Änderung des Unterh...
 
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Änderung des Unterhalts

 
(@polly)

Liebe User,

mein LG hat eine 8 jährige Tochter aus erster Ehe und wir beide eine gemeinsame Tochter von 2 Jahren. Nun bekommen wir im Sommer unser zweites gemeinsames Kind.
Wir planen die Elternzeit aufzuteilen (jeder 7 Monate) und eventuell arbeitet mein Partner nach der Geburt nur noch Teilzeit.

Wenn er in Elternzeit ist, bzw. später dann in Teilzeit verdient er natürlich weniger.
Berechnet man den Unterhalt für drei Kinder würde er unter dem Selbstbehalt liegen. Können die Unterhaltszahlungen für die Älteste gekürzt werden?
Welche Rolle spielt dabei mein Einkommen. Macht es einen Unterschied ob wir verheiratet sind oder nicht?

LG Polly


Zitat
Geschrieben : 17.01.2008 15:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Polly,

bei der Berechnung werden natürlich alle 3 Kinder gleichrangig berücksichtigt. Allerdings ist im Falle das er KU zahlen muß nicht von Belang das er Elternzeit oder Teilzeit arbeiten will. Das kann er gerne tun, aber für die Berechnung des KU wird das "normale" Einkommen als Grundlage benutzt.

Egal ob ihr verheiratet seid oder nicht kann u.U., wenn es eine Mangelfallberechnung droht, der SB gekürzt werden. Seid ihr verheiratet partizipieren die Kinder von der günstigeren Steuerklasse. Außerdem kann, bei Mangelfall und einen guten Einkommen von dir, du ihm zu Untehtralt verpflichtet werden, sodass er den Mindestunterhalt zahlen kann.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 16:15
(@polly)

Liebe Tina,

danke für die Antworten. Ich habe mir das schon gedacht.
Jetzt sind bei mir aber noch ein paar Fragen aufgekommen:

Wenn er aber eine Frau wäre, dann wäre es okay, wenn er nach der Geburt zuhause bleiben würde und eventuell den Unterhalt nicht mehr zahlen könnte?

Wenn ich jetzt zuhause bleibe, wie sähe es denn dann aus? Wie hoch liegt dann der Selbstbehalt?

LG Polly


AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 16:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jupp polly,

theoretisch darf auch eine unterhaltspflichtige Mutter nicht einfach daheim bleiben...

Sein SB liegt bie 900 € gegenüber den Kindern.

Dein SB gegenüber ihm (als Ehepartner) würde bei 1000 € liegen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 16:39
(@polly)

Hallo Tina,

nochmal vielen Dank für Deine Mühen!!!

Jetzt weiss ich Bescheid.

LG Polly


AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 16:43