Hallo zusammen,
ich hab das letzte Jahr BU an die Kindsmutter bezahlt, welches sich aus dem durchschnittlichen Einkommen des Jahres 2009 berechnete.
Nun habe ich im Jahr 2010 aber durchschnittlich weniger verdient und der BU wäre demnach zu hoch gewesen.
Da mein Sohn nun 18 geworden ist, bekommt er von mir Barunterhalt.
Ist es Möglich rückwirkend den Unterhalt nachzuberechnen und ggf. zu viel gezahlten Unterhalt zurückzuforden (von der KM)?
Moin.
Nein.
Das ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Zuviel gezahlter Unterhalt gilt ohne weitere Prüfung als "in gutem Glauben ausgegeben".
Wenn der Unterhalt tituliert ist, kannst du nicht mal den zukünftigen Unterhalt einfach so senken oder sogar einstellen.
Wie lange zahlst du schon BU?
Dafür gibt es doch bei einem "Kind" in dem Alter überhaupt keine Grundlage.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
BU für meinen Sohn zahle ich seit März 2011. Da er seine Bedürftigkeit aber noch nicht konkret dargelegt hat, habe ich die Zahlungen gekürzt. Ich hatte Ihm ein Angebot unterbreitet diesen Betrag auch nach Beendigung seiner Schule für einen bestimmten Zeitraum ohne Bedingungen weiter zu zahlen. Aber das war ihm wohl zu wenig (oder beseer der KM). Da die KM im öffentlichen Dienst arbeitet, kann ich Ihr einkommen gut einschätzen, sodass meine Zahlungen max. 25,--€ zu gering sind, aber dafür hätte er sie ja auch länger bekommen.
Einen Titel gibt es nicht, es gab nur eine Vereinbarung mit der KM (Titel konnte ich verhindern 😉 )
Mein Sohn besucht dein Berufskolleg und schließt diesen mit eine staatl. geprüfter XY ab. Zusätzlich möchte er die FH-Reife erlangen.
Im Moment ist es strittig, ob es sich um eine Berufsausbildung handelt oder nicht. Da es sich bei dem Beruf aber um einen anerkannten Beruf handelt, dürfte die Sache wohl gut für mich ausgehen. Ich habe auch schon mittgeteilt, dass ich die Zahlungen zum 01.08.2011 einstellen werde.
Moin,
BU für meinen Sohn zahle ich seit März 2011. Da er seine Bedürftigkeit aber noch nicht konkret dargelegt hat, habe ich die Zahlungen gekürzt.
was genau verbirgt sich hinter Deiner Abkürzung "BU"? Und was bzw. welche Beträge hast Du vorher bezahlt und bezahlst Du heute - und auf Basis welchen Einkommens?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
BU=Barunterhalt. Geht auch auf das Konto meines Sohnes.
Berechnung auf Basis meines anrechenbaren Einkommens und das der KM 8geschätz). Aber da Sie im öffentlichen Dienst ist, kann diese gut abgeschätz werden. Ich hatte mich aber vorher mit meinem Anwalt zusammengesetzt und meinen Sohn dann diese Angebot unterbreitet, womit er auch zuerst einverstanden war und nun eben nicht mehr.
Ok, dann nehme ich alles zurück.
BU ist üblicherweise Unterhalt für die Mutter dafür, dass sie ein kleines Kind betreut.
Du sprichst jedoch von Kindesunterhalt=KU.
Diesen kannst du, sofern wirklich kein Titel existiert, tatsächlich einfach so einstellen.
Dein Sohn müsste dann seine Mutter und dich jeweils zur Einkommensauskunft auffordern und dem jeweils anderen zur Verfügung stellen, damit der jeweilige Anteil am KU errechnet werden kann.
Weitere Voraussetzung ist, dass er seine Bedürftigkeit und seine Ausbildungsbemühungen nachweist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Weitere Voraussetzung ist, dass er seine Bedürftigkeit und seine Ausbildungsbemühungen nachweist.
Hat er bis jetzt ja noch nicht, und wie gesagt besucht er zur Zeit ein Berufskolleg, das diesen Monat beendet ist, welches er mit einer Prüfung zum staatl. geprüften Assistenten abschließt. Als Zusatzqualifikation macht er die FH-Reife.
Mal ganz davon abgesehen, seine Anwältin meine ich solle KU in Höhe der BU zahlen 🙂
Mal ganz davon abgesehen, seine Anwältin meine ich solle KU in Höhe der BU zahlen 🙂
und was meint seine Anwältin zur Unterhaltspflicht seiner Mutter? Hast Du da schon irgendwelche Einkommensunterlagen gesehen oder wurde das "vergessen"?
