:question:
hallo,hab mal 2 kleine fragen zwischendurch!!hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen??
(1kind,nicht verheiratet,nicht zusammengelebt)
-gibt es einen anspruch auf unterhalt(f.mutter)für die vergangenheit(gab eine vereinbarung mit der km,wurde immer eingehalten) oder erst ab der anfrage zwecks angaben zu einkommen etc.??(anfrage kam jetzt nach 2jahren)
-wie sieht es mit mindernder anrechnung eines hauskredites(lief schon vor geburt des kindes) auf unterhalt km aus
(keine mieteinnahmen)?
thanks for answer
doc.s!
der erst ab der anfrage zwecks angaben zu einkommen etc.?
Erst ab diesem Zeitpunkt.
wie sieht es mit mindernder anrechnung eines hauskredites(lief schon vor geburt des kindes) auf unterhalt km aus
(keine mieteinnahmen)?
Der Kredit (plus andere verbrauchsunabhängige Kosten) wird vom Einkommen abgezogen, aber auf der anderen Seite der "Wohnwert" einer selbstgenutzten Immobilie zum EInkommen addiert.
