Hallo zusammen,
ich habe da diverse Fragen:
1. In wiefern ändert sich der Unterhalt für ein nicht eheliches Kind (11 Jahre), wenn der Vater nun erneut verheiratet ist und weiteren Nachwuchs erhalten hat.
2. Kann ein Vater den Unterhalt für ein im Ausland (USA) lebendes Kind kürzen? Kosten für Besuche des Kindes gehen voll zu Lasten des Vaters.
3. Ist der Vater verpflichtet, für die Zeit in der das im Ausland lebende zu Besuch beim Vater ist (zwischen 2 und 7 Wochen) vollen Unterhalt zu leisten?
Danke für Eure Antworten.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
herlich Willkommen bei Vatersein.
Der Unterhalt ist nicht einfach zu kürzen, da muß ne Abänderungsklage her, bzw vom Jugendamt neu errechnet werden.
Der Unterhalt darf auch nicht gekürzt werden, wenn das Kind bei Dir Urlaub macht.
Gruß
Melly
