unterhaltsberechnun...
 
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unterhaltsberechnung durch JA falsch(?)

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 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

der unterhaltsrückstand beläuft sich mittlerweile auf fast 6000 euro...

der unterhalt wurde vom gericht ohne jede berechnungsgrundlage festgesetzt. 
es weiß also keiner, wie meine finanzielle lage damals aussah.


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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2013 20:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

hast du ein Säumnisurteil kassiert oder Unterlagen nicht eingereicht? Normalerweise legt ein Gericht nicht einfach etwas so fest ohne die konkreten Zahlen zu kennen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 12.03.2013 21:02
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Meep,

der unterhalt wurde vom gericht ohne jede berechnungsgrundlage festgesetzt.

... selbst wenn es so ist:
Wenn Du eine Abänderung erreichen möchtest, liegt es an Dir nachzuweisen, dass sich die Grundlagen (in Deinem Falle zum Schlechten) verändert haben.
Das dürfte Dir schwer fallen.

Deine erste Baustelle sollte zur Zeit die Möglichkeit zu prüfen, Aufstockungsleistungen zu beziehen.

wobei sich mir ehrlich gesagt nicht so ganz der sinn erschließt dass ich dann vom staat geld bekomm damit ich nicht verhungern muss falls ich den unterhalt doch zahlen muss.

Du machst hier keinen Denkfehler.
Familienrecht und Sozialrecht sind trotz aller Wechselwirkungen zwei Paar Schuhe, insofern ist es völlig egal, wo darin der Sinn liegt:
Es ist so.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2013 10:25
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

@ mindnightwish,
so unglaublich es klingt:
die festlegung des unterhaltes ist tatsächlich ohne jede
kenntnis über meine finanzielle lage einfach beschlossen worden!!
darf so etwas überhaupt sein?
lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 16:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

darf so etwas überhaupt sein?

Was hat denn Dein RA dazu geantwortet und warum hat er Deine finanzielle Situation nicht dem Gericht dargelegt?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 15.03.2013 17:34
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

weil ich keinen RA habe


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Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 18:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin meep

Da seit 01.09.2009 Anwaltspflicht in Unterhaltsangelegenheiten vor Gericht besteht, scheint es sich bei Dir um ein Säumnisurteil zu handeln. Ist dem so?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 15.03.2013 18:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da seit 01.09.2009 Anwaltspflicht in Unterhaltsangelegenheiten vor Gericht besteht, scheint es sich bei Dir um ein Säumnisurteil zu handeln. Ist dem so?

Für mich hört sich das auch nach "Kopf in den Sand und sicherheitshalber nichts tun" an. Und dann entscheidet ein Gericht ggf. auch in Abwesenheit des Unterhaltspflichtigen auf "Bezahlung des Mindestunterhalts".


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 15.03.2013 18:31
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Meep.

Um Deine Situation alternativ sozialrechtlich abbilden, 'Aufstockung' ausrechnen zu können, sind weitere Infos nötig:
- Warmmiete(alles außer Strom)
- Umgangskosten(Anzahl der Tage und Fahrtkosten)

Im SGB II werden Bedarf und anrechenbares Einkommen gegenüber gestellt. Ist der Bedarf nicht gedeckt, dann wird 'aufgestockt'. Das Sozialrecht ist vergleichsweise klar und berechenbar.

Im Bedarf wird eine angemessene Wohnung zugrunde gelegt, was Größe und Miete angeht.
Mit Umgang und ansonsten allein lebend steht Dir eine Wohnung für einen 2-Personen-Haushalt(mit Kind) zu, die Miete richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel. Jobcenter größerer Städte geben dazu recht exakte Richtlinien heraus. Die Umgangskosten sind als unabwendbarer Mehrbedarf anerkannt.

Auf der Einkommenseite wird ua titulierter Unterhalt vom Einkommen bereinigend als 'nicht bereite Mittel' abgezogen, zudem Freibeträge. Der Grundfreibetrag beträgt min 100€, kann aber zB durch die Fahrtkosten zur Arbeit erheblich höher liegen. Der Erwerstätigenfreibetrag (mit Kind) liegt bei max. 230€.

Dieser Freibetrag macht letzlich den Spielraum aus gegenüber einem unbeschäftigten 'nackten' Hartzer. Aus diesem 'Freiraum' heraus können/müssen Rückführungen oder andere Dinge fiannziert werden.    

Gehst Du auf diese Schiene, dann wird Dein 'Freiraum' sehr von der geschickten Reduzierung des  Rückführungsbetrages von jetzt 75€ abhängen - oder Du zahlst diesen ca. 8 Jahre auf Deinen moderaten Rückstand von 6000€.  

Allerdings sind auch 'Verböserungen' denkbar.. Auf Deiner Seite könntest Du verhandelnd mit einer Privat-Insolvenz dagegen halten...  Mit Gläubigern immer freundlich im Gespräch bleiben. 😉

W.


