Hallo zusammen,
habe letzte Woche erfahren das sich meine Frau von mir trennen wird.
Wir haben 4 gemeinsame Kinder... Bisher läuft hier alles friedlich, weil ich auch Hoffnung habe das es wieder funktionieren könnte.
Sie sucht sich jetzt eine Wohnung. Die Wohnung wird angeblich vom Jobcenter (Aussage von ihr) bezahlt.
Meine Frage nun. Gibt es soetwas?
Wir wohnen zur zeit im Haus meiner Oma. Heißt mir gehört das Haus nicht.
Ich bin voll berufstätig, verdiene je nach Schichtzulage zwischen 2700 und 2900 €
Holen die sich bei mir die Mietkosten wieder, oder wie geht das?
Ich muss in aller erster Linie demnächst ja Unterhalt Zahlen. Bekommt das dann die Arge oder direkt die Mutter?
Danke vorab für die Antworten.
Hallo,
falls es wirklich nicht mehr gehen sollte bei euch darfst du nach Abzug von Altersvorsorge, Fahrtkosten zur Arbeit usw. für
deine Kinder Unterhalt zahlen.
Wenn dann noch mehr als der Mindestbetrag überbleibt bekommt deine Frau von dir Trennungsunterhalt. Die einzelnen
Abzugsbeträge unterscheiden sich etwas je nach dem in welchem Oberlandesgerichtsbezirk ihr wohnt.
Von dem Geld was deine Frau ganz normal als Arbeitslose von der ARGE bekommt, zusammen mit dem Kindesunterhalt u. eventuellem
Trennungsunterhalt kann sich deine Frau ganz normal eine Wohnung suchen.
Was genauer auf dich zukommem würde können die Spezis hier im Forum ungefähr berechnen wenn du konkretere Daten über ca. Nettoverdienst,
Anzahl und alter der Kinder, Altersvorsorgeaufwendungen und Kilometer mit Kfz o. ähnliches berichtest.
mfg Erich
Nabnd,
- Klar kann eine Trennung friedlich verlaufen und Ihr solltet das versuchen. Trotzdem solltest auch Du einen Plan B haben und Vorbereitungen treffen und vielleicht Klarheit bezüglich der folgenden Punkte bekommen:
- Was passiert mit den Kindern?
- Erstberatung beim Anwalt?
- Wichtige Dokumente gesichert?
- Konto getrennt / Überziehungsstopp eingerichtet?
- Was passiert mit eurer alten Wohnung (oder wohntet Ihr beide bei Oma?) (kündigen!)
- Trennungsfaq gelesen!!?
- Ich würde, solltest Du nicht die Kinder behalten damit rechnen, dass Du nicht mehr als den Selbstbehalt haben wirst. Der Rest wird in KU und sollte irgendein Rest bleiben an deine Frau und ans Sozialamt fließen, die bezahlen zwar viel, aber wenn sie sich das wiederholen können, tun sie das eben auch.
lg
Danke für die Antworten.
Also mein Gehalt der letzten 12 Monate beträgt 41000€ Netto.
Ich fahre 30 km zur Arbeit. (einfache Strecke)
Als Altersvorsorge habe ich eine Betriebsrente, die beträgt ca. 100€ im Monat ist bei den 41000€ aber schon abgezogen. Das wird mir ja automatisch vom Gehalt abgezogen.
Wir haben 4 Kinder, 12,10,6,3 Jahre alt.
Die Frau verdient durch nebenjob ca. 250€
OLG wäre glaube ich Düsseldorf...
Bisher wohnen wir gemeinsam in einer Wohnung im Haus meiner Oma.
Zur Zeit mietfrei. War gestern mal bei einem Bekanten, der ist Anwalt.
Der hat mir geraten einen Mietvertrag mit meiner Oma abzuschließen bevor die Wohnung bzw. das mietfreie wohnen als fiktive Einkommen gerechnet wird. In dem Selbstbehalt von 1000€ sind ja Mietkosten enthalten.
Nicht das das nachher auch noch abgezogen wird.
Konto ist seit gestern getrennt
Die Kinder gehen mitzuteilen meiner "noch" Frau
Was sind wichtige Dokumente?
