Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung bei weiteren Kindern aus 2. Ehe

 
 Rala
(@rala)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Allerseits.

Ich zahle Unterhalt für meinen Sohn aus erster Ehe. Mittlerweile habe ich 2 weitere Kinder aus 2 Ehe.
Werden diese bei der Unterhaltsberechnung für meinen ersten Sohn berücksichtigt oder zählt ganz allein die Düsseldorfer Tabelle?

Gruß
Rala


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2012 21:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

alle minderjährigen Kinder zählen gleichberechtigt. Je nachdem wieviel Du verdienst muss das aber nicht automatisch zu einer Reduzierung Deiner Zahlung betragen.

Wenn Du Dein Netto, die Posten, um die das Netto bereinigt werden kann (berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge) sowie Alter der Kinder nennst, kann man mal beim Rechnen helfen.

Hast Du einen Unterhaltstitel?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2012 21:33
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Rala,

Ich zahle Unterhalt für meinen Sohn aus erster Ehe. Mittlerweile habe ich 2 weitere Kinder aus 2 Ehe.
Werden diese bei der Unterhaltsberechnung für meinen ersten Sohn berücksichtigt oder zählt ganz allein die Düsseldorfer Tabelle?

"Die Tabellensätze sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Unterhaltspflichtige zwei
Unterhaltsberechtigten Unterhalt zu gewähren hat. Bei einer größeren oder geringeren Anzahl
Unterhaltsberechtigter sind i.d.R. Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in eine niedrigere oder höhere
Einkommensgruppe vorzunehmen." So die Süddeutschen Leitlinien.
Falls deine neue Ehefrau kein Einkommen hat, weil sie die Kinder betreuen muss, zählt sie als UH-Berechtigte mit. Ebenfalls die Ex, sofern du ihr Betreuungsunterhalt zahlen musst.

Wie ist der Unterhalt geregelt? Gibt es einen Titel (Urteil, Jugendamtsurkunde)? Der müsste dann abgeändert werden. Entweder im Einverständnis mit der Ex (eher selten) oder eben per Abänderungsklage.
Wenn es keinen Titel gibt, dann würde ich den UH entsprechend mindern, dies aber vorher der Ex begründend mitteilen. Dann müsste sie klagen, wenns ihr nicht passt.

Wenn du genaueres wissen willst, müsstest du genauere Angaben machen: Derzeitige UH-Beträge, bereinigtes durchschnittliches Nettoeinkommen, Zahl der UH-Berechtigten.

Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2012 21:41
 Rala
(@rala)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnellen Antworten.

Meine Exfrau bekommt keinen Unterhalt.
Ich habe keinen Unterhaltstitel.
Mein bereinigtes Einkommen liegt bei 4000 Euro.
Mein Sohn aus erster Ehe ist gerade 18 geworden, lebt bei seiner Mutter und macht gerade sein Abi.
Meine zwei Kinder aus zweiter Ehe sind 1 und 3 jahre und leben bei mir und meiner 2 Ehefrau, welche kein eigenes Einkommen hat.

Gruß
Rala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2012 21:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rala,

wenn der Junge 18 ist, sind die Mutter und Du beide barunterhaltspflichtig. Das heißt, Dein Sohn muss seine Bedürftigkeit (Ausbildung) und Einkünfte nachweisen, sowie ebenfalls seine Mutter um Auskunft auffordern. Er muss dafür sorgen, dass ihr als Eltern wechselseitig erfahrt, was der andere verdient, damit berechnet werden kann, wieviel Unterhaltsanspruch er hat und wieviel nach Quote jeder von euch bezahlen muss.

Sobald er nicht mehr zur Schule geht, sind die kleinen Kinder vorrangig zu berücksichtigen.

