Hallo zusammen, nun hat es mich also auch erwischt & meine Ex hat eine Beistandschaft beauftragt, um eine neue Unterhaltsberechnung und Unterhaltstitel für meine Tochter (12) zu erzwingen. Und das obwohl ich regelmäßig nach DD zahle, selbständig anpasse und ihr oft auch entgegen kam. Ich möchte dem JA jetzt zuvor kommen und ihnen eine entsprechende Berechnung unterbreiten. Ich bin neu verheiratet und habe ein weiteres Kind (0 Jahre). Meine Frau ist in Elternzeit und somit auch unterhaltsberechtigt. Wir haben ein Haus und dementsprechend auch eine Finanzierung am Laufen. Ich weiß ncht ob ich die Berechnung des Wohnvorteils richtig verstehe. Ich hätte jetzt anhand des Mietspiegels unseres Wohnortes folglich gerechnet 7,05 Euro x 160qm = 1128 Euro Wohnvorteil. Dem entgegen gesetzt sind 1600 Euro Tilgungsleistung inkl Zinsen. Kann ich also so rechnen:
Einkommen 3400 Euro
abzgl. 5% Pauschale 170 Euro
abzgl. Fahrtkosten Arbeit 422 Euro
abzgl. Unfall+Berufsunfähigkeitsvers. 87 Euro
abzgl. Tilgung Kredit 1600 Euro
zzgl. Wohnvorteil 1128 Euro
entspricht einem bereinigten EK von 2249 Euro.
Wäre Stufe 2 der DD, Herabstufung in Stufe 1 wegen 3 Unterhaltsberechtigten somit 463 Euro Unterhalt für meine 1. Tochter.
Ein Mangelfall würde somit auch nicht eintreten da 2249 - 1370 Euro Selbstbehalt = 879 Euro. Beide Kinder können mit 463 Euro und 312 Euro bedient werden.
Wäre das so korrekt? Auf was muss ich hier achten? Unsere Hausfinanzierung wurde bereits 2019/2020 unterschrieben. Muss ich nachweisen dass ich den Kredit alleine bediene oder wird Wohnvorteil und Kredit generell in voller Höhe berücksichtigt? Spielt meine Frau hier eine Rolle?
Ich bin aktuell befristet in einer höheren Position und es kann sein dass ich ab März wieder weniger verdiene. Daher würde ich Unterhaltstitel usw. erstmal vermeiden wollen bevor der ganze Aufwand von neu los geht. Eine Berechnung aus den letzten 12 Monaten wäre somit auch Käse sollte ich wirklich wieder weniger verdienen.
Vielen Dank für eure Tipps!
Hallo,
bei der Rechnung kann ich nicht sagen, ob die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden können. Aus meiner Sicht nicht.
Auf alle Fälle kannst Du nicht die Pauschale und die Entfernung zur Arbeit abziehen, nur den höheren Betrag und das ist die Entfernung zur Arbeit.
Beim Wohnvorteil spielt Deine Frau keine Rolle.
Insgesamt kommt Du damit aber eine Stufe höher, nämlich 2249 + 170 = 2419 Euro, also 3. Stufe, herunter in die 2. Stufe, da 3 unterhaltsberechtigte Personen.
KU-Zahlbeträge: Kind 12: 493 Euro, Kind unter 6: 334 Euro, Summe: 827 Euro
2419 - 827 = 1592 Euro, das ist über dem notwendigen Selbstbehalt, aber unter dem Bedarfskontrollbetrag von 1650 Euro für die 2. Stufe.
Es hängt also davon ab, ob die Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung abzuziehen sind und ob das zuständige OLG den Bedarfskontrollbetrag akzeptiert.
Aus meiner Sicht solltest Du zwar die geforderten Unterlagen einreichen, aber die Berechnung des JA abwarten und erst einmal in Stufe 1 zahlen. Wenn sich dann herausstellt, dass Du doch mehr zahlen musst, kannst Du das sicher nachzahlen. Etwas zurück bekommst Du nicht. Außerdem ist es einfacher auf eine vorgelegte Rechnung zu reagieren.
