Hi,
ich hatte gestern eine nette Diskussion mit einem Leidensgenossen, er hat zwei Kinder Mädchen 13 und Bub 16.
Und er zahlt für beide den Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle. Nun zieht der Junge zu ihm und er spart den Unterhalt für ihn (bekommt zusätzlich wohl noch das Kindergeld für ihn). So weit so gut.
Die Ex (waren nicht verheiratet) arbeitet nur halbtags und verdient wohl nicht so viel, so das er wohl kaum auf Unterhalt von ihr hoffen kann. Er meinte nun aber, es könne sogar passieren, dass er demnächt mehr Unterhalt für die Tochter zahlen muss, denn dadurch das es nun nur noch ein Kind sei, würde er in der Tabelle hochrutschen.
Erste Frage, ist das wirklich so, meiner Meinung nach ist er immer noch beiden Kindern Unterhalt schuldig, und rutscht nicht hoch.
Andere Frage würde er mehr verdienen (hat wohl ein Angebot) , würde dann auch der Unterhalt für das Mädchen erhöht werden, obwohl die Gegenseite nichts leistet.
Ich weiß das Gerechtigkeit ein dehnbarer Begriff ist, aber das ist irgenwie sehr strange.
Wie kann er die Mutter zum Mindestunterhalt zwingen, fiktives Einkommen gibt's ja nur bei Männern;-)
Oder wird der Unterhalt; Kindergeld etc an das Mädchen zum Einkommen der Mutter hinzugerechnet?
Grüße
Hallo Aod
Erste Frage: Nein. Auch wenn er Unterhalt bekäme, würde das Kind immer noch mit gezählt werden.
Andere Frage: Ja. Unterhalt für ein Kind hat nichts mit dem Unterhalt für ein anderes Kind zu tun und kann nicht verrechnet werden.
Dass er selbst keinen Unterhalt erhält, ändert also nichts.
"Wie kann er die Mutter...?" Nur per Gericht oder mit Hilfe eines sizilianischen Überredungskünstlers.
"Oder wird der Unterhalt...?" Nein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die Info!
