Titulieren??
 
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Titulieren??

 
(@lumpi01)
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Hallo Community!

Letzte Woche habe ich diese Seite gefunden und finde sie sehr interessant und möchte doch gleich mal um euren Rat fragen!

Ich habe mich im Juli 2004 von meiner Frau getrennt. Da es alles noch in der Schwebe war usw. und wir im Moment noch einigermaßen miteinander können, haben wir uns als offiziellen Trennungstermin auf den 01.02.05 geeinigt, wegen Steuerklasse usw.! Ich zahle seit Januar 2005 Unterhalt für sie und unsere beiden Kinder die bei ihr wohnen. Wir habe es uns beim Anwalt errechnen lassen.

Nun bat sie mich letzte Woche dass ich zum JA gehen soll um den "Unterhalt titulieren" zu lassen, ich hoffe das sagt man so.

Ich habe nun geschaut was das bedeutet aber mir ist es noch nicht ganz klar.

Also verstehe ich das richtig dass sie sich im Prinzip erstmal nur absichern möchte, dass das JA im Falle meine Zahlungsunfähigkeit für den Unterhalt der Kinder aufkommt?
Habe ich erstmal was davon bzw, einen Nachteil dadurch??
Ich habe kein Problem damit das zu erledigen, wenn es um die Kinder geht werde ich alles zu Absicherung beitragen. Möchte nur sicher gehen, dass es erstmal keinen Haken für mich gibt.

Vielen Dank für eure Hilfe.


Wer sich nicht selbst besiegen kann, wird immer Zweiter bleiben.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2005 13:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bitte das Forum nach "JA-Urkunde", "Titel" usw. durchsuchen. Das ist schon zig-fach beantwortet worden. Danke.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2005 13:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Haken ist, das du dich mit der Titulierung einer Zwangsvollstreckung unterziehen lässt, falls du nicht zahlst ;). Wenn du nicht zahlst wird gepfändet, das JA zahlt da nicht einfach *g*.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2005 14:20
(@lumpi01)
Schon was gesagt Registriert

Ja das dachte ich mir! Wenn dann tritt ja auch nur der Fall ein wenn ich Arbeitslos oder so werde!

Aber es betrifft nur den Unterhalt der Kinder oder auch den meiner Frau? Sie ist derzeit noch im Erziehungsurlaub.


Wer sich nicht selbst besiegen kann, wird immer Zweiter bleiben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2005 14:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur den der Kinder. Die Urkunden kannst du abändern lassen, wenn dein Einkommen um mehr als 10 % vom zugrundegelegten Einkommen abweicht. Bei Arbeitslosigkeit sinkt allerdings auch der Selbstbehalt.

Nur, wenn du deshalb gar nicht, oder nicht den Mindestbetrag zahlen kannst springt das JA mit einem Unterhaltsvorschuß ein, den sie aber von dir zurückfordern, sobald du wieder Leistungsfähig bist.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2005 14:51
(@lumpi01)
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Bedeutet.... mit der Urkunde verpflichte ich mich entsprechend.... anders herum muss ich dann das beurkundete Zahlen mehr nicht, solange sich sie oder das JA meldet und ggfs. kontrolliert ob sich bei mir etwas geändert hat??

Errechnet das JA auf wunsch auch ihren Unterhalt?? Ich frag nur, denn sie bekommt nicht volles Geld wegen Mangelfall.

Übrigens.... finde unheimlich toll wie schnell und kontruktiv hier geantwortet wird.


Wer sich nicht selbst besiegen kann, wird immer Zweiter bleiben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2005 15:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das JA kümmert sich nur um die Ansprüche der Kinder.

Bedeutet.... mit der Urkunde verpflichte ich mich entsprechend.... anders herum muss ich dann das beurkundete Zahlen mehr nicht, solange sich sie oder das JA meldet und ggfs. kontrolliert ob sich bei mir etwas geändert hat??