Wird im Nachgang eine Titulierung des KU gefordert, dann kannst Du dies vielleicht bis März hinauszögern, so dass mit den dann gültigen Daten noch einmal gerechnet werden kann. Prinzipiell werden zwar für die Unterhaltsberechnung die letzten 12 Monate zugrunde gelegt, wenn aber klar ist, dass das Einkommen in Zukunft niedriger ist, dann kann auch mit den tatsächlichen Daten gerechnet werden. Das liegt daran, dass eigentlich immer der "aktuelle" Unterhalt zu zahlen wäre, niemand will aber jeden Monat neu rechnen.
VG Susi
abzgl. 5% Pauschale 170 Euro
Auf die Schnelle:
Nach meinem (letzten) Kenntnisstand ist die Pauschale zum Abzug berufsbedingter Aufwendungen - sofern überhaupt möglich(?) - auf 150,- € gedeckelt. Nachzulesen wäre das in den zutändigen Leitlinien des OLG am Wohnort des/ der betroffenen minderjährigen Kinder
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
abzgl. Tilgung Kredit 1600 Euro
zzgl. Wohnvorteil 1128 Euro
M. E. geht das so nicht. Der Wohnvorteil setzt sich ja zusammen aus erzielbarer Miete und gegenzurechnenden Aufwendungen. Wenn x minus y < 0, ist kein Wohnvorteil anzurechnen. Das Einkommen mindert der Verlust dann nicht und wäre m. E. um 472 Euro höher anzusetzen.
Edith: BGH XII ZB 233/21 vom 09.03.22
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hast du keinen private Rente?
Die kannst du meist auch noch abziehen... bis ca 4% vom brutto sofern du diese höhe bedienst.
Nein Riesterrente ist nicht vorhanden. Ich hätte eventuell deshalb auch argumentiert, dass die Tilgungsleistung über den Wohnwert hinaus als Altersvorsorge anzurechnen ist. Ich meine da mal was gelesen zu haben. Einen Versuch ists wert.
OLG München wäre hier zuständig. Da Unfall und Berufsunfähigkeitsversicherung auch zur Absicherung der Unterhaltsansprüche dienen, normalerweise abzugsfähig. Bei meiner Scheidung und Erstberechnung Unterhalt haben die Anwälte das zumindest mit berücksichtigt. Bedarfskontrollbeträge akzeptiert das OLG München. Habe gerade gesehen dass sie bei Fahrtkosten mit höheren Pauschalen rechnen...immerhin.
Hier aber auch der Vermerk in den Leitlinien dass berücksichtigungswürdige Schulden abzuziehen sind 🤔
Momemtan zahle ich Stufe 1 wie auch vom JA gefordert.
Solange der Mindestunterhalt bei der rechnerei raus kommt kannst du fast alles zum Abzug bringen lassen. Würde ein Mangelfall entstehen schauen die genauer. So nen Haus Kredit sind dann nicht direkt Schulden, sondern Vermögensaufbau. Pass halt auf das es nicht zum Gericht geht, da brauchst nen Anwalt, und am Ende hast nen fiktives Gehalt aus dem du den MU zahlen musst.
OLG München wäre hier zuständig. Da Unfall und Berufsunfähigkeitsversicherung auch zur Absicherung der Unterhaltsansprüche dienen, normalerweise abzugsfähig. Bei meiner Scheidung und Erstberechnung Unterhalt haben die Anwälte das zumindest mit berücksichtigt.
Das OLG München erkennt private Unfallversicherung an? Hast mal einen Nachweis (vorzugsweise OLG-Beschluss) dafür?
Und die Scheidung betraf die Ehe mit der Mutter der Tochter (12)? Existiert da etwa ein Titel zum Kindesunterhalt?
Hallo zusammen, nun hat es mich also auch erwischt & meine Ex hat eine Beistandschaft beauftragt, um eine neue Unterhaltsberechnung und Unterhaltstitel für meine Tochter (12) zu erzwingen.
Es gibt also bisher keinen Titel.
... Ich bin neu verheiratet und habe ein weiteres Kind (0 Jahre). Meine Frau ist in Elternzeit und somit auch unterhaltsberechtigt.
