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nachehelicher Ehegattenunterhalt

 
(@angelone)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!
Ich hab da mal eine Frage oder zwei, ich Zahle zurzeit monatlich 551€ nachehelichen Ehegattenunterhalt.
Diesen haben wir in der Scheidungsvereinbarung getroffen, des Weiteren sie kann nach einen Jahr diese Abändern und ich nach zwei Jahren, nun teilte sie mir mit sie ist von ihren LG schwanger mit dem Sie schon ein Jahr zusammenlebt. Hat sich nach der Geburt ihres Kindes die Unterhaltspflicht ihr gegenüber Erledigt, und kann ich den Unterhalt ihr gegenüber abänder obwohl noch ein Jahr vor mir liegt laut Scheidungsvereinbarung?
   
Danke für Eure Antworten im Voraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2007 22:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ohne die Vereinbarung zu kennen, folgere ich aus deiner Sachverhaltsdarstellung, dass du den EU nicht aussetzen kannst. Sehr wohl kannst du mit der Ex eine Verzichtserklärung aushandeln. Wichtig hierbei, dass sie auf die Volltsreckung aus der Vereinbarung verzichtet.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 23:45
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Unterhalt einstellen und abwarten, das wäre die eine Methode. Ne, wirklich, Unterhalt einstellen und das Ding aussitzen bis der Richter kommt.

Aus.

Klage abwarten und Volle Breitseite schiessen, wenn Du weiter zahlst aufgrund der derzeitigen Kenntnis, zahlst Du bist Du blau und grün und schliesslich grau erstarrt umfällst.

Ich empfehle jedoch den Unterhalt auf ein Subkonto zu zahlen derweil.

Yours
bandagiert


AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 23:46
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Meiner Meinung ist aussitzen der richtige Weg, wenn er weiter zahlt, grad und weil er Kenntnis der Situation hat unter Umständen eine einseitige Einwilligung nach sich ziehen kann.

Unterhalt einstellen, sofort und abwarten.

Solch ein Fall kommt mir sehr bekannt vor @ DT


AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 23:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine Lösung, suffering_d, ist machbar und mutig zugleich. So die Scheidungsfolgevereinbarung eine Vollstreckungsklausel enthält, kann deine Lösung auch sehr teuer werden.

Meine Empfehlung fusst auf einer Entscheidung des BGH in einem ähnlichen Fall (>hier<).

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 23:55
 Uli
(@Uli)

So die Scheidungsfolgevereinbarung eine Vollstreckungsklausel enthält, kann deine Lösung auch sehr teuer werden.

Wenn eh eine gerichtliche Klärung angedacht ist, sollte man es auf die Vollstreckung ankommen lassen. Die 80,- EURO für den GV sollten noch drinstecken!

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 00:00
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Und genau da greift die Maschine, wenn er hingegen allen Unkenrufen doch zahlt fassen ganz andere Mechanismen, ich habe das selbst durch. Wenn er jetzt nicht die Zahlung einstellt wird kein Gericht in Deutschland zu dem Ergebnis kommen, das er die Zahlung nicht leisten kann, denn er KONNTE sie leisten. Was einem das auf Dauer Wert ist will ich nicht vermitteln, aber in genau diesem Stadium würde ich mich nicht auf Beschlüsse berufen die mal irgendwann in den Akten standen und auch stehen.
Man hat eine 60/40 Chance, würd ich behaupten zu gewinnen.

Ich würde die Dame allen Ernstens voll abschiessen versuchen. Der Eitelkeit vorausgesetzt besitzt dieses Unterfangen durchaus eine Menge Mut.

Er entscheide sich sich selbst.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 00:06
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Angelone,

ich kann mich suffering_d nur anschließen. Wenn Du trotz Wissens eines EU Verwirkungstatbestandes weiter zahlst kann Dir daraus ein Strick gedreht werden. Eine zentrale Argumentation der Verwirkung ist, dass es dem Unterhaltsschuldner nicht zumutbar ist bei vorliegenden Gegebenheiten Unterhalt zu leisten. Zahlst Du brav weiter kann man argumentieren, dass es Dir ja in der Vergangenheit nichts ausgemacht hat Exchen EU zu zahlen (trotz Wissens des Tatbestandes) und dass es Dir somit in Zukunft wohl auch nichts ausmachen wird. Somit wäre es Gut das klare Zeichen zu setzen EU ist unzumutbar und wird daher ab sofort nicht mehr bedient!

Zu bedenken wäre lediglich für die Angelegenheit sofort einen RA einzuschalten, der Exchen zum einen darauf hinweist, dass Du auf Grund des Verwirkungstatbestandes den EU einstellst und zum zweiten  Exchen darum bittet eine Verzichtserklärung abzugeben, mit der Begründung dass dadurch unnötige Gerichtskosten gespart werden, da der Verwirkungstatbestand klar ersichtlich ist (sieht man den schon ein Bäuchlein?!).

LG
Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 15:58
(@angelone)
Schon was gesagt Registriert

Erst mal danke für eure Antworten!

Ne eine Vollstreckungsklausel enthält die Scheidungsfolgevereinbarung nicht, nur Diese Vereinbarung ist für die Antragsgegnerin jederzeit abänderbar und für mich erst frühestens am 31. 12. 2008.
Ja den Babybauch kann man schon sehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2007 21:22
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Angelone,

wenn die Scheidungsvereinbarung keine Vollstreckungsklausel enthält kannst Du den EU ja einfach einstellen (ohne Hilfe eines RA). Du kannst ja EXchen gleichzeitig auf den Verwirkungstatbestand hinweisen dann kann sie sich überlegen ob sie EU einklagt.

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2007 10:45