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(@gemeinsamsindwirstark)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich habe da mal eine Farge, kann man seine Arbeit aufgeben um dann von der Abfindung die Unterhaltsrückzahlungen zu begleichen und sich selbstständig machen oder muß man ewig den Beruf ausüben den man bei der Ehezeit schon hatte?

Oder muß man dann mit einem Haftbefehl rechnen wenn man seine Arbeit aufgibt?

Über eine schnelle Antwort wären wir sehr dankbar....


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2006 11:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

so lange du titulierten Unterhalt bezahlst, kannst du machen was du willst.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 11:22
(@solstart)
Rege dabei Registriert

Tach auch,

nö, Haftbefehl kriegste keinen. Wie du dein Geld verdienst ist deine Sache. Aber um Unterhalt etc. kommst du nicht drumrum, ist auch gut so. Deine Selbstständigkeit sollte den schon abwerfen. Und wenn die Selbstständigkeit das nicht tut, dann kommt evt irgendwann der Richter.

Gruß Solstart


Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 11:25
 feta
(@feta)

Hallo Solstart,

Du bist verpflichtet bei einer Selbständigkeit sicher zu stellen, dass Du den Unterhalt für 3 Jahre in unveränderter Höhe sicherst. Will heissen, wenn Dein Geschäft sich nicht entwickelt hast Du ein großes Problem.

Das gilt im übrigen auch, wenn Du nach einer Kündigung durch Deinen Arbeitgeber den Schritt in die Selbständigkeit wagst, anstatt Dich arbeitslos zu melden. :exclam:

Das erlebt mein Freund gerade. Sein RA meinte, er hätte sich besser arbeitslos gemeldet. 😀

Grüße
Feta


AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 11:45
(@solstart)
Rege dabei Registriert

Hallo Feta,

stimmt, das mit den 3 Jahren, fiel mir wieder ein als ich es las. Hatte damals die Möglichkeit die 3 Jahres Summe zu parken, bzw sicherzustellen. War aber bei meiner Ex bisher nie ein Thema. (immer mit offenen Karten gespielt) Auch einer möglichen Buchprüfung durch meine EX stehe ich gelassen gegenüber, mal abgesehen von der Zeit die dafür drauf geht. 😀

LG solstart


Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2006 12:07