Bisher wohnen wir gemeinsam in einer Wohnung im Haus meiner Oma.
Zur Zeit mietfrei. War gestern mal bei einem Bekanten, der ist Anwalt.
Der hat mir geraten einen Mietvertrag mit meiner Oma abzuschließen bevor die Wohnung bzw. das mietfreie wohnen als fiktive Einkommen gerechnet wird. In dem Selbstbehalt von 1000€ sind ja Mietkosten enthalten.
Nicht das das nachher auch noch abgezogen wird.
Es könnte auch eine freiwillige Zuwendung Dritter sein, die ausdrücklich nicht für Unterhaltsleistungen gedacht ist. Beim Thema Mietvertrag hat deine bekannter als Anwalt dich sicher darauf hingewiesen, dass deine Oma dann diese Mieteinnahmen bei der Steuer angeben muss.
Was sind wichtige Dokumente?
z.B. alle Papier die dich betreffen. Einkommennachweise, Versicherungen, Fahrzeugbrief (wenn du darin stehst), Urkunden und Zeugnisse. Aber auch Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde ...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
...Aber auch Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde ...
Urkunden können beim Standesamt nachbestellt werden, die brauch man nicht sichern.
Aber Kontoauszüge, Versicherungsunterlagen und auch Rechnungen über größere Anschaffungen sollten zumindest kopiert werden.
Auch wenn die Wohnung mietfrei ist, so ist es derzeit die eheliche Wohnung. Also je nachdem wie Exmadam gestrickt ist, "könnte" es passieren, dass sie beantragt, die eheliche Wohnung zugewiesen zu bekommen. Dann wohnt sie dort mietfrei und Du hast nichts davon. Also schnelle Entscheidungen müssen her, entweder zieht die Ex aus, oder Oma stellt zumindest vorübergehend einen Mietvertrag aus. Denn, da die Whg/Haus sich nciht im Eigentum von Dir befindet, gibt es keine rechtliche Handhabe, warum Ex jetzt plötzlich ausziehen muss. Rausklagen kann man sie nur sehr schwer und Oma müsste die gesetzl. Kündigungen einhalten, dass kann mitunter locker ein jahr dauern.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
Urkunden können beim Standesamt nachbestellt werden, die brauch man nicht sichern.
Wieso nicht? Das spart zumindest Telefonate, Schriftverkehr, Behördengänge, Geld.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
man kann natürlich anfangen, sich wegen jedem Quatsch zu prügeln:
Wieso nicht? Das spart zumindest Telefonate, Schriftverkehr, Behördengänge, Geld.
Es ist max. ein Behördengang von einer Dauer mit 30 Minuten, Kosten 7 Euro! Im übrigen sind Unterlagen der Kinder beim BT ... meist reicht auch eine Kopie.
Ich kann deshalb nur empfehlen, sich rechtzeitig und auch schon bei intakter Beziehung, sich einen vernünftigen Scanner und eine USB Festplatte zuzulegen, schützt nicht nur bei kommender Trennung vor Informationsverlust, sondern auch bei Feuer/Einbruch und ist auch leichter zu transportierren ;-)!
Jeder halt wie er mag.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
Bitte, von "sich wegen jeden Quatsch zu prügeln" spricht doch keiner. Sicher kann man sich die Urkunden auch anderweitig besorgen. Den Aufwand hast Du ja beschrieben (bei mir wäre das Standesamt übrigens schon mal 35min einfache Strecke entfernt, zudem müsste ich einen Tag Urlaub nehmen, da die Sprechzeiten leider sich mit meiner Arbeitszeit überschneiden). Aber ebenso kann man sich auch die Urkunden sichern, was eine Kopie davon anfertigen im übrigen einschließt.
Ich halte Deinen Einwand ja nicht für falsch, den von @midnightwish aber für zumindest gleichberechtigt, wenn nicht gar vorteilhafter.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Um diesen Nebenkriegsschauplatz zu beenden: Es gibt da jetzt was, das heißt Internet. Ich habe mir jüngst die Urkunden von drei verschiedenen Standesämtern besorgt ohne mich von meinem Schreibtisch weg zu bewegen.
Im Übrigen bin ich überzeugt, dass ein JETZT abgeschlossener Mietvertrag überhaupt keinen Einfluss auf die Zuweisung der ehelichen Wohnung hat.
