du das schon mal gemacht hast...kann man ja nur alle 2 Jahre)
Die Unterhaltsvorschussstelle macht das regelmäßig, ich selber habe es noch nicht angefordert, da ich ja dachte Sie lebt nur
von H4. Wäre aber dann wohl mal an der Zeit.
Dann siehst Du ob sie alle angibt.....
Habe ich meine Zweifel.
Bist Du DIr denn felsenfest sicher das sie damit GEld verdient?
Nein, das natürlich nicht, aber ich bin gerade dabei das herauszubekommen, kenne zum
Glück die richtigen Leute.
Ich mein wenn sie ALGII bezieht, dann kann sie sich nebenher nicht mal eben auf ihren eigenen Namen selbständig machen....
Jups, das sehe ich auch so. Entweder oder. Danke für deinen Hinweis.
hier genügt ein kleiner Tip ans Finanzamt (die mögen verschwiegene Einkünfte unheimlich...) und die bringen dann auch alles ins Rollen, besonders wenn bekannt ist, dass sie H4 bezieht.
Hat eine entfernte Bekannte mal gemacht. Genauso bekloppt mit Werbung am Auto....
Wie agieren die den konkret? Hast Du darüber auch Kenntnis?
Moin,
es gibt in einigen Bundesländern die Möglichkeit, zusätzlich zur Ich-AG noch ALG II zu erhalten, ich hab da schon mehrere widersprüchliche Urteile gelesen. Falls dies hier bei deiner Ex der Fall sein sollte, was ja rein theoretisch möglich wäre, dann müßte das Gewerbe aber angemeldet sein.
Gruß
eskima
hallo Baxter,
das FA muss Hinweisen nachgehen, wenn diese konkret auf Betrug bzw. Steuerhinterziehung hindeuten. Das heißt, die könnten erst mal einen Mitarbeiter am Wohnort vorbeischicken, der sich das Auto ansieht, der die HP inspiziert. Das sind ja alles offen zugängliche Informationen. Die Ex würde angeschrieben werden und um Auskunft gebeten. Je nachdem wie sich der Sachverhalt entwickelt, gibt es auf den Deckel oder nicht. Wenn dem FA bekannt ist, dass sie H4 bezieht, kann an das zuständige Sozialamt eine sog. Kontrollmitteilung gesendet werden. Sowas machen die zB auch, wenn Fa X angibt, an Fa Y eine Summe Z für eine Leistung bezahlt zu haben (die sie zB als Ausgaben angeben will). Das FA von Fa X sendet dann Kontrollmitteilung an FA von Fa Y und wenn die dann nicht als Einnahmen angegeben werden, gibts ev. auch Probleme.
Ich sag mal, ob Du jetzt dem FA steckst, was Du weißt oder gleich den Sozialamt, ist eigentlich egal. Wenn das Gewerbe nicht angemeldet ist, dann wird sie bei einem Antrag auf Offenlegung ihrer Einkünfte diese wohl nicht zugeben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