Und überhaupt: Wofür braucht ein 18-Jähriger einen Anwalt, wenn er mit seinen Eltern reden möchte?
Fragen über Fragen...
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und was meint seine Anwältin zur Unterhaltspflicht seiner Mutter? Hast Du da schon irgendwelche Einkommensunterlagen gesehen oder wurde das "vergessen"?
Und überhaupt: Wofür braucht ein 18-Jähriger einen Anwalt, wenn er mit seinen Eltern reden möchte?
Fragen über Fragen...
Das würde dann eine lange Geschichte. Ne wir haben noch keine Lohnunterlagen bekommen, denn lt. Meinung der Gegenseite haben wir kein Auskunftsrecht. Ich warte im Moment auf die Klage, wobei ich nicht weiß, was Sie einklagen wollen, denn ich bin nicht in Verzug.
Das mein Sohn einen Anwalt braucht liegt wohl daran, dass ich ja seit Jahren nur ärger mache, wenn ich mal darauf Hinweise, dass ich bei bestimmten Dingen auch ein Mitsprachrecht habe. (Arzt, Schule, usw.) Ausserdem bescheisse ich meinen Sohn, denn ich müsste ja mind. 350,--€ an Ihn bezahlen.
Ausserdem scheint er recht schlecht im rechnen zu sein, denn er hätte von mir in den nächsten 5 Jahre 25.000,-- € bekommen (wären 400,--€ im Schnitt). Wie gesagt, ihm war da zu wenig, deswegen hat er seine Anwältin beauftragt seinen ihm rechtmäßig zustehenden Unterhalt einzufordern. Mein Anteil dürfte zwischen 175,-- und 200,-- € liegen und das für 5 Monate, denn seine Ausbildung ist beendet.
Hi
Meinung der Gegenseite haben wir kein Auskunftsrecht.
Interessant. Kennen die auch den §1605 Abs.1 BGB) Oder nur dann, wenn sie von Dir Auskunft wollen?
(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
Sowohl Nachweise, dass er sich nicht selbst unterhalten kann (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Studiumszulassung - und das alles jalbjährlich da nur i.d.R. auf diesen Zeitraum beschränkt) als auch die Einkommenssituation der Km sind Dir mitzuteilen. Wurde VKH beantragt?
Wenn er auf ein Kolleg geht, kann dies höchstens bei ihm einer schulichen Ausbildung entsprechen, da kein berufsqualifizierender Abschluss vorgesehen ist und lediglich die Fachhochschulreife erreicht werden soll. Doch hier hätte ich meine Zweifel - oder meinst Du den allg. Hochschulzugang = Abitur? Wird eigentlich das Kindergeld (KG) im vollen Umfang berücksichtigt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi
Interessant. Kennen die auch den §1605 Abs.1 BGB) Oder nur dann, wenn sie von Dir Auskunft wollen?
So wie es aussieht ja. Aber da lassen wir uns auf keine Diskusion ein. Erst wenn er Auskunft gibt, können wir eine Unterhaltsberechnung durchführen, und vorher bin auch nicht in Verzug.
Sowohl Nachweise, dass er sich nicht selbst unterhalten kann (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Studiumszulassung - und das alles jalbjährlich da nur i.d.R. auf diesen Zeitraum beschränkt) als auch die Einkommenssituation der Km sind Dir mitzuteilen. Wurde VKH beantragt?
VKH= Verhandlunkskostenhilfe? Kenne ich nur unter PKH 😉
Wenn er auf ein Kolleg geht, kann dies höchstens bei ihm einer schulichen Ausbildung entsprechen, da kein berufsqualifizierender Abschluss vorgesehen ist und lediglich die Fachhochschulreife erreicht werden soll.
Da muss ich wiedersprechen, denn Ziel ist in erster Line eine berufliche Qualifikation. Er erlernt einen anerkannten Beruf. Die FH Reife kann er zusätzlich erwerben durch Zusazunterricht und Zusatzprüfung, aber die FH-Reife setzt einen erfolgreichen Berufsabschluss vorraus.
Wird eigentlich das Kindergeld (KG) im vollen Umfang berücksichtigt?
Ja, aber wird von der KM nicht an Ihn ausgezahlt, die behält Ihren Anteil für Kost und Logie
Anm.: Quoting korrigiert
deswegen hat er seine Anwältin beauftragt seinen ihm rechtmäßig zustehenden Unterhalt einzufordern
Hallo,
anstatt uns hier Tennis im Nebel spielen zu lassen: was schreibt denn die Anwältin konkret? Stell' das anonymisiert hier ein, dann können wir dir zielsicherer Rat erteilen.
