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Jobwechsel während der Trennung

 
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

nehmen wir einmal an, ich wechselte vor der Scheidung und nach der Trennung die Stelle und ziehe meinem Sohn (2), der bei der Hexe wohnt, hinterher, um den Umgang für mich günstiger und einfacher zu machen. Nehmen wir weiter an, in diesem Job gibt es keine Wochenend- und Nachtdienste und keine Überstunden mehr. Nehmen wir weiter an, dass ich dadurch ca 400 € netto weniger verdiene, aber deutlich mehr Freizeit habe, um den Umgang zu intensivieren, bzw. um nach der Scheidung einen nichteheprägenden Nebenjob aufzunehmen, der für mich (und den Kindesunterhalt) den Einkommensrückgang auffängt.

Nehmen wir mal an, ich hätte die Absicht, umzuziehen (nicht aber die schlechter bezahlte stelle anzunehmen), in den Scharmützlen, die der Trennung vorausgegangen sind, mehrfach, auch einmal in einem Brief, den ich noch als Kopie habe, erwähnt.

Wie würde sich das auf den Unterhalt auswirken?
Wäre ich der Gelackmeierte? Oder könnte ich einfach sagen: Sorry, wir sind noch verheiratet, also eheprägend, also gibts weniger Geld?

Und ist meine Ex verpflichtet, mir mitzuteilen, dass sie eine überobligatorische Tätigkeit aufgenommen hat, die ca. einer 50% Stelle entspricht?

Gruß, PP


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2012 21:27
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PP,

Wie würde sich das auf den Unterhalt auswirken?
Wäre ich der Gelackmeierte?

Die Gefahr ist sicherlich deutlich gegeben ... wie Du weißt, obliegt die Entscheidung, was eheprägend ist, einem Schwarzrobenträger, dem man sehr gut erklären muss, warum er vom  Unterhaltsmaximierungsprinzip abweichen soll.

Da in Deinem Falle die kindbezogene Argumentation (für einen normalen Menschen) Sinn ergibt, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein Richter dem folgt.
Ein aufgenommener Nebenjob würde Exen-Unterhaltstechnisch die Argumentation aber eher schwächen ...

Und ist meine Ex verpflichtet, mir mitzuteilen, dass sie eine überobligatorische Tätigkeit aufgenommen hat, die ca. einer 50% Stelle entspricht?

Grundsätzlich muss sie Dir das mitteilen. Die Frage ist, was passiert, wenn sie es nicht tut (im Zweifelsfalle: Nix) ?
Ob Einkommen als "überobligatorisch" ausser Acht gelassen wird, entscheidet nicht Deine Ex.

Besten Gruß
United
PS: In meinem Falle hat der Richter erhöhte berufsbedingte Aufwendungen, entstanden durch den trennungsbedingten Rückzug in mein Heimatdorf, ohne Diskussion anerkannt ...


AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2012 11:20