Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung Berechnung korrekt?

 
(@dicke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin mir sehr unsicher, was die richtige Berechnung des Unterhalts angeht:

Mein Kind ist 18, hat eine eigene Wohnung und befindet sich in der Ausbildung.
Nach dem, was ich bisher recherchiert habe, würde der Unterhalt folgend berechnet:

Gesetzl. Bedarf nach DT: 640,00

Ausbildungsvergütung netto: 375,00
Ausbildungsmehraufwand: - 90,00
Kindergeld: 154,00

Gesamt: 201,00 geteilt durch Mutter undVater

ergibt: 100,50 zu zahlender Betrag

Ist diese Berechnung so korrekt?

Der Dicke


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2007 11:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dicke,

nicht ganz. Die 201 € werden gequotelt. D.h. der Elternteil der mehr verdient zahlt auch mehr.

Z.B: KV 3.000, KM 1.000

also zahlt KV 3/4 von 201, KM 1/4 von 201

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2007 11:44
(@dicke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Das macht ja Sinn. Jetzt sollte ich nur noch rauskriegen, was meine Exfrau verdient.
Da wir keinerlei Kontakt mehr haben, könnte das eher schwierig werden. Aber das
ist ja nicht das Thema hier  😉

Schöne Grüße
Der Dicke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2007 11:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das mußt nicht du rauskriegen. Das ist Aufgabe deines Kindes. Wenn es Unterhalt haben will muß es seine Bedürftigkeit nachweisen. Dazu gehört auch das es beide Elternteile zur Offenlegung des Einkommens auffodert. Diese Unterlagen muß es dann dem jeweils anderen Elternteil zur Berechnung zur verfügung stellen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2007 12:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin "Der Dicke",

Jetzt sollte ich nur noch rauskriegen, was meine Exfrau verdient.

nee, das musst nicht Du persönlich "rauskriegen"; vielmehr hat Euer gemeinsamer Sohn Anspruch auf diese Auskunft gegenüber seinen Eltern, da er volljährig ist. Also muss er selbst diese Zahl bzw. die Berechnungsbelege dafür beibringen. Wie er das gegenüber seiner Mutter macht, ist nicht Dein Problem.

Du kannst ja erst einmal "sicherheitshalber" mal von Deiner o. a. Berechnung ausgehen (sofern Du sicher bist, dass Deine Ex keine wesentlich höheren Einkünfte hat als Du selbst) und auf dieser Basis bezahlen. Dann steht zumindest Deine Zahlungswilligkeit nicht zur Diskussion. Wenn das Einkommen Deiner Ex vorliegt, kannst Du die Zahlungen anpassen und ggf. nachzahlen.

Grüssles
Martin

***edit: midnightwish war schneller 🙂


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2007 12:04
(@dicke)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Tina,
lieber Martin,

Ihr seid ja superschnell. Nochmals vielen lieben Dank!

Ich werde meinem Filius einen Brief schreiben und ihm mitteilen,
dass ich ggfs. nachzahle.

Schöne Grüße
Der Dicke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2007 12:11