Also nach gültiger Rechtssprechung gibt es bei Kindern zwei Arten von Unterhalt.
Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt. Betreungsunterhalt wird bis zur vollendung des 18 lebensjahres gezahlt, da ja die KM Ihr pflicht mit der Betreuung abgilt. Kindesunterhalt wird ab dem 18 Lebensjahr gezahlt. Und selbstverständlich steht in der Vereinbarung, dass ich diesen für das gemeinsame Kind zahle.
Also nach gültiger Rechtssprechung gibt es bei Kindern zwei Arten von Unterhalt.
Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt. Betreungsunterhalt wird bis zur vollendung des 18 lebensjahres gezahlt, da ja die KM Ihr pflicht mit der Betreuung abgilt. Kindesunterhalt wird ab dem 18 Lebensjahr gezahlt.
Du solltest Dich UMGEHEND mit den Begrifflichkeiten des Unterhaltsrechts vertraut machen; es gibt keine "lex mahrhansi", in der die Dinge so liegen, wie Du sie gerne hättest. Und bitte: Bis dahin keine verwirrenden Ratschläge an andere User mehr!
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Na aber auf alle Fälle gibt es ab dem 18 Lebensjahr keinen Betreugsunterhalt mehr weil das Kind nicht mehr betreut werden muss.
Es gibt für Kinder in keinem Alter Betreuungsunterhalt, denn sie betreuen niemanden.
Den bekommen nur Erwachsene, für die Betreuung eines Kindes.
Ob die falsche Wahl des Begriffs den Vertrag für dich wirksam oder unwirksam macht weiß ich aber auch nicht.
Ich würde es aber darauf ankommen lassen.
Solange Sohni oder RA keine Auskunft geben, würde ich nichts weiter tun.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Na aber auf alle Fälle gibt es ab dem 18 Lebensjahr keinen Betreugsunterhalt mehr weil das Kind nicht mehr betreut werden muss.
diese Feststellung ist etwa so sinnig wie "vor 18 gibt es keine Rente"...
Ich wiederhole meine Bitte, Dich mit den Begrifflichkeiten vertraut zu machen anstatt irgendwas zu behaupten, was (nur) Du für zutreffend hältst. Denn aus falschen Annahmen kann man keine richtigen Schlüsse ziehen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Dann dröseln wir es auf:
Bis 18 hat das Kind Anspruch auf Bar- und Betreuungsunterhalt
Barunterhalt:
Zuständig der Elternteil der nicht mit dem Kind zusammenlebt. Wird in Euro dem Kind bzw. stellvertretend für das Kind dem anderen Elternteil übergeben:
Betreuungsunterhalt:
Zuständig der Elternteil der mit dem Kind zusammelebt. Hat theoretisch den gleichen "geldwert", wird aber in Form von Betreuung, bekochen, wäsche waschen, Hausaufgabenhilfe, Fahrdiensten etc. geleistet.
Ab 18 fällt zweiterer weg und beide Elternteile leisten barunterhalt.
Weitere Bedeutung des Betreuungsunterhalts:
Form des Barunterhalts, der dem betreuunden Elternteil zusteht, wenn dieser aufgrund der BEtreuung eines midnerjährigen Kindes nichts oder nicht genug verdient um sich selbst zu unterhalten.
Und selbstverständlich steht in der Vereinbarung, dass ich diesen für das gemeinsame Kind zahle.
Tja, dann solltest du hier nicht häppchenweise etwas shreiben, sodnern den genauen Wortlaut. Sonst hat es was von "Fußball im Nebel spielen"
Unbeantwortet bleibt die Frage, wer diese Vereinbarung aufgesetzt hat.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die hat damal Ihre Anwältin aufgesetzt und ist von meine Anwalt genehmigt worden, der wusste ja was ich wollte und hatte eine klare ansage von mir und dies ist auch durch Schriftsaätze zu belegen, das ich diese Vereinbarung mit der KM schließe und diese bis zum 18 LJ gelten soll. Sollte die lebenslang gelten, wovon mein jetziger Anwalt im Überingen nicht austgeht, dann könnte ich den Herrn alten Anwalt ja wohl möglicherweise in Regress nehmen. Ich hab wie gesagt den wortlaut nicht im Kopf, aber ich schau heute abend mal nach dem genauem Wortlaut.
Mein damaligen Anwalt hab ich aber gefeuret und mit einen in meinen Augen fähigen gesucht, aber auch da hast kann ich falsch liegen.
So nun wie gewünscht mal der Text der Vereibarung, aber der Onkel hat da heute was durcheinandergewürfelt :redhead:
Vereinbarung zwischen KM und KV wegen Kindesunterhalt
KV verpflichtet sich z.Hd. KM für den bei Ihr lebenden gemeinsamen mindj. Sohn einen monatlichen IUnterhalt in Höhe von x% des jeweiligen Regelunterhaltes auf Basis der gegenwärtigen gültigen DDT, folglich einen Betrag von monatlich x€ abzügl. anteiliges KG von 82€, folglich x€ bar monatlich im Vorraus, spätestens zum 3 Wekrtag eines Monats zu zahlen.
