Einkommen betreuend...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Einkommen betreuenden Elternteil

 
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine Frage in die Runde:

Gibt es Urteile zur Unterhaltspflicht des betreuenden Elternteils, wenn dieser das doppelte verdient im Vergleich zum anderen Elternteil?

Ich habe nur ein Urteil gefunden, in dem auf das dreifache Bezug genommenen wird u. ä., wie

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/hoeheres-einkommen-des-betreuenden-elternteils/#:~:text=Wenn%20die%20Mutter%20des%20Kindes,%C3%BCber%201.400%2C%2D%20Euro%20liegt.

Da scheint noch nicht alles "ausgeurteilt" zu sein.

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2023 04:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus AFK,
hast Du schon mal die im Forum hinterlegten Urteile zum Thema Unterhalt durchforstet?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2023 12:19
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@82marco 

Guten Morgen Marco,

ja, schon. Aber richtig weit bin ich damit nicht gekommen. Konkret geht es mir um Urteile, die das Einkommensverhältnis 2:1 durchleuchten, am besten natürlich in "meinem" (hier bekanntem) Bezirk.

Wei es scheint, gibt's nichts.

Viele Grüße 


 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2023 08:14
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich kenne es nur so, dass ab dem Doppelten Einkommen am Unterhalt beteiligt werden kann. Allerdings gab es da noch Abzüge. Ab dem Dreifachen Einkommen kann die Unterhaltspflicht entfallen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2023 11:34
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@maxmustermann1234 

Dankeschön für Deine Hilfe.

Was ich suche, ist etwas, was man als Referenz nehmen kann. Sozusagen ab welchem Einkommensverhältnis wird der Elternteil, bei dem die Kinder leben, in die Unterhaltszahlungen miteinbezogen?

Das dreifache kenne ich inzwischen, auch die 500€, aber was ist beim 1,5- bis 2,5-fachem Unterschied?

Würde das denn noch nie gerichtlich entschieden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2023 23:20
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ließ dir mal den BGH-Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 297/12 durch, da sind alle möglichen Dinge, die abgewogen werden müssen, drin aufgeführt. Pauschal lässt sich das nicht sagen.

In den anderen Fällen hat das OLG Schleswig und das OLG Brandenburg entschieden, aber da wurde halt bei Zahlung des Kindesunterhalts der angemessene Selbstbehalt gerissen. Auch kann der andere Elternteil versuchen nachzuweisen, dass sein Einkommen überobligatorisch ist, bspw. U3-Kinder. 

Es gilt: man muss sich den Einzelfall angucken.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2023 11:06
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@maxmustermann1234 

Vielen Dank, das ist in etwa, was ich gesucht habe.

Die Urteile aus Schlewsig und Brandenburg kannte ich bereits. Solche auf andere Bundesländer übertragen gibt es scheinbar nicht. Aber der BGH-Spruch hat schpn etwas greifbares.

Vielen Dank nochmals!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2023 15:12
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine weitere Frage:

Gibt es eine empfehlenswerte Seite zur KU-Berechnung? Also richtig zur Ermittlung von Zahlen, wo man zum Beispiel verschiedene Abzüge einfließen lassen kann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2023 12:35
(@tomatenfisch)
Zeigt sich öfters Registriert

@afk : So richtig mit Einbeziehung sämtlicher Faktoren gibt es mW nach nix, da ja doch immer recht individuelle Faktoren mit reinspielen, einer der besseren "Rechner" ist nach meiner Einschätzung Unterhaltsrechner 2023 - Unterhalt für Kinder berechnen (finanzleser.de)

Der kann zumindest für mehrere Kinder mit verschiedenen Lebensmittelpunkten etc. rechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2023 16:24
 AFK
(@afk)
Nicht wegzudenken Registriert

@tomatenfisch 

Vielen Dank, das werde ich ausprobieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2023 13:47