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Geschrieben : 15.03.2013 18:40
 meep
(@meep)
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des ganze lief bisher ohne RA
weil ich dachte es würde von amtswegen seinen richtigen
gang gehn.
wübei ich mich aber sehr getäuscht habe!
gruß


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Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 19:13




 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

warmmiete sind 240euro
und wie meinst du dass mit tage bzw fahrkosten??
mfg


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Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 19:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Hättest Du die Freundlichkeit, meine Frage >>hier<< zu beantworten?
Ich verstehe nicht was Du beklagst, wenn Du nicht sagst, um was es überhaupt geht.

und wie meinst du dass mit tage bzw fahrkosten??

Gefragt ist: An wievielen Tagen im Monat hast Du Umgang mir dem Kind in Deiner Wohnung und welche Fahrtkosten entstehen Dir beim Holen und Bringen des Kindes.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 15.03.2013 19:27
 meep
(@meep)
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bisher hatte ich das kind noch nicht gesehn.
grund: mangels an finanzen um 400km hin und zurück zu kommen!
LEIDER !!!!
hoffe dass es bald besser wird dass ich ihn mal sehn kann 🙂


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Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 19:33
(@fruchteis)
Registriert

Warmmiete 240€? Mit Betriebskosten etc.?
Zum Kind 400km hin UND zurück oder einfache Fahrt?

Die konzentrierte Abarbeitung sehe ich in folgender Reihenfolge:
- sichere Existenz, Finanzen
- verbindliche Umgangsregelung
- angemessenen Wohnraum für Deine Familie beziehen
- entspanntes Vatersein

Wie sieht es mit dem Sorgerecht aus? 

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 20:10
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

ja 240 euro!
deshalb sag ich ja ich weiß nicht so ganz wo ich noch mehr einsparen könnte!!
und die liste mit abarbeitung hast du richtig festgestellt 🙂
nur irgendwo muss man eben mal anfangen!!
ums sorgerecht gabs bisher keine streiterein!
mfg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 20:44
(@fruchteis)
Registriert

Ja. Gut. Dann sach mal.
Welche Schritte machst Du als nächste?

Vielleicht mal klären, was Dir vor Ort an angemessenen Wohnraum für Deine kleine Familie in spezieller Organisation zusteht? Nicht daß Dich das JAmt besucht, weil Dein Wohnklo das Kind gefährdem könnte... 😉

Ich rechne zum WE mal mit Deinen Angaben.
OK?

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2013 21:30
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

danke dir schon mal 🙂

erstmal will ich meine finanzen in den griff kriegen.
hoffe das dauert nicht mehr so ewig 🙂
und danach gehts ans umgangsrecht 🙂
damit ich auch was von dem klieinen hab 🙂

mfg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2013 22:29
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

Für mich hört sich das auch nach "Kopf in den Sand und sicherheitshalber nichts tun" an. Und dann entscheidet ein Gericht ggf. auch in Abwesenheit des Unterhaltspflichtigen auf "Bezahlung des Mindestunterhalts".

damit hast du leider recht ich hab des ganze thema die ganze zeit über viel zu sehr unterschätzt und wollte es eig mehr oder weniger nicht wahr haben.
bin aber zu der einsicht gekommen dass ichs nicht ändern kann und mich dem ganzen besser doch mal stellen sollte.
was ich auch leider mit dazu sagen muss(!):
möchte man sich informieren bekommt man erst keine antwort oder dann
wird die unwissenheit mehr oder weniger nur gnadenlos ausgenutzt.
ich will aus der ganzen situation das beste machen.
nur möchte ich mich eben dabei nicht ganz unbeholfen dem ganzen stellen!
deshalb bin ich hier in diesem forum und hoffe dass ich wenigstens ein klein wenig licht in die situation bringen kann.
gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2013 22:47
(@fruchteis)
Registriert

meep,
wenn ich für Dich noch rechnen soll, dann brauche ich noch Daten aus Beitrag 33:
- Fahrtkosten für Umgang usw.

Sie könnten bei Dir das Zünglein an der SGB II-Waage sein.
😉

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 23:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

ich hab des ganze thema die ganze zeit über viel zu sehr unterschätzt und wollte es eig mehr oder weniger nicht wahr haben.
bin aber zu der einsicht gekommen dass ichs nicht ändern kann und mich dem ganzen besser doch mal stellen sollte.

Dann fange an, Dir selber ggü. ehrlich zu sein und Dich nach Aussen zu stellen. Entweder tust Du es freiwillig, oder die Gesetzesmühle überrennt Dich gnadenlos.  M.E.n. hast Du gar keine Wahl. Lediglich Deine Feigheit steht Dir im Weg - und natürlich Dein Ego. Dein Ding, und Du hast die Wahl.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 23:14




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