Hallo,
ich bin seit drei Jahren geschieden, habe zwei Kinder (8 und 12) und zahle brav den Unterhalt an Kinder und Ex. Bei der Scheidung wurde der Unterhalt festgelegt. Nun bekomme ich aber regelmäßig Schreiben von meiner Ex in dem Stil: "Ab dem soundsovielten zahlst Du mir den Betrag: X, aufgrund der und der Änderungen. Soweit das nachvollziehbar ist, mache ich dieses Spiel, der Kinder wegen auch mit. Mittlerweile wird mir die Sache aber zu bunt, denn jetzt kommen bei Verzögerungen auch gleich Briefe von ihrer Rechtsanwältin, mit der Mitteilung, meine Ex hat nun einen vollstreckbaren Titel. Mir ist nicht klar, was das bedeutet. Die Verzögerung meinerseits kommt dadurch zustande, dass ich sage, ich möchte die Berechnung sehen, aufgrund der die Veränderung des Unterhaltes zustande kommt. Dann habe ich nach langem hin und her die Berechnung bekommen, aber es steht z.B. nichts davon darin, dass sie nebenhere jobbt (Einkommen nach ihren Angaben 500,- € jährlich) oder dass sie mit ihrem Vermögen von 50000 ,- € (eine Abfindung ihres Arbeitgeber in der Ehe erhalten) eine Wohnung gekauft hat. Das ist dann schon die nächste Frage: Hat diese Wohnung Einfluß auf den Unterhalt?
Noch einmal die Fragen in Kurzform:
1: Was bedeutet der vollstreckbare Titel für mich?
2: Welche Möglichkeiten gibt es noch, den Unterhalt auf einem kosten- und nervenschonenderem Weg den Veränderungen anzupassen?
3: Wie wirkt sich das Vermögen (Wohneigentum) auf den Unterhalt aus?
Vielen Dank
DeBaer
Hallo debaer,
okay, ich versuche mal zu helfen soweit wie ich komme.
Das Vermögen Deiner Exfrau hat keinerlei Einfluss auf den von Dir zu zahlenden Kindesunterhalt. Den zahlst Du schließlich an Deine Kinder, die kein Einkommen oder Vermögen haben. Es spielt auch keine Rolle, ob sie wieder arbeitet oder wieder verheiratet ist o.ä.
Vollstreckbarer Titel bedeutet, dass Dein Lohn/Gehalt theoretisch gepfändet werden kann, solltest Du deinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen.
Nur verstehe ich nicht, wie Du den bekommen hast, gabs eine "Anhörung" vor dem Familiengericht? Wem hast Du denn Deine ganzen Gehaltsabrechnungen etc. immer gezeigt/gegeben zwecks Berechnung?
Und normalerweise musst Du doch mal die Berechnungen der ggn RA zu sehen bekommen.
Wieviel Unterhalt musst Du denn zahlen, wenn ich mal so fragen darf?
Der Unterhalt ist, naja, nicht so wirklich anpassbar.
Es gibt Regelsätze. Es kommt dabei drauf an, in welchem Bundesland Du lebst, es gilt dann die Düsseldorfer bzw. die Berliner Tabelle. Diese Unterhaltsbeiträge, je nach Deiner Einkommensgruppe, stellen jedoch nur den Mindestbearf des Kindes dar.
Wie gesagt, es ist von Deinem Einkommen abhängig.
Es gibt jedoch den sogenannten Selbstbehalt, den der Unterhaltspflichtige für sich behalten muss, darunter darf nichts gepfändet werden. Der liegt in den alten BL bei 840 und in den neuen bei 775 Euro bei einem alleinstehenden, erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen.
Bei Arbeitslosigkeit sinkt der SB, auch wenn der Unterhaltspflichtige wieder geheiratet hat oder so. Er kann aber auch erhöht werden, wenn ausreichende Gründe dafür vorliegen (ist aber selten, wie ich das mitbekommen habe).
Noch was vergessen?
Gib doch einfach mal deine Daten hier ein, dann könnte man ja mal eine Proberechnung ohne Garantie versuchen.
a)wieviel Kinder, Alter der Kinder
b) Dein Einkommen Netto per anno
c)berufsbedingte Aufwendungen?
d)Kredite, die während der Ehe aufgenommen wurden, evtl.?
Die einzige Möglichkeit die es gibt, einen Unterhaltstitel zu ändern, ist eine Unterhaltsabänderungsklage einzureichen. Da muss sich die gegnerische RA aber wirklich sehr verrechnet haben, sonst kostet es nur Gerichtskosten.
Oder einfach mal Deinen RA kontaktieren und mit ihm rechnen? Dann kannste ja sehen, wie der rechnet.
LG von Romy
[Editiert am 19/10/2004 von RomyH]
@RomyH:
:thumbup: Klasse!
sinkt der SB, auch wenn der Unterhaltspflichtige wieder geheiratet hat oder so
Der SB ist nur herabsetzbar um die Differenz zwischen im SB enthaltener Warmmiete und tatsächlicher Warmmiete.
Er kann aber auch erhöht werden, wenn ausreichende Gründe dafür vorliegen
Yep. Beispielhaft seien hier erhöhte Umgangskosten und Krankheitskosten erwähnt.
sonst kostet es nur Gerichtskosten.
Stimmt schon, nur bei PKH (und die gibbet meistens im Familienrecht) ist das egal.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
*rotwerd*
Jetzt sag' nich, das ich alles richtig gesagt habe, Deep...
Habe ich mir alles von Dir abgeschaut. Bist aber auch'n guter Lehrer!
LG von Romy !
