Erstmal ein Hallo zusammen !!
Ich bin seit dem Juni 07 getrennt lebend, mein Sohn 15 j. ist auf eigenem Wunsch zum Glück bei mir geblieben :).
Wir haben jetzt auch ein viel besseres Verhältnis wie vorher, es ist jetzt schon fast mehr Kumpel und Vater.
Jetzt zu meinem Problem:
Ich habe ein einkommen von ca. Netto 2150 € wovon dann 250 € wegen Privat Insolvenz abgezogen werden,
jetzt verlangt meine noch Frau unterhalt von mir in Höhe von 600 €, ich habe das schreiben jetzt mein Anwalt gegeben so das ich die
genau Berechnung zur Zeit nicht schreiben kann, könnte das erst ab morgen Nachmittag da ich dann bei meinem Anwalt
wieder ein Termin habe.
Meine noch Frau ist seit 6 j. Psychisch Krank und das nimmt sie natürlich als Grund nicht arbeiten zu können, obwohl sie ab und zu schwarz bei ihrer Schwester
im Laden aushilft und es gibt viele die trotz der erkrankung arbeiten wollen und können.
Alleine bei mir in der Arbeit kenn ich 4 die fast das selbe haben und Arbeiten können.
So wie ich das hier gelesen habe komm ich um eine Zahlung wohl nicht rum, was ich jetzt nicht weiß ist wie viel können die noch von mir nehmen, wenn ich für sie
nicht Zahlen muß dann muß ich nur 150 € mehr an den Insolvenzverwalter zahlen lt. der Tabelle vom Arbeitgeber .
Warum steht ihr soviel zu (600€) und den Gläubigern nur 150€ ?
Was kann ich noch alles geltend machen, damit ich mehr für mich und meinen Sohn habe ?
So kann man da wenig zu sagen, ganz wichtig wäre, auf welche Steuerklasse sich Dein Netto bezieht, ob in dieser EU-Forderung das Realsplitting schon eingepreist ist, oder dafür zusätzlich Nachteilsausgleich gefordert wird, und was Du für Werbungskosten, insbesondere Fahrtkosten hat.
Noch habe ich Steuerklasse 3, mein Anwalt meinte das ich das erst jan. 08 ändern muß und kann.
Fahrkosten u.s.w zieht mein Anwalt pauschal 5 % von meinen Nettolohn ab, der weg zur Arbeit ist bei mir nur 15 km.
Moin,
Nun, Steuerklasse I (bzw. möglicherweise II wegen Sohn) bekommst du mit Anfang 2008 automatisch. Gesetzlich festgelegt ist der Jahreserste dem Trennungsjahr folgend.
Sollte die Gegenseite weiter auf diesem Unterhalt bestehen, auf jeden Fall an eine Befristung wegen Steuerklassenänderung 1/08 denken, da ansonsten ggf. eine Abänderungsklage durchgezogen werden muß, ein sehr beliebter Fehler, der recht teuer werden kann, da eine Vereinbarung ansonsten bis zum Ende des Abänderungsverfahrens weiterbesteht und nicht einfach weniger gezahlt werden kann.
Wird für den Sohn KU von der Ex bezahlt?
Gruß, Xe
Wird für den Sohn KU von der Ex bezahlt?
Nein sie hat ja nichts zum zahlen
auf jeden Fall an eine Befristung wegen Steuerklassenänderung 1/08 denken
Danke für den Tip, das kannte ich noch nicht und wurde vom meinen Anwalt auch noch nicht erwähnt.
Was ich noch vergessen habe zu sagen ist das sie schon klagt, die forderungen von ihrem Anwalt hat meiner immer zurück gewiesen, mit der
begründung das ich Privat Insolvent bin und dadurch kein Geld zu verfügung habe.
Noch habe ich Steuerklasse 3, mein Anwalt meinte das ich das erst jan. 08 ändern muß und kann.
Fahrkosten u.s.w zieht mein Anwalt pauschal 5 % von meinen Nettolohn ab, der weg zur Arbeit ist bei mir nur 15 km.
Auf Steuerklasse II umgerechnet werden aus den 2150 etwa 1850, also 300 weniger.
Wenn Du davon den Insolvenzverwalter (250), die Werbungkosten (92) und den Kindesunterhalt (Stufe 6?, 389) abziehst, blieben etwa 1120, also nur 120 über'm Selbstbehalt. Bei Nutzung von Realsplitting könntest Du dann etwa 200 zahlen.
Für 2007 mit Steuerklasse III natürlich bisschen mehr, aber dieses Mehr besser strikt befristet oder als Einmalzahlung.
Der Insolvenzverwalter bekommt dann weniger weil ich auch weniger Netto habe, also wird sie noch ein wenig mehr bekommen .
Aber nach Abschluß kann ich mit 1300-1400 Netto rechnen, ich glaub unter 1360 € darf ich auch nicht kommen lt. der neuen Pfändungstabelle
* keine Person / 989,99 Euro
* 1 Person / 1359,99 Euro
* 2 Personen / 1569,99 Euro
* 3 Personen / 1769,99 Euro
* 4 Personen / 1979,99 Euro
* 5 und mehr Personen / 2189,99 Euro
naja mal sehen was daraus wird.
Danke für hilfreiche unterstützung, ich werde euch bestimmt noch brauchen.
Moin,
in der Berechnung fehlt der Betreuungsbonus für den Sohn, da sie keinen Untehralt zahlt.
Damit ist dann der Selbstbehalt unterschritten und das sollte es dann gewesen sein.
Gruß
Thomas
Wie berechnet man den Betreungsbonus, oder wie viel wäre das bei mir ?
Betreuungsbonus ist im allgemeinen der Kindesunterhalt nach Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle.
Hi,
Betreuungsbonus ist im allgemeinen der Kindesunterhalt nach Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle.
oder das was in den OLG-Leitlinien steht. So um die 200 € !
Je nach Unrechtssprecher 😡
Mir wurde Stufe 6 der DT als Bonus gewährt 🙂 ... Richter hat einfach mein (nichtbereinigtes) Netto genommen und in der DT nachgesehen.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
