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Unterhalt

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(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute !

Ich habe mal eine  Frage.

Ich Streite mit meiner ex um TU/EU .Wenn ich auf ein Angebot der gegnseite eingehe so und soviel Unterhalt zu zahlen ist das dann ein Vergleich???

Ich habe von der gegnerischen  seite eine anfrage bkommen ob man sich auf  den betrag X verständigen könne.Wenn ja könne die Anglegenheit als erledigt angesehen werden.

Und: Soll ich darauf eingehen oder soll ich warten bis sie klage einreicht ?? Kann man so ein Vergleich auch befristen ??

Danke für eure Antworten

Gruß Flagorett


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 11:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn dir dieses Angebot günstig vorkommt, kannst/solltest du es annehmen.

Es gilt solange bis jemand es ändern möchte.

Die ist zwar ein Vergleich aber ein aussergerichtlicher und kann jederzeit wieder beendet werden.

Wichtig ist allerdings, dass du nicht vorher zu etwas Anderem (Höherem) aufgefordert wurdest und diese Forderung nicht zurückgenommen wurde, denn sonst kann die Differenz jederzeit nachgefordert werden.

Wichtig ist auch, dass du deine Unterhaltszahlungen deutlich als Solche kenntlich machst und nicht mit anderen Zahlungen mischt oder verrechnest.
Am besten auch nicht als Dauerauftrag mit neutralem Text sondern als monatliche Einzelüberweisung mit dem Text "Kindesunterhalt für Mausi für den Monat September 2007"

Damit diese Zahlungen eindeutig zu erkennen sind


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 13:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Natürlich solltest du vorher prüfen, ob das Angebot für dich günstig ist.

RAe machen in der Regel keine für den Gegner günstigen Angebote.

Alle, die das machen sind irgendwann pleite.

Also prüfe bitte sehr genau, was dahinter stecken könnte.

Im Zweifel stelle es, anonymisiert, zusammen mit deinen Einkommensverhältnissen hier rein.

Hier gibt es genug erfahrene Leute,die dir genauer sagen können ob es gut oder schlecht für dich ist.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 13:13
(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Antwort.
ich lebe  seid dem 1.10.06 getrennt .

Erstmalig wurde ich am 21.3.07 aufgefordert 475 € TU ab 1.1.07 zu zahlen, was ich nicht tat.
Am 4.06.07 forderte man mich auf 455 € TU ab 1.1.07 zu zahlen was ich nur bedingt tat ich zahlte ab april 07 315 TU
Am 25.07.07 fragte die gegenseite an ob ich bereit wäre 235 € TU ab 1.07.07 zu zahlen. war ich nicht habe 185 geboten.
Am 21.09.07 wird angefragt ob ich denn bereit wäre 210€ TU zu zahlen wenn ja wäre die sache erledigt.

Aber was ist mit den alten Forderungen ??? Wenn ich die differenz zahlen muss vieviel ist das denn ?? kann ich ja niemals zahlen dann bin ich mehr als pleite!!

gruß flagorett


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 15:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

🙂 So und nu noch Dein durchschnittliches Netto, KU-Verpflichtungen (Kinder, Alter...) und dann kann man sehen, ob das Angebot schick is'.

😉

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 15:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin flagorett,

mal abgesehen davon, dass - wie schon gesagt wurde - ein Gegenanwalt nie in Deinem Sinne rechnet, könnte auch etwas anderes dahinterstecken. Ein neuer Partner beispielsweise, deutlich gestiegene Einkünfte oder ein sonstiges "Zahlungshindernis", das bei gerichtlicher Klärung jedenfalls dazu führen würde, dass kein oder nur ein geringer Unterhaltsbetrag ausgurteilt würde.

Wenn Du jetzt einen Vergleich schliesst, musst Du ihn auch bedienen, und zwar nach der vereinbarten Höhe und Dauer; ganz egal, ob Du gerichtlich überhaupt zu Unterhalt verurteilt worden wärst. Insofern muss man hier sehr genau abwägen, ob man sich drauf einlässt. Man sollte schon alle Parameter kennen. Und Deine Ex ist bei aussergerichtlichen Verhandlungen nicht verpflichtet, Dir alles mitzuteilen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 15:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also damit ist das Fass seit dem 21.3.07 offen.