/elwu
Was soll ich hier schreiben, noch kam ja nicht substantielles.
Seine Anwältin hat Auskunft verlangt, diese haben wir erteilt, ebenfalls Auskunft verlangt und dann drauf aufmerksam gemacht, das ab 01.08.2011 nach derzeitiger Rechtsauffassung kein Unterhalt mehr geschuldet wird.
Darauf Folgte die Antwort, das wir kein Auskunftsrecht hätten, das ich mich Vertraglich dazu verpflichtet hätte Unterhalt zu zahlen und ich solle gefälligst die Summe weiter bezahlen. Der Vertrag war mit der KM geschlossen und geht nicht über die Volljährigkeit hinaus.
Da mein Sohn bis dato noch nicht mal seine Bedürftigkeit nachgewiesen hat, bekommt er auch keinen Unterhalt mehr von mir.
Wie lauten denn die entsprechenden Vertragspassagen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vereinbarung zwischen KV und KM über Betreuungsunterhalt.
Die Eheleute gehen von einem Nettoeinkommen von xy aus.
Unterhalt 110% nach Düsseldorfer Tabelle.
Ändert sich Tabelle, oder Altersstufe ist der Betrag ohne weiter aufforderung zu zahlen.
Da die Vereinbarung zwischen mir und der KM geschlossen wurde und das Betreuungsunterhalt aufgenommen ist, ist die Sache eindeutig.
Das Problem ist, das mein Sohn eben mehr haben wollte als er jetzt von mir bekommen hat. Und nach der Auskunft, haben die wohl festgestellt, das sie mit Zitronen gehandelt haben, und versuchen nun noch das zu retten was nicht mehr zu retten ist.
Und meine Frage war ürsprünglich ja mal, ob ich zu viel gezahlten Unterhalt zurück fordern kann.
Was die jetztige Situation anbelangt, hab ich sozusagen alles im Griff.
Strittig ist, ob er eine abgeschlossene Ausbildung hat oder nicht. Wie gesagt er besucht in B-W ein Berufskolleg.
Um in einer Zusatzprüfung die FH-Reife zu erlangen muss er zuerst eine Prüfung zum staatl. geprüften. xxx bestehen.
Auf Rückfrage bei der Schule wurde mir bestätigt, das dies ein Anerkannter Beruf ist.
Also sollte das eine Ausbildung sein und ich nicht mehr Unterhaltspflichtig sein, ausser er kann seinen Bedarf begründet darlegen, aber da kam ja bis jetzt nichts.
Wenn der Vertrag keinerlei Angaben zur Laufzeit enthält, würde ich auch sagen, du hast dich zur Zahlung einer Leibrente auf Lebenszeit verpflichtet. Ohne weitere Bedingung oder Gegenleistung.
Und zwar zivilrechtlich.
Ein Recht auf Auskunft der Gegenseite steht da ja offensichtlich auch nicht drin.
Wie ein Richter mit sowas umgeht finde ich auch spannend.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also das Wort Betreuungsunterhalt legt eindeutig fest, das es sich nicht um Kindesunterhalt handelt. Denn Betreuungsunterhalt ist nun mal nur bis zur volljährigkeit geschuldet.
Hm,
evtl. has tdu durch diese Formulierung noch ein ganz anderes Problem.
Betreuungsunterhalt wird nicht dem Kind, sondern dem betreuenden Elternteil geschuldet. Wenn die Vereinbarung genaus so lautet hast du die letzten Jahre Der KM Unterhalt. Dabei habt ihr euch seltsamerweise auf einen Betrag der DDT geeinigt.
Unterhalt für das Kind hast du in dieser Zeit nicht gezahlt. Zumindest, wenn man den Wortlaut der Formulierung ernst nimmt.
Wer um Himmels Willen hat denn dieses Schriftstück aufgesetzt? Ich hoffe mal weder ein RA noch ein Notar. Aberwer auch immer, hat hier Murks gemacht. Theoretisch könnte euer Sohn nun zumindest für 1 Jahr rückwirkend Unterhalt für sich von dir beanspruchen, da seien Mutter versäumt hat diesen zu fordern und er an der Aufforderung gehidnert war, da midnerjährig.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hai
Theoretisch könnte euer Sohn nun zumindest für 1 Jahr rückwirkend Unterhalt für sich von dir beanspruchen, da seien Mutter versäumt hat diesen zu fordern und er an der Aufforderung gehidnert war, da midnerjährig.
Soweit würde ich nicht gehen.
Ich wüßte nicht, wodurch er oder sie daran war, Unterhalt zu fordern.
Andere schaffen das ja auch.
Sogar direkt nach der Geburt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
