Hallo erstmal,
ich habe eine Frage zur "Verfestigten Partnerschaft". Erstmal zu meiner Geschichte:
Meine (Noch-)Ehefrau hat mich betrogen und nach unserer Trennung (vor ca. 1 Jahr) ist sie jetzt mit ihm zusammen. Er hat daraufhin auch seine Frau verlassen. Das ganze ist beinahe ein dreiviertel Jahr her. Nun ist unser Trennungsjahr beendet und ich habe Scheidungsantrag gestellt.
Die Frage ist, ob ich den BU befristen bzw. reduzieren kann wegen des oben geschilderten Sachverhalts. Mein RA sagt, dass eine Verfestigung erst nach zwei Jahren gegeben ist und da sie sich eine eigene Wohnung (ca. 200 m von seiner Wohnung entfernt) angemietet hat, würde das klar dagegen sprechen, dass beide eine eheähnliche Gemeinschaft haben.
Natürlich gibt es niergends den exakt gleichen Fall, aber wäre es möglich, dass der Richter beim Scheidungstermin dennoch davon überzeugt werden kann, dass beide zusammen sind (gemeinsamer Urlaub, gemeinsame Aktivitäten mit unserem Kind, sie besuchen unsere (alten) gemeinsamen Freude etc.). Liegt es im Ermessen vom Richter (was ich bisher gelesen habe steht keine Def. im Gesetz), oder sind die zwei Jahre jetzt gängige Rechtsprechung?
Ich würde ungern darauf verzichten dies direkt beim Scheidungstermin (steht noch nicht fest) anzusprechen, da mein (bald) Ex ja nicht dumm ist, daher hat sie sich ja auch eine eigene Wohnung genommen...
Habe ich wenigstens eine Chance, den BU zu befristen?
Grüsse
taddy
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Moin.
In ein Gesetz gemeißelt ist die 2-3 Jahre Regel nicht aber gilt für die meisten Absurditäten des Familienrechts.
Es gibt auch einzelne Urteile, die nicht so lange warten aber einfach wird das nicht.
Wie sieht es denn mit weiteren Einzelheiten aus?
Kinder?
Wie alt?
Arbeitet sie?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin (und willkommen im Club),
Die Frage ist, ob ich den BU befristen bzw. reduzieren
Betreuungsunterhalt ist grundsätzlich nicht zu befristen.
Soll heissen: Ein Richter wird vermutlich keinen befristeten BU ausurteilen.
D.h. nicht, dass man sich auf keinen befristeten Unterhalt "einigen" darf (Vergleich/Scheidungsfolgeverinbarung).
Mein RA sagt, dass eine Verfestigung erst nach zwei Jahren gegeben ist ...
Streiche "ist", setze "sein kann".
Die Einschätzung obliegt - wie Du richtig erkannt hast - einzig dem Gerechtigkeitsempfinden eines Richters.
Da bei einer Verwirkung nach §1579BGB aber grundsätzlich Kindesbelange zu berücksichtigen sind, ist fraglich ob Dir dieses überhaupt helfen würde.
Ergänzend zu Beppo´s Fragen:
Wie sieht die Betreuungssituation vor Ort aus ?
Klappt der Umgang ?
Auf welcher Basis zahlst Du zur Zeit Unterhalt ?
Besten Gruß
United
Erstma vielen Dank.
Also eine Einigung ist nicht denkbar. Ihr Anwalt hat ihr dazu abgeraten (warum wohl?).
Es geht lediglich um den BU. KU zahle ich gem. DT. Wir haben ein gemeinsames Kind von 6 Jahren. Betreuung haben wir unter uns geregelt. Das klappt auch relativ gut. Ich möche die Zeiten aber trotzdem auf jeden Fall Gerichtlich festgelegt wissen, da mein Ex doch das eine oder andere Mal "komische Einfälle" hat (wenn du das nicht tust, siehst du dein Kind nur noch so und so oft...) Meistens bruchigt sie sich aber nach ein paar Tagen wieder.
Derzeit bekommt sie TU, gem. den von ihrem (und meinem) Anwalt berechneten Daten. Sie arbeitet ca. 15 Std. die Woche (ca. 500-600 Euro p.M.), da sie sich weiterbilden will bzw. ein Zweitstudium absolvieren will. Ich will das aber nicht akzeptieren und mein RA meint, dass sie sich jetzt (da das Trennungsjahr vorüber ist) um eine ordentlic bezahlte Stelle bemühen muß (schliesslich hat sie ein abgeschl. Studium in der Tasche). Ehrlich gesagt glaube ich, dass sie kein Bock hat und alles versuchen würde, damit sie keine gutbezahlte Stelle findet.
