Hallo Zusammen,
da das gestern so toll geklappt hat - eine Frage bleibt noch.
In dem Schreiben vom Jugendamt zur Berechnung des Unterhaltsanspruches heisst es:
Wir sind berechtigt, die Angaben der Mutter des Kindes weiterzugeben.
Ist das Rechtens? Ich dachte bislang das lediglich das Ergebnis weitergegeben werden muss, aber nicht das die Privatsphäre offengelegt wird.
Bei der Mutter meines Kindes gehe ich davon aus, dass die Daten demnächst in der Tageszeitung abgedruckt werden....
Vielen Dank und beste Grüße
Moin,
es ist rechtens. Der Gläubiger hat Anspruch auf entsprechende Belege, also deine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate z.B. Hausieren gehen darf sie damit allerdings nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
