@tacheles Oh dann wollen die einfach wissen ob ich laufend eine Unfallrente aus privater Versicherung beziehe? 😑 klasse.
Habe hier aber noch einen Link gefunden
Hier auch noch ein Urteil vom OLG München was hinsichtlich meiner Risikolebensversicherung relevant sein könnte.
Habe hier aber noch einen Link gefunden
OLG Hamm und Brandenburg sehen das anders.
OLG Hamm, 6 UF 25/13
Die geringen monatlichen Aufwendungen des Antragsgegners für die freiwillige Unfallversicherung (20,01 €) und die private Haftpflichtversicherung (6,36 €) sind nicht zu berücksichtigen. Sie sind regelmäßig aus dem Selbstbehalt zu zahlen (vgl. Kalthoener / Büttner, Rechtsprechung zum Unterhalt, 10. Auflage, Rn.1019+1023).
OLG Brandenburg, 26.04.2016 - 13 UF 1/13
Die Beiträge zu ihrer freiwilligen Unfallversicherung bei der Gothaer von monatlich 29,44 € sind entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht zur berücksichtigen. Beiträge für eine freiwillige Unfallversicherung sind in der Regel weder notwendig noch mit Rücksicht auf ihre geringe Prämienhöhe als besondere Belastung anzusehen und dem allgemeinen Lebensbedarf zuzurechnen (vgl. OLG Köln FamRZ 1979, 134; Weinreich/Klein/Kleffmann, FA-Kommentar FamR, 5. Aufl., Grundlagen der Einkommensermittlung, Rn. 62).
Hallo zusammen, ich wollte euch nun auch über das Endergebnis informieren. Was soll ich sagen, es gibt doch noch etwas Gerechtigkeit.
Das JA hat nur mit dem neuen geringeren Einkommem gerechnet zzg. Jahressonderzahlung. Steuererstattung von mir und meiner Frau wurde nicht einkommenserhöhend berücksichtigt. Alle meine aufgelisteten Kosten wurden einkommensmindernd anerkannt. Mein Schuldendienst für die Immobilie hebelt den Wohnvorteil komplett aus. Beiträge Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Fahrtkosten, 4% vom Vorjahresbrutto Altersvorsorge (inkludiert Tilgungsleistung über Wohnvorteil hinaus+Risikolebensversicherung), Gruppierung in Stufe 3, eine Stufe runter wegen 3 UH-Berechtigten und nochmal 1 Stufe runter weil der Bedarfskontrollbetrag nicht erreicht wurde.
Endergebnis also Unterhalt nach Stufe 1 wie erhofft.
Vielen Dank für die Argumentationshilfen hier im Forum, letztendlich hat es sehr geholfen 🙂