Ach ja, Betreuung im Kiga ist ganztags möglich, später in der Schule gibt es auch Nachmittagsbetreuung. Also keinen Grund, warum sie nicht arbeiten sollte.
Das ist der Grund für meinen verzeifelten Versuch, sie über die neue Partnerschaft zu bekommen. Sie wird nichts annehmen, wo sie "genug" verdienen würde, um für ihr eigenes Auskommen zu haben. Ich bin Ingenieur und verdiene gut, mit dem BU kann sie sehr gut leben, ohne weiteres Einkommen.
Grüsse
taddy
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Sie arbeitet ca. 15 Std. die Woche (ca. 500-600 Euro p.M.), da sie sich weiterbilden will bzw. ein Zweitstudium absolvieren will.
...
Ach ja, Betreuung im Kiga ist ganztags möglich, später in der Schule gibt es auch Nachmittagsbetreuung. Also keinen Grund, warum sie nicht arbeiten sollte.
Damit sollte es eigentlich ein Leichtes sein, ihren Anspruch abzubügeln.
Sie hat keinen Anspruch auf ein von dir finanziertes Zweitstudium. Und die Zeit, die sie dafür aufzuwenden gedenkt, kann sie ohne Probleme für ihre Erwerbstätigkeit nutzen.
Dass die das bisher nicht versucht hat, kann nicht zu deinen Lasten gehen. Sie hatte jetzt ein Jahr Zeit dafür.
Wenn der TU bisher nicht tituliert ist, solltest du ihn nun umgehend, unter Hinweis auf das Verstreichen des ersten Trennungsjahres einstellen.
Und gerade das Vorhandensein ausreichender Betreuungsmöglichkeiten ist laut BGH der beste Verwirkungsgrund.
Demgegenüber tritt die neue Partnerschaft ins dritte Glied.
Es ist nämlich auch Frauen durchaus möglich, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Auch wenn das bei manchen Leuten aus dem Bewusstsein gesickert ist.
Das muss dein RA nur mal in die richtigen Worte kleiden, bzw. von dir so vorgegeben werden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
stimme den Ausführungen von Beppo zu.
Nach Deinen Schilderungen wird die Messlatte für BU seitens Exilein nur schwer zu erreichen sein.
D.h. nicht, dass kein Unterhaltsbedarf vorliegt, aber ein möglicher Anspruch bekommt dann einen anderen Namen (Aufstockungsunterhalt).
Bei diesem lässt sich - unter Berücksichtigung ehebedingter Nachteile (die hier aufgrund zumindest 6jähriger Arbeitsabstinenz vermutlich vorliegen) - über Begrenzung und Befristung deutlich besser verhandeln.
Evtl. wäre es anstelle sofortiger Einstellung des Unterhalts aber sinnvoller, die Bekanntgabe des Scheidungstermins abzuwarten, um dann die Einstellung per Termin anzukündigen (bei nicht vorhandener Verhandlungsbereitschaft ist das Nicht-Zahlen auch nach meiner Meinung der richtige Weg).
Risiko wäre ansonsten, dass Du zunächst eine Klage wegen TU am Halse hast, um Dich anschliessend dann wegen nachehelichem Unterhalt nochmal zu streiten ...
Besten Gruß
United
Das ermutig mich ein bißchen. D.h. für mich, dass ich auf jeden Fall in diese Richtung die Argumentation lenke (ich dachte da vielleicht zu viel). Über Aufstockungsunterhalt hat mei RA nämlich gar nichts gesagt.
Das einzige Poblem, was ich hierbei noch haben könnte, ist dass sie während unserer Ehe nicht arbeiten mußte (und es auch nicht gean hat). Natürlich hat sie sich um den HH gekümmert und unsere Kind betreut, keine Frage.
Meine nächste Frage wäre, ob sie eine besser bezahlte stelle und / oder mehr Std arbeiten muß. Sie arbeitet ja jetzt. Nur reicht das noch nicht mal für die Miete... Ausserdem würde sie ja den "standard" unserer Ehe so nicht halten können.