Da kein Titel besteht, ist das jetzt relativ "einfach" zu klären, denn er muss sich jetzt kümmern, wenn er weiterhin Geld sehen will.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2012 21:59
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Rala,
dann sieht die Sache wieder ganz anders aus. Bei deinem volljährigen Sohn handelt es sich bis zum Abitur um einen privilegierten Volljährigen, der im Rang deinen minderjährigen Kindern gleichgestellt ist. Wenn du also bisher nach der DT Tabelle zahlst, dann wären das 519 € Zahlbetrag. Aufgrund deiner weiteren Unnterhaltsberechtigten,   wäre aber eine Herabstufung um zwei Einkommensstufen angemessen. Zahlbetrag also 441 €. Wieviel zahlst du aktuell?

Du weißt aber schon, dass die Kindsmutter seit der Volljährigkeit des Sohnes ebenfalls UH.pflichtig ist, oder? Ist sie denn leistungsfähig? Du kannst vom Sohn Auskunft über deren Einkommen verlangen.

Nach dem ABITUR stellt sich die Sache dann wieder anders dar. Dann entfällt nämlich der Privilegiertenstatus und deine neue Ehefrau steht im Rang vor dem Sohn.

Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2012 22:07
 Rala
(@rala)
Schon was gesagt Registriert

@ Lausebackesmama.

Jetzt bin ich noch mehr verwirrt.  🙂
Dass er noch zur Schule geht, muss er mir ja nicht nachweisen, das weiss ich ja.
Muss ich jetzt zur Berechnung seines Unterhalts auch noch das Einkommen seiner Mutter wissen?
Es ist nicht so, dass wir uns hier um den Unterhalt streiten, sondern wir wissen nur nicht wie wir ihn genau berechnen sollen, ohne gleich wieder zu einem Anwalt zu gehen.

@ Emilian

Ich zahle momentan 500 Euro plus das halbe Kindergeld.
An dich auch die gleiche Frage: ist für den von mir zu zahlenden Unterhalt auch das Einkommen meiner Exfrau relevant?
Sie arbeitet auch, aber ich weiss nicht wieviel sie verdient.

Gruß
Rala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2012 22:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ja, das Einkommen der Ex ist relevant, weil sich der Unterhaltsanspruch nun ganz anders berechnet. Eure bereinigten Einkünfte werden addiert. Daraus ergibt sich die Zeile der DDT, nach der in Altersstufe 4 der Unterhaltsbetrag errechnet wird.

Von diesem wird das Kindergeld VOLL abgezogen und den Rest des Betrages tragt ihr gemeinsam, je nachdem wie hoch der Anteil eures bereinigten Nettos ist. ZB 2/3 Du, 1/3 sie. Sie kann ihren Unterhalt auch in Naturalien erbringen, das erhöht aber nicht den von Dir zu zahlenden Betrag.

Den Unterhalt musst Du auch direkt an Deinen Sohn zahlen und nicht an KM. Außer, er gibt Dir SCHRIFTLICH, dass der Unterhalt weiter an Mama zu zahlen ist. Anderenfalls könnte er ihn noch mal fordern!

Am besten wäre, Du lädst den jungen Mann mal zum Essen ein und dann redest Du unter vier Augen mit ihm.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2012 22:38
 Rala
(@rala)
Schon was gesagt Registriert

Hi.

Das wird ja immer komplizierter.

Ich hatte gehofft, dass man den Unterhalt relativ einfach anhand der DDT berechnen kann. Bin aber da schon gescheitert durch meine 2 kleinen Kinder und meine jetzige Ehefrau.
Jetzt brauch ich auch noch das Einkommen meiner EX.  :puzz:
Na das wird dann aber sicher wieder ein "lustiger" E-Mail Verkehr.

Vielleicht sollte ich dann doch lieber zu einem RA gehen, um nichts falsch zu machen.

Vielen, vielen Dank erst einmal.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2012 22:49
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Rala,

so kompliziert ist das gar nicht. Wie man genau vorgeht ist in diesem und anderen Foren x-mal durchgenudelt worden und im Net finden sich sehr leicht auch die Berechnungsformeln. Googel doch einfach mal "Volljährigenunterhalt" und informier dich erstmal, bevor du dich wie von LBM geraten mit deinem Sohn zusammensetzt.
Und wenn noch Fragen offen sind, frag einfach hier weiter.

