Nabend,
meine Tochter,wrd im September 21, hat ihr Abitur 2013 gemacht,macht bis August diesen Jahres ein FSJ und möchte im Anschluß studieren.Der Schulplatz ist schon sicher,jetzt fehlt nur die Zusage für das Studium.Sie wird Bafög beantragen,da ich bei Bafög absolut nicht durchsteige,jetzt meine Frage:
Was darf bei mir angerechnet werden,ich bin verheiratet,meine Frau kann krankheitsbedingt nicht arbeiten und mein Sohn(wird im August 18)macht Abitur,bis Juli 2015,bekommt Unterhalt,zZ,356 Euro.Meine Ex verdient artig unter 950 Euro(offiziell).Tochter bleibt bei Mama wohnen.
lg Nacktschnecke
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Bei volljährigen Kindern die einen eigenen Hausstand haben, also nicht mehr zu Hause wohnen, beträgt der Bedarf 670 Euro.
Bafög und Kindergeld sind davon abzuziehen.
Dabei wird die Barunterhaltspflicht nicht hälftig, sondern anteilig nach Leistungsfähigkeit zwischen den Eltern verteilt. Da kein Betreuungsunterhalt mehr geleistet werden kann, ist beim volljährigen Kind die Barunterhaltspflicht auf beide Eltern zu verteilen.
Dein Sohn dürfte priviligiert sein.
Einfach mal nach "Bafög Rechner" googeln und Deine Zahlen (bereinigtes Netto!) eingeben.
Hallo,
ab Aufnahme des Studiums steht die Tochter als letzte in der Rangfolge. Erst kommt der zur Schule gehende Sohn und dann deine Frau.
Insofern google mal nach einem Bafög-Rechner und gib dort die Zahlen ein.
Allerdings: du musst nicht mehr Unterhalt zahlen, als du allein zahlen müsstest.
Abziehen von deinem durchschnittlichen Netto darfs du berufsbedingte Aufwendungen und deine Altersvorsorge (so du eine hast). Dann bist du 3 Personen unterhaltsverpflichtet, damit wird in der Düsseldorfer Tabelle um eine Stufe nach unten korrigiert. Dann wird der Unterhalt für deinen Sohn berechnet und dann für deine Frau. Wenn dann noch etwas übrig ist (über dem Selbstbehalt - der beträgt gegenüber der Tochter 1.200 €), dann bekommt sie Unterhalt von dir.
Sophie
Hallo,
danke für die Infos.Ich habe leider nicht das Jahreseinkommen meiner Exfrau,für den Bafögrechner.Auch nicht die Schulform meiner Tochter.Mein bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei ca.1750 Euro.Wenn mein Selbstbehalt bei 1200 Euro,gegenüber meiner Tochter liegt und der Unterhalt für meinen Sohn und Frau auch noch abgerechnet wird,sieht es so aus,als wenn ich keinen Unterhalt mehr für meine Tochter zahlen muß.
lg Nacktschnecke
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Ich habe leider nicht das Jahreseinkommen meiner Exfrau,für den Bafögrechner.Auch nicht die Schulform meiner Tochter.
So wie Du gegenüber Deiner Tochter zur Auskunft verpflichtet bist, ist auch sie Dir gegenüber zu Auskunft verpflichtet. Sie hat den Unterhaltsbedarf schlüssig darzulegen und die Einkommensnachweise beider Elternteile zu fordern. Im Rahmen der Prüfung Deiner Unterhaltspflicht hast Du einen Anspruch auf die Einkommensdaten der Ex, die Dir Deine Tochter geben muss.
Hi
aus meiner Erfahrung wird Bafög nach ganz anderen Kriterien berechnet als Unterhalt. Das heißt, eine gegenseitige Auskunftspflicht der Eltern für Bafög gibt es nicht. Das Bafögamt berechnet den jeweiligen Elternanteil nach seinen eigenen Kriterien.
Lies dich mal in die Materie ein.
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Wenn du in den Bafögrechner deine Angaben eingibst, kommt dein Elternanteil raus. Dazu brauchst du auch nicht die Höhe des Einkommens des anderen Elternteils. Oder du gibst eben einen geschätzten Wert ein. Bei deinen eigenen Angaben kannst du z.B. auch Stiefkinder im eigenen Haushalt anrechnen lassen, sowie deine Ehefrau, wenn sie so wenig verdient. Das Einkommen muss dann aber belegt werden, aber so kannst du sogar einen Minderungsbetrag geltend machen.
Der Bescheid enthält dann die Berechnung, die Höhe des Bafögs und den Elternanteil (von jedem der beiden Elternteile), der zur Bedarfsdeckung noch offen ist. Bei deiner Ex steht dann eben 0 €, wenn sie so wenig vedient, und bei dir je nachdem ein anderer Betrag x. Den zahlst du dann als Unterhalt, der Rest des Bedarfes ist ja durch Bafög gedeckt.
ligr ginnie
PS ich wage die Behauptung, dass du keinen Elternanteil mehr zahlen musst bei deinem Netto und den anderen Unterhaltspflichten.
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo.ginnie,
ich weiß nicht,was ich bei der Schulform eintragen muß.Meine Frau hat gar kein Einkommen.Stiefkinder sind nicht mehr im Haushalt.ich muß abwarten,ob meine Tochter im September einen Studienplatz bekommt,oder nicht.Für meinen Sohn zahle ich dann 304 Euro Unterhalt,er macht sein Abitur.Meinst du,ich muß dann keinen Unterhal für meine Tochter zahlen?
lg Nacktschnecke.
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Hi
na spiele einfach durch, als würde sie einen Studienplatz haben.
Das ist ja nur eine Rechenhilfe, entscheidend ist nachher der Bafög-Antrag und Bescheid.
Ich denke, dass du bei sehr wenig bis gar keine Zahlung landen wirst. Aber das ist nur vermutet. :redhead: Und dann wäre da noch die Frage nach einem Titel, der ja ggf. geändert werden müsste.
Auf der ersten von mir genannten Seite sind viele Beispiele benannt, und vielleicht findest du da eins wieder, was annähernd so ist wie bei dir.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Okay,
danke,einen Titel gibt es,der ist auch nicht befristet,naja,da steht drin 110 % der dritten Altersstufe,das wäre dann ja bis zum 17 Lebensjahr,jetzt ist meine Tochter 19 Jahre alt.Mein Anwalt sagte bei der letzten Auseinandersetzung,dieser Titel ist eigentlich ungültig,wegen der dritten Altersstufe.Meine Tochter würde auch nie bei mir pfänden,sagt sie jedenfalls im Moment....
lg Nacktschnecke
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