Ehebedingte Nachteile können evtl. sein, dass sie nach dem Ende des Studiums nicht begonnen hat zu arbeiten. Sie hat nämlich (relativ lange) studiert. Zwischendurch das Kind bekommen und nach ca. 7 Monaten weiterstudiert. Erst vor ca. 2 Jahren war sie fertig und war ausschliesslich Haufrau und Mutter". Als wir uns kennenlernten war sie auch "nur" studentin und hat vorher noch nie gearbeitet.
Danke für die schnelle Reaktion, ihr seid spitze!
taddy
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Ehebedingte Nachteile können evtl. sein, dass sie nach dem Ende des Studiums nicht begonnen hat zu arbeiten. Sie hat nämlich (relativ lange) studiert. Zwischendurch das Kind bekommen und nach ca. 7 Monaten weiterstudiert. Erst vor ca. 2 Jahren war sie fertig und war ausschliesslich Haufrau und Mutter". Als wir uns kennenlernten war sie auch "nur" studentin und hat vorher noch nie gearbeitet.
Hallo taddy
und daß könnte genau dein Vorteil sein !!!!!Kind bekommen und nach 7 Monaten weiterstudiert, sie hat also ganz klar gezeigt Studium +Kinderbetreuung war unter der berücksichtigung einens noch sehr kleinen Kindes unter einen Hut zu bringen.In diesem Fall hat sie durch euer Kind ja KEIN NACHTEIL erlitten.
Ihre Qualifikation ist durchaus höher als vor der Geburt.
könnte ein Weg sein ...
Gruß Guru
Hallo Guru,
kann sie dann nicht argumentieren, sie hätte keine Arbeit angenommen, damit sie sich um unser Kind kümmern kann. Das wäre doch ein ehebed. Nachteil.
Es ist ja nicht so, als würde ich ihr ja kein unterhalt zahlen - zumindest bis sie auf eigeen beinen steht. Aber mich ärgert die Art und Weise wie sie ihr Anspruchsdenken zum Ausdruck bringt: Mir steht das zu, du must zahlen. Du zahlst zu wenig...
Anstatt sich um eine gutbezahlte Arbeit zu kümmern, macht sie über ihren RA Streß, damit sie im Monat ein paar Euro mehr bekommt. Und genau darauf habe ich nämlich jetzt kein Bock und möchte max. das zahlen, was ihr zusteht (ich werde sie ja nicht verhungern lassen, wenns drauf an kommt, das muß ich ihr ja aber nicht gleich sagen, oder ;))
Grüße
taddy, der Hilflose Daddy.
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Hallo teddy
klar könnte sie sagen sie hätte keine Arbeit angenommen, aber durch eure Lebenssituation ergibt sich nach Trennungsjahr eine neues Verhältnis.Grundsätzlich muß deine EX für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen ,
nur keine Lust zur Arbeit oder der Umstand das du Unterhalt bezahlen würdest ,rechtfertig kein Unterhalt!!!!
so ist das Unterhaltsrecht nicht gedacht.
Sie wird bei einem 6 Jährigen sicher nicht Vollzeit Arbeiten können oder wollen ,aber ein Teilzeitjob müßte sie sicher ausüben!!!!Kind über 3 Jahre , Ausbildung (Studium) sie hat sicher Chancen auf unserem Arbeitsmarkt.
Mit diesem Argument sie hat sich vor xxxx Jahren um euere KInder gekümmert kann sie m.e. im Jahr 2011 nicht mehr kommen.
Hi
kann sie dann nicht argumentieren, sie hätte keine Arbeit angenommen, damit sie sich um unser Kind kümmern kann. Das wäre doch ein ehebed. Nachteil.
Naja, soo einfach nun auch nicht. Ein Gericht bewertet die gelebte Rollenverteilung. Und wenn sie nach erfolgreichem Studium bereits arbeitet, so kann sie solch ein Agrument schlecht nutzen. Denn es geht ja lediglich um eine Ausweitung ihrer Arbeitszeit, nicht um verhinderte Bildung oder den Einstieg ins Arbeitsleben. Dort ist sie längst angekommen.
