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unterhalt zurück zahlen ?

 
(@sahnemaus)
Schon was gesagt Registriert

hi zusammen , ich oute mich mal als *mutti* hier *gg* , ich hab mich letzten november von meinem mann getrennt , wir haben 2 kids zusammen, junior 11 und madame 8 . da er harz 4 erhält kann er für seine kids nich zahlen, und ich erhalte pro kind 170 euro vom jugendamt.
für den fall das es irgendwann mal dazu kommt und wir unsere ehe weiter führen ( was wir beiden hoffen und dran arbeiten), müßen wir den gezahlten unterhalt an das jugendamt zurück zahlen oder wie funktioniert das ?
danke und gruß nicole


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2006 13:14
(@papi74)
Registriert

Hallo und erstmal willkommen bei vatersein.de

besteht schon ein Titel bzgl. des Unterhalts?

Was das zurückzahlen angeht...soweit ich weiss, handelt es sich bei dem Geld vom jugendamt um ein Unterhaltsvorschuss der als Schulden für Deinen Mann aufläuft.

Ich gehe mal davon aus, dass für Ihn evt. mal eine Nachzahlungaufforderung ins Haus flattert.
Ebenfalls obliegt Ihm eine gesteigerte Erwerbspflicht, er sollte sich schnellstens bemühen den Unterhalt zu zahlen.

Wenn er allerdings für immer in Hartz 4 bleibt...auch wenn Ihr wieder zusammen seid, so wird sicherlich geprüft werden wie hoch Euer gemeinsamer SB ist und dann muss er ggf. auch zahlen.

Mfg

Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 13:48