Im Übrigen bin ich überzeugt, dass ein JETZT abgeschlossener Mietvertrag überhaupt keinen Einfluss auf die Zuweisung der ehelichen Wohnung hat.
Sehe ich genauso: Wird ein Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung gestellt, so wird das Gericht darauf abzielen, dass der Betreuungselternteil - also derjenige, der in dieser Rolle gesehen wird - zusammen mit dem Kind in der Ehewohnung verbleibt.
Gruss,
gardo
Hallo,
also ich mal eben loswerden das meine "noch" Frau unsere Wohnung hasst...
Das hat sie öfters gesagt. Ich glaube daher auch nicht das sie hier wohnen bleiben würde!
Kann ich jetzt oder später mit meiner Oma noch einen Mietvertrag abschließen?
Moin,
es geht nicht darum, wem die Wohnung zugewiesen wird,... wie soetwas ausgehen würde, dürfte jedem klar sein.
Mir geht es darum, dass die Ex dann nicht mietfrei in der Wohnung verbleibt. Ob eine Ex die Wohnung noch hasst, wenn sie dafür nichts bezahlen muss und Dich damit ärgern kann ... wäre nicht das erste mal, dass eine Meinung sich um 180° dreht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
Also, dass Deine Ex dauerhaft in der Wohnung verbleibt, das Risiko sehe ich anders als andere als gering an, da ich keine Rechtsgrundlage sehe, die Deine Oma zwingen würde, Ihr diese Wohnung dauerhaft kostenfrei(!) zu überlassen. Ich denke, eine freiwillige Zuwendung dritter an den Enkel ist etwas ganz anderes als an die Ex des Enkels. Das man jemanden zur endlosen Fortsetzung von Geschenken zwingen kann, würde mich echt überraschen. Wenn hingegen ein Mietvertrag vorhanden wäre, bestünde ein Mietverhältnis zwischen dem Bewohnern und der Oma, d.h. das Mietrecht wäre anzuwenden. Wenn Deiner Frau die Wohnung zugewiesen wird und solange Deine Frau zahlt, kann sie nicht einfach so gekündigt werden und das Familienrecht würde dann vermutlich dafür sorgen, dass auch durch jemanden bezahlt wird ;-). Das wäre meine Interpretation der Gesetzeslage, aber diesbezüglich würde ich dem Rat eines Rechtsexperten mehr vertrauen.
Was Du verdienst, ist im Grunde (fast) irrelevant, denn nach der Scheidung wird Dir mit 4 Kindern + Ex-Frau sicher nicht mehr als der Selbstbehalt verbleiben. Früher oder später fällst Du auf Steuerklasse 1 zurück (besser früher...), und dann kommt Unterhalt für 4 Kinder + Unterhalt für die Mutter von 4(!) Kindern. KU findest Du in der DDorfer Tabelle, die man im Internet findet und der Rest wird dann vermutlich nach 3/7 4/7 Regel verteilt. Darauf könntest Du Dich gedanklich einstellen. Auch wenn Das Sozialamt z.B. jetzt die Wohnung übernimmt, wird dieses früher oder später mal bei Dir anklopfen und sich das wiederholen. Wenn man sich die Formulierungen bezüglich ehebedingter Nachteile ansieht und das Faktum 4 Kinder bedenkt, könnte es sein, dass sich dieser Zustand sehr lange Zeit nicht mehr ändert.
Steckst Du eigentlich 4% vom Brutto in Deine Altersvorsorge? Nur mal so als Frage für den Anwalt, ob das zu dem jetzigen Zeitpunkt noch Sinn machen würde.
lg
Ich weise darauf hin, dass hier nach Rechtsverhältnissen getrennt werden muss. Und genau so wird auch ein Tatrichter entscheiden:
1. Rechtsverhältnis:
Zur Verfügung stellen der Wohnung durch die Großmutter an die (gesamte) Familie zur (derzeit) kostenlosen Nutzung!
Hierbei ist die Familiensituation grundsätzlich unerheblich. Derzeit lebt die Familie in dieser Wohnung und das damit begründete Mietverhälntnis geregelt (kostenlose Überlassung).