Die Basis deiner Überlegungen müsste also sein, zu welchen Monatszahlungen dich ein Gericht mutmasslich verurteilen würde. Diesen Betrag müsstest du rückwirkend ab 21.3.07 bezahlen, abzüglich der Beträge die du nachweislich als Unterhalt bezahlt hast.

Weißt du wie man die Düsseldorfer Tabelle liest?

Der kannst du, je nach Monatseinkommen (Jahreseinkommen/12) und Alter der Kinder den KU Anspruch entnehmen.

Je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten musst du ggf. Zeilen rauf oder ablesen. Bei 2 Kindern und einer Frau liest du direkt ab, bei weniger Berechtigten jeweils eine Zeile rauf, bei mehr Berechtigten jeweils eine Zeile runter.

210,-€ erscheinen mir aber schon recht wenig.

Es könnte also schon ganz gut sein darauf einzugehen und zu hoffen, dass das möglichst lange hält.

Es wäre eben nur wichtig festzuhalten, dass damit die Forderungen abgegolten sind.

Edit: Da waren LBM und Brille schneller!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 15:56
(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ein paar daten.

Einkommen von mir 1680€ netto
1 Kind 12 j. mit ADHS  ich zahle 312 €

Frau :850 €netto vollzeit. will aber nur 400€ angerechnet haben rest sei überobligatorisch.

Mein sohn ist rund um die uhr betreut durch die großeltern , die leben im selben haus.

flagoret


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 16:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du 312,-€ zahlst, warum werden dann 210,- gefordert?

Es wäre schön wenn du deine Story etwas vervollständigen könntest, denn sonst ist etwas mühsam im Nebel zu stochern.


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Geschrieben : 23.09.2007 16:06
(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich zahle 312 euro Kindesúnterhalt. Jugendamtsurkund besteht.

Worum es sich dreht ist ja der Trennungsunterhalt bzw Ehegattenunterhalt.

Ich soll auf 210€ eingehen dann wäre alles vom tisch so die generische Anwältin.

flagorett


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 16:12




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, und um zu beurteilen, ob das ein gutes Angebot ist, müßte man Dein bereinigtes Netto wissen und was Du so an Fahrkosten und Altersvorsorgeaufwendungen hast...

Haste 10000 netto, ist das Angebot super, sind es nur 1300, dann wohl eher nicht.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 16:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

OK jetzt kommt es darauf an wer die Kinder betreut.

Sind es deine Eltern oder ihre?

Davon hängt es ab, ob ihre Tätigkeit überobligatorisch ist.

Wenn es deine Eltern sind und vielleicht sogar dein Haus, dann versuche den Frieden zu wahren um diesen Zustand solange wie möglich zu erhalten. Damit könntest du evtl. Punkte in einem Streit um die Kinder machen.

Wenn es ihre Eltern sind, ihr Haushalt ist, könnte sie ihren Standpunkt vor Gericht vermutlich durchsetzen und du müsstest dann diesen Betrag auch bezahlen.
Immer vorrausgesetzt die gegnerische Seite hat nicht irgendetwas zu vertuschen.

Natürlich wäre es schlimm, wenn man jetzt durch Misstrauen einen Streit auslöst, den die andere Seite nicht will, aber die Skepsis bleibt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 16:26
(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Bei mir wurden abgezogen

  1680€ netto
-    353€  Kinderunterhalt
-      33€ fahrkosten
= 1294 €  bereinigtes einkommen.

Es sind Ihre eltern die mein sohn betreuen wie gesagt wohnen alle im selben haus (Wohngemeinschaft und Wirtschafsgemeinschaft)
Streit ist schon seid monaten!! also das wäre nicht so schlimm.
flagorett


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 16:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was jetzt noch fehlt, sind Angaben über die Miet/Eigentumsverhältnisse.