Bei der Festlegung des KU sind die Parteien Seiten des UP von einem bereinigten monatlichen Durschnittseinkommen von x ausgegangen
Die Parteien haben bei der Bemessung des KU die Sätze der DDT der Einkommensgruppe x zu Grunde gelegt. Erreicht das Kind die nächsthöhere Altersstufe oder ändert sich die DDT gegenüber Ihrem jetzigen stand, besteht zwischen den Vertragsschließenden einigkeit, dass vom Tage der Änderung an ein sich als dann ergebender Unterhalt ohne weiter AUfforderung geschuldet ist.
Das mit dem Betreungunterhalt war in einem ganz anderen zusammenhang. Sorry mein Fehler.
Ok, damit lässt sich doch schon viel mehr anfangen.
Erreicht das Kind die nächsthöhere Altersstufe oder ändert sich die DDT gegenüber Ihrem jetzigen stand, besteht zwischen den Vertragsschließenden einigkeit, dass vom Tage der Änderung an ein sich als dann ergebender Unterhalt ohne weiter AUfforderung geschuldet ist.
Damit hast du einen unbefristeten Titel unterschrieben, der nicht mit 18 endet.
Der KG-Anteil ist aktuell nicht mehr 82, sondern 92 €, bzw. da die KM nichts zahlt 184 €.
Bei 110% wären es 353 € die du zahlen darfst.
Du wirst wohl nicht umhinkommen, das dieser Schrieb aus der Welt geschafft werden muß. Entweder erklärt der Sohn einen Vollstreckungsverziccht (wohl eher unwahrscheinlich) oder ein Richter muß klären, wie es weitergeht.
Wenn er nach erfolgreichem Abschluß noch die FH-Reife anschließt und studiert werdet ihr als Eltern sicher noch ne Weile finanziell im Boot sein. Nur muß er dann BAFÖG vorrangig beantragen und auch Mama darf sich beteiligen. Aber eben nur, wenn voher dieset Titel abgeändert ist.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Sehe ich anders, denn der sich dann ergebender Unterhalt, heiß bei erreichen der volljärigkeit, das er neu Berechnet werden muss, nach den gegebeneiten und ganz oben steht minderj. damit ist klar das ich nicht für den volljährigen Sohn zahle.
Und noch ne Info, die Gegenseite siehts auch so. Ich hab ne Unterhaltsberechnung bekommen, in dem das Gehalt der Mutter mit berücksichtig wurde. Allerdings nur das 65% weil sie ja nur 65% arbeitet.
Strittig dürfte jetzt die Richtigkeit sein und ob nach der Ausbildung weiter unterhalt geschuldet ist.
Noch mal ne Frage zum KG, wenn die KM keinen Barunterhalt an den Sohn zahlt weil er bei Ihr wohnt, kann ich das ganze KG in Anzug bringen?
Und noch ne Info, die Gegenseite siehts auch so. Ich hab ne Unterhaltsberechnung bekommen, in dem das Gehalt der Mutter mit berücksichtig wurde. Allerdings nur das 65% weil sie ja nur 65% arbeitet.
Strittig dürfte jetzt die Richtigkeit sein und ob nach der Ausbildung weiter unterhalt geschuldet ist.
Hallo,
schreib ich chinesisch oder was? Den Text dieses Schriebs habe ich doch erfragt. Darauf kamst du mit dem Zeug daher. Willst du uns verscheissern?
/elwu,
raus hier, das ist mir zu blöde.
Ich hab hier nicht den ganzen Schriftverkehr reingestellt.
Erst kam die Aufforderung der Änwältin auskunft zu geben.
Dann haben wir Auskunft erteilt und ebenfalls um Auskunft gebeten.
Dann das oben erwähnte schreiben, das wir keinen Anspruch auf auskunft hätten und sie in kürze mit einer Untergaltsberechnung auf uns zukommen würde aber ich vertraglich verpflichtet wäre zu zahlen.
Dann haben wir geantwortet, das die vereinbarung nicht über die volljährigkeit hinausgeht.
dann das aktuelle mit berechnung und der Auskunft. Eine bedürftigkeit über den 01.08. hinnaus wurde in dem schreiben nicht dargelegt, ich vermute das wir da eine klage bekommen. Mal sehen.
Aber ich wiederhole gern nochmal ich wollte eigentich nur wissen, ob unterhalt zurückgefordert werden kann, wenn das einkommen in den letzten 12 monaten geringer war, als im jahr zuvor. Geht nicht und gut.
@Tina, ich halte das nicht für einen Titel, da es scheinbar nicht beurkundet ist.
Auch steht nichts von der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung drin.
Ich halte es daher weiterhin für ein privatrechtliches Rentenversprechen.
Es ist aber ausdrücklich auf den Minderjährigen begrenzt.
Insofern sehe ich darin keine große Gefahr mehr.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Diese Vereinbarung ist nicht beurkundet. Auch kann aus der Vereinbarung herraus nicht direkt Vollstreckt werden.
Das ist eine private Einigung, wie wir den Kindesunterhalt Regeln wollten.
Ich hatte damals gesagt, wenn du auf einen Titel verzichtest bin ich bereit auch mehr als den dann Festzusetzenden Unterhalt zu zahlen.
Grundgedanke war, das diese Geld ja Sohnemann zu gute kommen soll und nicht der KM.