Ein Studium gilt als Vollzeitjob. Lass sie am besten auslaufen auflaufen. Vielleicht beginnt sie bereits im Herbst damit und dann hat es sich von alleine erledigt. Weise den RA noch ein paar Monate höflich zurück und zahle die früher vereinbarte Summe. Ärger ihn ein bischen, warum KM bei bestehender Betreuungsmöglichkeit ihre Arbeitszeit nach einem Jahr Trennung nicht ausweitet, beschäftige ihn mit Schriftverkehr.
und möchte max. das zahlen, was ihr zusteht (ich werde sie ja nicht verhungern lassen, wenns drauf an kommt, das muß ich ihr ja aber nicht gleich sagen, oder ;))
Vorsicht. Du tappst in eine gedanklich Falle. Wieso gehst Du davon aus, dass sie unfähig ist, für sich selbst zu sorgen? Was soll das sein "wenns drauf ankommt"? Wenn's drauf ankommt, ist sie als erwachsener Mensch für sich selbst verantwortlich - was sonst. Du jedenfalls nicht. Vielleicht wirst Du dazu gezwungen, so Denken musst Du aber nicht.
Gruss oldie
Edit. einen sinnentstellenden Tippfehler korrigiert
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich kann Oldie nur zustimmen sei Vorsichtig mit deiner freiwilligen zahlung!!!!!! :vorsicht:
OK verstanden. Da sie voraus. daraus nich genug verdient, bekommt sie Aufstockungsunterhalt, richtig?
Kann ich das befristen lassen? Nicht 2 Jahre, aber evtl. bis unser Sohnemann 10 oder 11 ist (also ca. 4-5 Jahre).
Es geht ja auch darum, dass ich evtl. eine neue Familie gründen möchte und da wüßte ich schon gerne, wie lange die EX Geld bekommt (und natürlich wie viel).
Dabei fällt mir noch eine Frage ein, wenn die EX dann diese Stelle verliert und arbeitslos ist, dann bekommt sie sicherlich wieder mehr Unterhalt, bis sie wieder arbeitet, oder?
Hallo oldie,
vielleicht bin ich ja zu frisch hier, um soweit zu sein oder zu denken wie du, aber immerhin ist meine EX ja auch die Mama meines Kindes. Also wenn sie aus Faulheit keinen Job annimmt, dann möchte ich sie dazu "zwingen" ordentlich zu arbeiten. Wenn sie aber einer geregelten Arbeit nachgeht und mit dem Geld nicht auskommt, dann werde ich ZUM WOHLE MEINES KINDES nicht stur darauf verweisen, dass sie sich ans Amt wendet, um z.B. H4 zu beantragen.
Also, es geht mir darum, dass es meinem Kind gutgeht un (jetzt nicht mehr soi sehr), wie es der EX geht!
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
ich werde sie ja nicht verhungern lassen
Also ich finde, dass ist auch eine erwägenswerte Alternative die man bei manchen Exen nicht gleich von der Hand weisen sollte. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Beppo, was für ein Gedanke, aber da du meine EX nicht kennst, kannst du ja auch nicht wissen, dass sie jedenfalls nicht so schnell verhungert...
Was sagst du zu meinen Fragen?
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Hi
OK verstanden. Da sie voraus. daraus nich genug verdient, bekommt sie Aufstockungsunterhalt, richtig?
Kann ich das befristen lassen? Nicht 2 Jahre, aber evtl. bis unser Sohnemann 10 oder 11 ist (also ca. 4-5 Jahre).
Wenn Du das Alter des Kindes und damit Betreuungsaufwand agrumentativ für eine geringe Verdienstmölichkeit betrachtest, so ist das Betreuungsunterhalt (BU). Wenn eine Betreuung für das Kind gewährleistet ist, sie aber wegen ehebedingter Nachteile (durch die Rollenverteilung z.B.) nur ein geringes Einkommen erzielt, dann käme AU in Frage. Dieser wird oftmals befristet, BU hingegen nicht.
Dabei fällt mir noch eine Frage ein, wenn die EX dann diese Stelle verliert und arbeitslos ist, dann bekommt sie sicherlich wieder mehr Unterhalt, bis sie wieder arbeitet, oder?
Nein. Für ihre persönlichen Schicksalsschläge musst Du nicht haften. Ihr steht es frei, sich um eine neue Stelle zu bemühen.
Wenn sie aber einer geregelten Arbeit nachgeht und mit dem Geld nicht auskommt, dann werde ich ZUM WOHLE MEINES KINDES nicht stur darauf verweisen, dass sie sich ans Amt wendet, um z.B. H4 zu beantragen.
