Unterhalt wenn Kind...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt wenn Kind 8 Jahre alt wird?

 
(@jsenft)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich zahle jetzt schon seit Jahren einen nicht unerheblichen Unterhalt an meine geschiedene Ex. Unsere gemeinsame Tochter wird am 01-11-2004 8 Jahre alt. Ich habe gehört, dass meine Ex ab dann verpflichtet ist halbtags zu arbeiten. Tut sie dieses nicht, wird ein fiktives Einkommen zur Unterhaltsneuberechnung angenommen. Kann mir jemand sagen, ob das korrekt ist?
Zudem hat Sie seit über 2 Jahren einen neues Lebenspartner. Ich habe jetzt fast ein Jahr lang stickpunktweise dokumentiert, wann der PKW des Neuen vor der Tür stand. Reicht das?
Viele Fragen auf einmal, aber vielleicht kann mir jemand helfen!
Danke im voraus für eure Antworten.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2004 21:16
(@romyh)
Registriert

Hallo,

zahlst Du Unterhalt an Deine Ex oder Kindesunterhalt?
Wenn Du Kindesunterhalt zahlst ist es egal, ob Deine Ex mit einem neuen Partner zusammenlebt.

Ob Deine Frau "gezwungen" werden kann arbeiten zu gehen, sei mal dahingestellt. Zum einen ist es vom OLG abhängig, zum zweiten...wer zwingt sie???

Ich denke dass unser Fachmann in Unterhaltsfragen, unser liebster Deep Thought, Dir da sicher helfen kann.

Gruß von Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2004 22:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin JSenft,

eine Erwerbstätigkeit ist, wie RomyH völlig richtig schrieb, nur für TU/EU maßgeblich. Gleiches gilt für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft des TU-/EU-Berechtigten.

Eine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit ist von OLG zu OLG unterschiedlich. Guck doch bitte in "Aufsätze/Urteile" nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für dich zuständigen OLG.

Selbst wenn eine Verpflichtung sich ergibt, so ist diese durch alles mögliche hinauszuzögern. Die Kreativität der unwilligen Betreuungseltern ist enorm und das Verständnis der Handlanger leider auch.

Einen Versuch ist es allemal wert.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2004 01:31