3 unterhaltsberechtigte Personen
Ich hätte jetzt anhand des Mietspiegels unseres Wohnortes folglich gerechnet 7,05 Euro x 160qm = 1128 Euro Wohnvorteil.
Damit entspricht der Wohnvorteil der ortsüblichen Miete. (Sieht das jemand anders??)
Einkommen 3400 Euro
Zu berücksichtigen wären ggf. auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld (auf 12 Monate umgelegt) oder auch Einmalzahlungen sowie Steuererstattung. Ist das berücksichtigt bzw. liegt es nicht vor, dann wären die 3400 Euro das bereinigte Einkommen.
abzgl. 5% Pauschale 170 Euro
Die Pauschale ist gemäß den süddeutschen Leitlinien nicht begrenzt. Aber, es kann nicht gleichzeitig die Pauschale und konkrete berufsbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden. Weil die Fahrtkosten alleine die Pauschale übersteigen sind die berufsbedingten Aufwendungen einzeln aufzulisten und die Pauschale kann nicht berücksichtigt werden.
abzgl. Fahrtkosten Arbeit 422 Euro
abzgl. Unfall+Berufsunfähigkeitsvers. 87 Euro
Wären berufsbedingte Aufwendungen, wobei die Unfallversicherung fraglich ist.
abzgl. Tilgung Kredit 1600 Euro
zzgl. Wohnvorteil 1128 Euro
Beim Kredit können sowohl Zinsen und Tilgung geltend gemacht werden, aber nur bis zur Höhe des Wohnvorteils. Im konkreten Fall reduziert sich der Wohnvorteil auf Null und der Anteil des Kredits, der den Wohnvorteil übersteigt kann nicht abgezogen werden.
Zu prüfen wäre inwieweit der überstehende Teil des Kredits nicht bei der Altersvorsorge (max. 4% vom Brutto) zumindest teilweise mit berücksichtigt werden könnte. Damit wären schätzungsweise ca. 250 Euro nochmals abzugsfähig.
entspricht einem bereinigten EK von 2249 Euro.
Wenn man auch die Unfallversicherung mit berücksichtigt (ist letztlich aber nicht entscheidend) ergibt sich ein bereinigtes Einkommen von 2891 Euro. Dies entspricht Stufe 4 (2701-3100 Euro), wegen 3 unterhaltsberechtigten Personen eine Stufe niedriger, also Stufe 3. 1 Kind (0) Zahlbetrag 356 Euro, 1 Kind (12) Zahlbetrag 522 Euro.
2891 Euro - 878 Euro = 2013 Euro. Weder der Bedarfskontrollbetrag (Stufe 3 sind dies 1750 Euro), noch der notwendige Selbstbehalt werden unterschritten.
Wird die Altersvorsorge durch den Kredit mit bedient, dann ginge es eine Stufe herunter also Stufe 3 und es wäre in Stufe 2 zu zahlen (334 + 493 Euro).
VG Susi
Wow danke erstmal für eure Mühe, das hilft mir schon mal weiter!
Wegen der Unfallversicherung habe ich kein Urteil vom OLG, wurde aber eben damals bei der Erstberechnung in Abzug gebracht und wird im Fragebogen vom JA sogar explizit bei den abzugsfähigen Kosten aufgeführt, daher gehe ich bis auf Weiteres davon aus, dass das passt.
Genau, ich bin von der Kindsmutter geschieden. Unterhaltstitel lag nie vor, man hat sich anhand der Berechnungen unserer Anwälte außergerichtlich geeinigt.
Die 3400 Euro sind schon inkl. Weihnachtsgeld. Steuererstattung noch nicht. Müsste meinen Anteil noch raus rechnen. Allerdings ist die natürlich relativ hoch ausgefallen wegen Handwerkerleistungen. Die nächste wird das sicher nicht mehr. Wird mir natürlich trotzdem angerechnet?
Momentan ist es auf Grund meiner unklaren beruflichen Zukunft einfach der dümmste Zeitpunkt irgendwas zu berechnen, mal schauen ob ich das Ganze bis März schieben kann bzw. wie verständnisvoll so ein Beistand ist...