2. Rechtsverhältnis:
Eheliche Wohnung. Die unter Rechtsverhältnis 1 bezeichnete Wohnung ist unstreitig die eheliche Wohnung, in der bis zur Trennung das Familienleben stattgefunden hat. Jetzt beantragt eine Partei die Zuweisung dieser und fordert (aus welchen Gründen auch immer) das der andere Partner auszieht. Dies wird so beschlossen und verkündet ... und dann?
Ergebnis:
Die Wohnung wird der Ex zugewiesen, bisher sind aufgrund des Mietverhältnisses keine Mietzahlungen geflossen (auch mündliche Mietverträge sind gültig) und daher müsste die Großmutter jetzt ersteinmal einen Mietzins vereinbart bekommen. Wenn sich die Ex sperrt, dann kann das ein sehr langer Weg werden ... und solange wohnt die Ex in dieser Wohnung, bekommt Unterhalt (in denen natürlich ein Anteil für Wohnkosten enthalten sind) und wohnt ... na? ... genau, kostenlos in einer Wohnung.
Jetzt schreib mir doch mal einer, wie das aufgedröselt werden soll, wenn kein Mietvertrag vorliegt? Mietverträge sind Verträge des täglichen Lebens und die kann auch der Ehemann alleine unterschreiben. Vielleicht hat er dies ja schon vor 6 Monaten getan, nur "vergessen" bisher Mietzahlungen vorzunehmen und dies seiner Frau zu erzählen 😉 !
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Kasper,
Ich sehe hier nicht das Vorliegen eines Mietverhältnisses. Ich würde sagen, ein Mietverhältnis entsteht durch einen Vertrag. Und ich glaube, dass hier beide Parteien (Sohn und Oma) glaubhaft machen können, einen solchen nicht geschlossen zu haben. Ich sehe hier ein Geschenk eines Verwandten. Ich finde aber ehrlich gesagt kein Referenzurteil...
vg
Das ergibt aus den Sichtweisen der Vertragsverhältnisse.
Ein Mietvertrag ist auch (in diesem Fall gerade) auch ohne schriftlichen Vertrag gültig. Die Zeitdauer des Wohnens in der Wohnung ist eine starke Indizwirkung für dieses Mietverhältnis. Das bisher keine Zahlungen geflossen sind, ist auch unstreitig. Aber das berührt die Gültigkeit des Vertreages in keiner Weise.
Nur weil für eine Sache nicht gezahlt wurde, heißt es nicht, dass diese nicht gültig ist geschweige denn kein Vertrag zustande gekommen ist.
Natürlich ist es ein Geschenk eines Verwandten, aber dass berührt nicht die Gültigkeit des Mietverhältnisses.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Kasper,
hab im BGB nachgeguckt und gegoogelt. Ein Kennzeichen eines Mietvertrags ist lat BGB die Entrichtung eines Mietzinses. Dabei würde ich davon ausgehen, dass der Gesetzgeber hier von einem Wert >0€ ausgegangen ist. Ohne jetzt Rechtsexperte zu sein, würde ich aufgrund der Dinge, die ich gelesen habe das Rechtsverhältnis hier die unentgeltliche Nutzungsüberlassung entweder als Gefälligkeit oder als Leihe betrachten. Und an der Stelle wäre vielleicht ein Experte=Anwalt angesagt, wie da was unterschieden wird und was man macht. Ich glaube eine Gefälligkeit ist eher unproblematisch. Eine Leihe hat wieder Kündigungsvorschriften.
Vielleicht ist die Alternative, z.B. ein rückdatierter Mietvertrag leicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete (aber <20%) gar keine schlechte Idee. Dies sorgt jedoch auch für eine veränderte steuerliche Behandlung für Deine Oma. Das ist zu viel Spekulation. Ich würde nochmal Rücksprache mit dem Anwalt halten.
lg
Hi Dantes,
vielleicht habe ich mich etwas undeutig ausgedrückt. Man sollte sich nicht zusehr auf den Mietvertrag stürzen, die Rahmenbedingungen sind hier mehr nebensächlicher Natur. Es geht um die "eheliche Wohnung" und die ist, unstreitig und seit Jahren "X" eben diese Wohnung der Oma. Wenn jetzt beantragt wird (aus welchen Gründen auch immer) diese zuzuweisen, der Richter den Ausfürhungen folgt, dann wird sie zugewiesen, völlig egal wie ewatige Vertragsverhältnisse dritten gegenüber aussehen. Und dann wird Oma diese Ex auch nicht mal eben so schnell aus der Wohnung herausbekommen, schon gar nicht mit Kindern.