Ja du musst "nur" das beurkundete zahlen. Sofern du den Mindestunterhalt zahlst und sie beim JA keine Beistandschaft oder so beantragt wird das JA bei dir nicht anfragen. Sie darf alle 2 Jahre überdeine Einkünfte Auskunft verlangen. Wo ich mir nicht ganz sicher bin, eigentlich müßtest du auch unter der Zeit ihr melden, wenn du mehr als 10% mehr verdienst (bzw. rausbekommst)... aber wo kein Kläger, da kein Richter 😉

Bei der Beurkundung hast du mehrere Möglichkeiten, statisch (ein bestimmter Betrag. Und du musst bei jeder Anpassung der DT oder Wechsel in eine andere Altersklasse zum JA rennen) oder dynamisch (ausgehend von deinem jetztigen Einkommen wird die Stufe der DT festgelegt und du zahlst jeweils entsprechend der aktuellen Tabelle udn der Alterklasse des Kindes). Auf jeden Fall zu empfehlen, den Unterhalt nur bis zum 18. Lebensjahr zu betitulieren. Danach sind ja beide Elternteile in der Pflicht.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 06.06.2005 15:13
 molo
(@molo)
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high midnightwish

du schreibs....Auf jeden Fall zu empfehlen, den Unterhalt nur bis zum 18. Lebensjahr zu betitulieren. Danach sind ja beide Elternteile in der Pflicht.

was bedeutet das genau ?..... das steht auch in meinem titel.... und was ist danach ?

gruß

molo


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2005 22:51
(@puschelchen01)
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Hallo,

ist es nicht so, dass du noch in STKL 3 bist und sich das vermutlich nä. Jahr ändern wird? Dann nämlich könnte es gut sein, dass sich auch der KU ändert (runter reduziert). Kann man den Titel dann nicht (da Scheidung und Steuerklassenwechsel noch anstehen) zeitlich begrenzen lassen? Wie schwierig eine Abänderungsklage ist, wissen hier sicher einige.

Liebe Grüße
Puschelchen


AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2005 23:58
(@lumpi01)
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Richtig, derzeit habe ich noch Stkl3! Ab 2006 dann wohl 1! Aber am Kindesunterhalt ändert sich ja nichts, da sie zuerst und dann meine Frau dran sind oder nicht? Den KU kann ich ja voll zahlen, nur durch meine Frau wird es zum Mangelfall.

Zumindest habe ich es so verstanden dass erstmal die Kinder dran sind dann die Frau!


Wer sich nicht selbst besiegen kann, wird immer Zweiter bleiben.

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Themenstarter Geschrieben : 07.06.2005 00:05




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nach dem 18. Lebensjahr sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig. Wenn das Kind da ne Ausbildung macht wird ein Teil des Lehrlingsgehaltes mitangerechnet und du musst weniger zahlen. Ausserdem ist dein Selbstbehalt einem Volljährigen Kind gegenüber höher.

Wenn du STK 1 bist hast du schlicht und einfach weniger auf deinem Konto und das kann sich durchaus auf den Kindesunterhalt auswirken. Gute Idee den Unterhalt erstmal bis zur erfolgten Scheidung zu begrenzen und ihn dann neu berechnen zu lassen.

Bisher sind Kinder und Ehefrau gleichberechtigt. Soll sich aber ändern, da Erwachsene ja eher für sich selbst sorgen könnten als Kinder 😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 07.06.2005 10:39
(@lumpi01)
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Wenn du STK 1 bist hast du schlicht und einfach weniger auf deinem Konto und das kann sich durchaus auf den Kindesunterhalt auswirken. Gute Idee den Unterhalt erstmal bis zur erfolgten Scheidung zu begrenzen und ihn dann neu berechnen zu lassen.

Ne, das stimmt so nicht! Da es bei mir jetzt schon ein Mangelfall ist, wird meine Frau und Kinder weniger bekommen. Von daher sehe ich das ncht als Grund es bisi zur Scheidung zu begrenzen.
Die Steuerklasse ändert sich ja schon im ersten vollständig "dauernd getrenntlebenden" Jahr, also 2006 nicht erst bei Scheidung.

Ich werde mal zum JA gehen, ich hoffe die sind dort kooperativ und erklären einem das vernünftig. Ich habe da so meine bedenken dass sie den "zahlenden Vätern" gegenüber eher mit einem gewissen Vorurteil entgegentreten, bin mal gespannt!!


Wer sich nicht selbst besiegen kann, wird immer Zweiter bleiben.

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Themenstarter Geschrieben : 07.06.2005 18:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Beamter der sich bei meinem LG drum kümmern mußte war ziemlich vernünftig. Er hat ihn gut beraten und egmeint, er beurkundet es so wie mein LG es haben will.

Er hat KU vom JA ausrechnen lassen, das war der Ex zuwenig. Also hat es seine Anwältin berechnet, gleiches Ergebnis wie JA, ihr Anwalt kam auf was anderes, zunächst *g*. Beim zweiten durchrechnen hat er dann auch den am Anfamg vom JA berechneten KU rausgekriegt. VIl Lärm um nix. Na ja bei ihr zahlts ja der Staat... 😛


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2005 18:19