Wegen der Unfallversicherung habe ich kein Urteil vom OLG, wurde aber eben damals bei der Erstberechnung in Abzug gebracht und wird im Fragebogen vom JA sogar explizit bei den abzugsfähigen Kosten aufgeführt, daher gehe ich bis auf Weiteres davon aus, dass das passt.
Nach meinen Informationen können Selbständige ihre Beiträge zur Unfallversicherung absetzen. OLG Hamm und OLG Brandenburg z.B. haben sich bei Arbeitnehmern gegen den Abzug entschieden.
Ich habe schon lange keinen aktuellen Auskunftsbogen vom Jugendamt mehr gesehen. Und einen mit der expliziten Frage nach dem Beitrag für eine Unfallversicherung noch nie. Kannst du den Bogen mal blanko zur Ansicht zur Verfügung stellen? Auf den Internetseiten des Jugendamtes München bin ich nicht fündig geworden.
Die Beiträge für eine private Unfallversicherung sind zwar nicht so hoch, können aber manchmal bei der Eingruppierung wichtig sein.
Beim Wohnvorteil ist es so:
erzielbare Miete abzgl. Zins- und Tilgungsleistungen. Ist der Wert positiv, wird er auf das Einkommen addiert. Ist er negativ, gibt es keinen Wohnvorteil, aber: der überschießende Wert kann als Altersvorsorge angerechnet werden (solange er kleiner ist als der Tilgungsanteil). Aber die Altersvorsorge ist normalerweise auf 4% des Vorjahresbruttos beschränkt (guck bitte in die Leitlinien deines OLG). Ich kenne dein Brutto nicht, aber um den vollen Betrag anzusetzen müsste es 5-stellig sein. Das wird bei deinem Netto nicht klappen.
Hast du Stkl. 3? Falls ja, muss (soweit ich weiß) da auch noch ein wenig gerechnet werden.
@tacheles Kann die Seite im Fragebogen zur Verfügung stellen, allerdings hab ich hier technisch noch nicht raus, wie oder ob ich ein Bild einfügen kann?
Laut den neuen Leitlinien vom OLG München sogar bis zu 23% des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge. Das behalte ich im Hinterkopf.
Meine Frau und ich haben Steuerklasse 4.
Hab dem Jugendamt jetzt erstmal allgemein formlos geantwortet, Situation geschildert und vorgeschlagen die Lohnabrechnung für März abzuwarten. Mal schauen was dabei raus kommt. Ins Detail kann ich dann immer noch gehen.
Hallo Wise,
um Missverständnisse zu vermeiden:
Laut den neuen Leitlinien vom OLG München sogar bis zu 23% des Bruttoeinkommens für Altersvorsorge.
Das ist erstens nichts neues; und zweitens, bedenke bitte, dass in den "23% für Altersvorsorge" insbesondere die ca. 19% Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung enthalten sind, sodass für zusätzliche Altersvorsorge nur noch ca. 4% geltend gemacht werden können.
Erst für Leute, deren Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ist, können die vollen 23% für jenen Teil des Einkommens angesetzt werden, für den keine Pflichtbeiträge geleistet werden müssen.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Kann die Seite im Fragebogen zur Verfügung stellen, allerdings hab ich hier technisch noch nicht raus, wie oder ob ich ein Bild einfügen kann?
Ich auch nicht.
Bei diversen externen Anbietern ist das ohne Registrierung möglich, z.B.:
@malachit Danke dir, jetzt ists für mich verständlicher. Würde ich mich nicht selbst informieren oder recherchieren wäre ich aufgeschmissen. Einen kostenlosen Väterbeistand gibts ja hier leider nicht...
Ich halte euch auf dem Laufenden.
@tacheles Danke! Ich habs hochgeladen
https://www.directupload.net/file/d/6811/gh3c4qgb_jpg.htm
Hier beim Reiter Renten/Pensionen findest du die private Unfallversicherung aufgelistet.
Glaube der Link funktioniert nicht...daher: