Unterhalt, Wohnung ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt, Wohnung usw.

Seite 2 / 2
 
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann ist m. E. der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, oder?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 11:35
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LBM,

Dann ist m. E. der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, oder?

Larbasti verblieben nach dieser Berechnung 1.208 EUR, d.h. Bedarfskontrollbetrag Stufe 3 bliebe man jüst gewahrt (1.200 EUR).

Nichts desto trotz sollte die Berechnung lediglich als Hausnummer betrachtet werden.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 11:40
(@psoidonuem)
Registriert

Hallo,

also ich mal eben loswerden das meine "noch" Frau unsere Wohnung hasst...
Das hat sie öfters gesagt. Ich glaube daher auch nicht das sie hier wohnen bleiben würde!

Meine Frau hat unser Haus auch gehasst - um sich jetzt ihren Arsch drin platt zu sitzen. Was glaubst, wie schnell die sich das anders überlegt, wenn sie feststellt, dass ihr das Amt keineswegs eine adäquate Wohnung bezahlt oder es solche Wohnungen gar nicht gibt.

Vielleicht - aber nur vielleicht - kannst Du die Sache noch retten indem Du doch einen MV abschließt. Anders als ich oben schrieb ist ja noch nicht alles in den Brunnen gefallen, da die Ex ja noch da wohnt. Und dann hätte der MV ja schon Bestand während der Ehe. Ansonsten gilt was Kasper ausführt.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 11:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

[...] wenn sie feststellt, dass ihr das Amt keineswegs eine adäquate Wohnung bezahlt oder es solche Wohnungen gar nicht gibt.

Ich zerbreche mir jetzt nicht DEF´s Schädel, aber:
Ihr stehen beim Auszug 2.943 EUR (1.202 KU + 718 TU + 773 KG + 250 EK) zur Verfügung ... damit kann man vermutlich eine adäquate Wohnung finden.

Verbliebe sie in der Wohnung, dann müsste sie sich zumindest den objektiven Wohnvorteil als EK anrechnen lassen (es sei denn Larbasti´s Oma will DEF unterstützen).
Vermutlich wäre das für sie günstiger (zumindest im Trennungsjahr), aber ob es ihr das wert ist ?

... und um den konkreten Nutzen eines Mietvertrages zu verstehen, fehlen mir offenbar die geistigen Mittel.

Meine Frau hat unser Haus auch gehasst - um sich jetzt ihren  **tsts - ID 6** drin platt zu sitzen.

Das ist EUER Haus.
Weil es bei Dir auch um Vermögensfragen geht, ist es aus ihrer Perspektive das schlaueste, was sie machen konnte ... zudem ärgert es Dich so schön.

Das sei von meiner Seite aber der letzte Beitrag zum Thema Mietvertrag.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 12:16
(@psoidonuem)
Registriert

Siehe Eingangbeitrag, United. Sie möchte die Wohnung vom JC bezahlt bekommen. Die lachen sich tot bei dem Unterhalt. Zumal sie mit 4 Kids doch dem Arbeitsmarkt nicht ernsthaft zur Verfügung steht?!

Bei der Gelegenheit, larbasti, ist das eigentlich in Stein gemeißelt, dass sie mit 4 Kindern auszieht? Wie alt sind die?


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 13:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nur mal so ein Gedankengang ...

Gerade bei dieser (vermuteten Höhe) des Unterhalts, ist doch ein mietfreies Wohnen sehr interessant. Verbleibt ja mehr in der Geldbörse!
Und wo steht in Stein gemeißelt, dass die KM sofort ausziehen muss, und dass sie Miete zahlen muss? Wenn doch bisher mietfreies wohnen vereinbart war. Die Oma meinte ja die ganze Familie und nicht einen Einzelnen. Da gibt es mit Übergangsfristen und Wartezeiten, mit dem Umstand das entsprechender Wohnraum garnicht so schnell, in der benötigten Größe, zur Verfügung stehen wird.

Und nein, ich denke nicht, dass vom Unterhalt ein Abschlag getätigt wird, da mietfrei gewohnt wird. Es handelt sich ja eben gerade nicht um Wohneigentum und deren Nutzung.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 15:41
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kasper,

Und wo steht in Stein gemeißelt, dass die KM sofort ausziehen muss, und dass sie Miete zahlen muss?

Nirgends.
Bislang habe ich lediglich gelesen, dass sie ausziehen will.
... dass man sich rechtssicher vor einer Meinungsänderung und einer potenziellen Klage auf Zuweisung der Ehewohnung schützen kann, halte ich aber für ein Gerücht.
Dass eine Zuweisung der Ehewohnung dann auch automatisch weiterhin mietfreies Wohnen bedeutet, sehe ich ebenfalls nicht.

Und nein, ich denke nicht, dass vom Unterhalt ein Abschlag getätigt wird, da mietfrei gewohnt wird.

Siehe unter Punkt 8 der zuvor verlinkten Leitlinien:

Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, mietfreies Wohnen) sind kein Einkommen, es sei denn, dass die Anrechnung dem Willen des Dritten entspricht.

Ok, wenn Oma will, dass DEF weiterhin mit Oma´s Enkeln mietfrei wohnt, dann vielleicht nicht.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2014 16:09
(@larbasti)
Schon was gesagt Registriert

Rechenmethodik:
3.516 EUR netto (41.000 / 12 + 100)
./. 100 EUR Altersvorsorge (hast Du neben Betriebsrente noch eine Lebensversicherung oder ähnliches ?)
./. 287 EUR Berufsbedingter Aufwand (230 Tage x 30 km x 0,30 EUR + 230 Tage x 30 km x 0,20 EUR, davon ausgehend, dass 30km einfache Fahrt ist)
------------
3.129 EUR Basis für KU -> entspricht Stufe 6, Herabstufung um 3 Stufen wegen 5 Unterhaltsberechtigten -> KU Stufe 3
./. 377 EUR - KU (12)
./. 309 EUR - KU (10)
./. 306 EUR - KU (6)
./. 210 EUR - KU (3)
------------
1.927 EUR - Basis für TU -> (1.927 EUR - 250 EUR) * 3 / 7 = 718 EUR
./. 718 EUR - TU
------------
1.208 EUR verbleibend

Unter Zugrundelegung Steuerklasse 3 wären zu zahlen: 1202 EUR Kindesunterhalt und 718 EUR Trennungsunterhalt.
Von einem ansonsten empfohlenen Steuerklassenwechsel würde ich in Deinem Falle aufgrund lediglich geringfügiger Beschäftigung DEF absehen ...
Das mal als Hausnummer.

Edit: Tippfehler.

Ich habe noch eine private Krankenzusatzversicherung im Monat für alle Familienmitglieder. Kostet 56€


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2014 14:16
Seite 2 / 2