Wenn Du meinst - tu es. Würde das auch umgekehrt funktionieren oder ist das Dein persönlicher Anspruch? Problematisch dabei ist, dass hieraus oftmals ein Gewohnheitsanspruch entsteht und Dein ehrenhaftes Verhalten nur in immer höherer Forderungen mündet. Wenn es Deiner (dann) Ex irgendwann mal schlecht geht, wieso soll der Neue nicht dafür einspringen, wenn sie von sich aus nicht dazu in der Lage ist? Wieso willst Du Dich einmischen? Zum Wohle Deines Kindes würde ich Dir empfehlen, jeden sein Leben leben zu lassen und immer für das Kind da zu sein. Auch Eigenverantwortung will gelernt sein. Deine DEF jedenfalls hat kapiert, dass sie vielleicht etwas aus Dir herausholen kann, ohne auch nur einen Finger zu krümmen. Schon mal nachgedacht, warum?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Es geht ja auch darum, dass ich evtl. eine neue Familie gründen möchte und da wüßte ich schon gerne, wie lange die EX Geld bekommt (und natürlich wie viel).
Wenn ein weiteres Kind käme, wäre dieser Unterhaltsanspruch vorrangig zu bedienen. Das heißt, ein entsprechender Titel der Ex müsste abgeändert werden. Die Entscheidung für ein weiteres Kind würde ich da eher davon abhängig machen, ob der KU für beide Kinder dauerhaft gesichert ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ oldie
Wenn Du meinst - tu es. Würde das auch umgekehrt funktionieren oder ist das Dein persönlicher Anspruch? Problematisch dabei ist, dass hieraus oftmals ein Gewohnheitsanspruch entsteht und Dein ehrenhaftes Verhalten nur in immer höherer Forderungen mündet. Wenn es Deiner (dann) Ex irgendwann mal schlecht geht, wieso soll der Neue nicht dafür einspringen, wenn sie von sich aus nicht dazu in der Lage ist? Wieso willst Du Dich einmischen? Zum Wohle Deines Kindes würde ich Dir empfehlen, jeden sein Leben leben zu lassen und immer für das Kind da zu sein. Auch Eigenverantwortung will gelernt sein. Deine DEF jedenfalls hat kapiert, dass sie vielleicht etwas aus Dir herausholen kann, ohne auch nur einen Finger zu krümmen. Schon mal nachgedacht, warum?
Gruss oldie
Im umgekehrten Fall, würde sie mich wohl nicht unterstützen, davon kannst du ausgehen. Aber ich bin da anders. Allerdings hast du da Recht. Ich denke, dass sie sich auch denkt, dass bei mir noch "mehr zu holen ist", da habe ich wohl in der vergangenheit einen fehler gemacht. Ich wollte halt keine Scheidung im Streit. Das war wohl naiv. Jedenfalls habe ich das z.T. meinem Anwalt zu verdanken, da er mir zu einer Vereinbarung geraten hatte. Aber Mann lernt halt dazu.
Und nein, ich würde ihr keinen Gewohnheitsrecht einräumen, sondern nur kurzfristig helfen. Klar, dass ich dem Neuen den Vortitt lassen. Aber ich weiß nicht, wie zuverlässig der Kerl ist. Vielleicht läßt er sie ja fallen und dann steht sie dum da. (selbst Schuld, ich habe auch kein Mitleid, aber ich bleibe ein Treusorgender Vater).
Für mein Kind bin ich eh da. Er hat bei mir sein Reich und kann auch hier bleiben, wenn es erforderlich wird. Das wäre mir eigentlich auch lieber, nur bekomme ich das ABR nicht, da ich doch einige Tage im Monat unterwegs bin und daher ihn nicht zu mir nehmen könnte...
@ LBM
Ich hatte bereits erwähnt, dass es mir finanziell gut geht. Das ist nicht der Punkt. Ich hätte nur gerne Planungssicherheit. Eine grössere Wohnung etc. wäre evtl. Erforderlich und ich möchte, dass meine neue Frau auch nicht aus dem Grund arbeiten muss, weil die EX noch Geldforderungen hat. Die Entscheidung möchte ich mit meiner neuen Partnerin zusammen fällen!
Schönen Abend
taddy
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