Gemeinsame/getrennte Wohnung, wer zahlt Miete, Zinsen Tilgung.

Soweit sich aus den bisherigen Angaben rauslesen lässt, läuft es wohl tatsächlich in etwa auf den genannten Betrag hinaus.


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Geschrieben : 23.09.2007 16:39
(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

hallo

Also meiner ex gehört das halbe haus, je ein virtel der muter und der vater. Alls zusammen haben ein Darleen aufgenommen.
Die unkosten werden gemeinsam bezahlt. Jede Partei hat ein Zimmer !
Küche , Bad , Wc, Wonzimmer werden gemeinsam genutzt.
Die Pflege bedürftige Uroma meiner EX lebt auch in diesem Haus. Ist schon sehr verworren !!

flagorett


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 16:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das wiederum klingt so, als ob dir ein Wohnvorteil als Einkommen angerechnet werden könnte.

Wenn nicht noch irgendwas an wichtigen Fakten fehlt, klingt das so als wenn du bezahlen solltest.

Dennoch bleibt die Skepsis ob sie dir nicht irgendwelche Fakten unterschlägt.

Das Gespür dafür, wird dir hier aber keiner liefern können. Oder?  😉


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 17:02
(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

hallo
Ich weis nicht was ich machen soll . Mein Anwalt möchte das ich Ihn morgen anrufe, der will bestimmt wissen ob ich das angebot annehmen möchte.

Aber eine befristung muss drin sein wenn ich darauf ein gehe . Und was ist mit den alten forderungen .Die aw hatte mich
ja  ab 1.1.07 in verzug gesetzt . Die besagten 210€ würden ja erst ab den 1.07.07 gelten.

Muss ich dann für die vergangenheit die vorher geforderten 455€/ Monat  zahlen also ab den1.1.07 bis einschlieslich 1.1.07 ??

Flagorett


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 17:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist reine Verhandlungssache.

Das Gericht würde dich auf den 21.3.07 zurücksetzen.

Du kannst ja versuchen ab 1.9. und dann ggf. auf den 21.3 zurückgehen.


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AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2007 17:15
(@flagorett)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Also ich werde mal sehen was mein AW sagt, wobei ich glaube das eine aussergerichtliche einigung nicht schlecht wäre.

Ich habe mir gedacht auf. 210€/ Monat EU eingehen.
                                      befristet auf ein Jahr, danach kann ! neu verhandelt werden ohne Bindung an irgenwelche Vergleichsgrundlagen

was jedoch mit den forderungen in höhe von 455€/ Monat vom 1.1.07 bis einschlieslich 1.6.07 geschiehen soll weis ich nicht.

Ich würde dann gerne rückwirkend zahlen also ab den 1.1.07 monatlich den 210 € .

flagorett


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2007 22:20
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Sorry, möchte dich nicht verwirren aber ich halte das für kein gutes Angebot.
Mir fehlen noch zu viele Dinge, die nicht in Abzug gebracht worden sind.
1294.- sind anerkannt, erstmal hast du 1000.-Selbstbehalt bei TU/EU. Was ist mit den Schulden? Zahlst du immer noch? Was ist mit Altersvorsorge, VWL? Wer hat deine Zahlen aufgestellt? Allein die Fahrkosten:
5% von knapp 1300.- sind ja schon 65.- und keine 33. Wo ist die Anrechnung ihres eigenen Einkommens? Wenn sie schon während der Ehe verdient hat, ist ihr Gehalt nicht überobligatorisch. Schon gar nicht, wenn das Kind schon 12 Jahre alt ist.
Mit den 210.- EU/TU wärst du ja schon fast am Selbstbehalt.
Ich halte das für eine faule Sache. Suche dir einen kompetenten Anwalt, deiner taugt offensichtlich nichts und lasse erstmal die Zahlen richtig aufdröseln.

Gruß
Thomas

P.s.
Mach dir keinen Kopf über evtl. Nachzahlungen. Wenn am Ende nichts für TU/EU (davon gehe ich aus)übrigbleibt, kann sie auch nichts rückwirkend verlangen.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2007 01:23




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