Es wäre nicht der erste Fall, in dem Familienrecht in andere Rechtsbereiche eingreift und gegensätzlich entscheidet (z.B. Nebentäigkeiten bei Erwerbsobliegentätigkeit trotz Arbeitgeber verbot).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
bin durchaus verwundert, wie sehr man den Fokus auf Probleme richten kann, die aktuell kein Problem darstellen.
Wenn Madame entgegen derzeitiger Absicht tatsächlich auf die Idee kommt, in der Wohnung bleiben zu wollen und entsprechenden Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellt und ein Richter das tatsächlich aus Kindeswohlgründen für eine tolle Idee hält ... was soll dann ein Mietvertrag helfen ?
Wenn der Mietvertrag zwischen Larbasti und Oma geschlossen ist, dann bleibt Larbasti Schuldner eines etwaigen Mietzinses.
Dann kann er versuchen von DEF im Innenverhältnis Kohle zu kriegen, ebenso wie Oma - bei fehlendem Mietvertrag - versuchen könnte, eine Nutzungsentschädigung von DEF zu kriegen.
Ergebnis:
Wenn sich die Ex sperrt, dann kann das ein sehr langer Weg werden ...
... und zwar so oder so.
Das ist zu viel Spekulation.
Ich würde nochmal Rücksprache mit dem Anwalt halten.
Ich würde darauf keinen Gedanken mehr verschwenden. Wenn Ex auf Krawall gebürstet ist und es sich tatsächlich anders überlegt, dann wird das ein Problem, aber erst dann.
Also mein Gehalt der letzten 12 Monate beträgt 41000€ Netto.
Ich fahre 30 km zur Arbeit. (einfache Strecke)
Als Altersvorsorge habe ich eine Betriebsrente, die beträgt ca. 100€ im Monat ist bei den 41000€ aber schon abgezogen. Das wird mir ja automatisch vom Gehalt abgezogen.
Wir haben 4 Kinder, 12,10,6,3 Jahre alt.
Die Frau verdient durch nebenjob ca. 250€
OLG wäre glaube ich Düsseldorf...
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für Düsseldorf findest Du beispielsweise <hier>.
Rechenmethodik:
3.516 EUR netto (41.000 / 12 + 100)
./. 100 EUR Altersvorsorge (hast Du neben Betriebsrente noch eine Lebensversicherung oder ähnliches ?)
./. 287 EUR Berufsbedingter Aufwand (230 Tage x 30 km x 0,30 EUR + 230 Tage x 30 km x 0,20 EUR, davon ausgehend, dass 30km einfache Fahrt ist)
------------
3.129 EUR Basis für KU -> entspricht Stufe 6, Herabstufung um 3 Stufen wegen 5 Unterhaltsberechtigten -> KU Stufe 3
./. 377 EUR - KU (12)
./. 309 EUR - KU (10)
./. 306 EUR - KU (6)
./. 210 EUR - KU (3)
------------
1.927 EUR - Basis für TU -> (1.927 EUR - 250 EUR) * 3 / 7 = 718 EUR
./. 718 EUR - TU
------------
1.208 EUR verbleibend
Unter Zugrundelegung Steuerklasse 3 wären zu zahlen: 1202 EUR Kindesunterhalt und 718 EUR Trennungsunterhalt.
Von einem ansonsten empfohlenen Steuerklassenwechsel würde ich in Deinem Falle aufgrund lediglich geringfügiger Beschäftigung DEF absehen ...
Das mal als Hausnummer.
Die Bereitstellung der Wohnung durch Oma ist gem. Leitlinien ohne Belang.
Würde ein Mangelfall vorliegen, dann gibt es Richter, die so einen Fall durch eine Absenkung des Selbstbehalts dennoch berücksichtigen (dieses aber nur als Randinfo).
Gruß
United
Edit: Tippfehler.