Gruß
E.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2012 23:00




 Rala
(@rala)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab die ganze Sache schon durchgegoogelt und auch diese ganze Berechner probiert, aber bei keinem konnte ich meine 2 Kleinen Kids und geschweige meine Ehefrau eingeben.
Durch das googeln bin ich ja auch auf euer Forum hier gestossen und habe erst hier erfahren, dass ich zukuebnftig den Unterhalt direkt an meinen Sohn zahlen muss. Und dass auch das Einkommen meiner Exfrau ausschlaggebend fuer die Höhe ist.
Und da ich meine Exfrau kenne, wird sie sowieso nur eine Aenderung akzeptieren, wenn ich mit einer Berechnung per Anwalt aufwarten kann.
Aber du hast auf jeden Fall recht, dass ich mich, bevor ich mit meinem Sohn darüber rede, erst genau schlau darüber mache.

zB: wie die genaue Unterhaltsverteilung ist, da ich ziemlich sicher bin, dass ich ein wesentlich höheres Einkommen habe.
      wie genau der Unterhalt für ihn berechnet wird, habe ich auch noch nicht ganz verstanden.

Trotz aller Verwirrung meinerseits möchte ich mich auch herzlich bei dir für diese schnellen Informationen bedanken.

Gruß
Rala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2012 23:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und da ich meine Exfrau kenne, wird sie sowieso nur eine Aenderung akzeptieren, wenn ich mit einer Berechnung per Anwalt aufwarten kann.

Deine Ex-Frau ist raus!! Sie hat in dem Spiel keine Aktien mehr, nichts zu bestimmen, nichts zu verlangen! Sie hat nichts mehr zu akzeptieren. Dein Verhandlungspartner ist Dein Kind.

Du bist in der komfortablen Situation, da kein Titel besteht, dass Du die Zahlungen vorerst einstellen kannst, bis die entsprechenden Unterlagen zu Deiner Verfügung gestellt werden. Und auch DU musst Dich damit an Deinen Sohn wenden. Er ist nun erwachsen und Deine Ex und Du unterhaltstechnisch grundsätzlich gleich berechtigt und verpflichtet.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2012 00:05
 Rala
(@rala)
Schon was gesagt Registriert

Okay.
Danke für die klaren Worte. Ich glaub, ich hab's jetzt begriffen.
Das steigert dann doch meine Laune wieder. 🙂

Gruß
Rala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2012 00:11
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Rala

Ich hab die ganze Sache schon durchgegoogelt und auch diese ganze Berechner probiert, aber bei keinem konnte ich meine 2 Kleinen Kids und geschweige meine Ehefrau eingeben.

Klar mit diesen UH-Rechnern funktioniert das auch nicht wirklich. Abert selber rechnen ist wirklich ohne höhere Mathematik einfach und machbar. Tipp für die Formel: Googel "volljährigenunterhalt" und klick auf den allerersten hinweis. Da werden die rechtlichen Basics und  der Rechenweg sehr klar beschrieben. Aber, wie gesagt, du brauchst dazu auch das durchschnittliche bereinigte Monatsnetto deiner Ex.
Was du in deiner komfortablen Situation ohne Titel nicht brauchst derzeit, ist meiner Meinung nach ein Anwalt.

Gruß

E.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2012 00:18
 Rala
(@rala)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab nochmal schnell deinen Tip gegoogelt und mich ein wenig eingelesen.
Scheint ganz gut erklaert zu sein, aber ich werd jetzt erstmal ins Bett verschwinden und in Ruhe eine Nacht drüber schlafen , um dann morgen in aller Ruhe mal das Rechnen anzufangen.

Ich danke euch.
Gute Nacht.

Rala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2012 00:43