Moin Moin,
stehe vor dem Problem zu beurteilen, ob ich auf einen nachehelichen Unterhaltsverzicht der KM im Tausch gg Entlassung aus der Mithaft für Immo-Darlehen eingehen soll.
Meine RAin meint, das wäre sinnvoll, um eine Baustelle weniger zu haben. Den wirtschaftlichen Vorteil, den ich aus dem Unterhaltsverzicht hätte, kann/will sie aber nicht beziffern, da es zu viele unbekannte Faktoren gäbe.
Das kann ich zwar eingeschränkt nachvollziehen, hilft mir jedoch nicht weiter. Unterhalt wird irgendwann geregelt und dann ist die Baustelle weg. Mag ein schwieriger Weg sein, ist dann eben so.
Für mich entscheidend ist der wirtschaftliche Vorteil , den ich aus der Sache ziehen könnte oder eben nicht.
MaW, ist es kein Vorteil, dann eben Berechnung & Zahlung von Unterhalt an Ex. Lebenslang wird das ja wohl auch nicht sein.
Derzeitiges Netto der KM ca 800,-- bei 50% Job in StKl V. Kind ist 12 Jahre alt, Kindesunterhalt noch nicht akut, da derzeit noch Wechselmodell, eigenes Netto in StKl 3 ca 2.500,--.
Ich möchte keine centgenaue Berechnung, sondern einfach nur erfahren, in welche Richtung die Reise ungefähr geht. Dann läßt sich mit ein paar Annahmen daraus vielleicht ein mathematischer Ansatz stricken, der mir aufzeigt, ob das vernünftig ist oder eher nicht.
Thanks to all for help.
Erstmal
Kleiner LG
Moin,
so groß rechnen möchte ich nicht, vielmehr andere Faktoren einbringen.
Mit der Unterhaltsrechtsreform ist die Ex gehalten, selbst ihr Geld zu verdienen. Besonders unter dem Aspekt des WM. Sie hat St.-Kl. IV? Habt ihr euch erst gerade getrennt? Anderer Grund wäre, sie ist neu verheiratet, dann hätte sie eh keinen Anspruch auf Unterhalt!?
Ferner: Der Tauschhandel bringt dir nict wirklich etwas. Sobald die Ex bedürftig wird und der Staat unterstützen muss, kommen die ohnehin auf dich zu und dann hilft dir u.U. die Vereinbarung rein weg gar nix.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
ich hätte eine Zusatzfrage, die m. E. grosse Bedeutung haben möchte: Wäre die Ex mit der Entlassung aus den Krediverträgen auch aus der Miteigentümerschaft der Immobilie raus? Erst dann kann man (bei Vorliegen weiterer Infos, z. B. über den aktuellen Schuldenstand) nämlich beurteilen, ob das ein guter oder ein schlechter Deal ist.
Hinzu kommt dann übrigens eine weitere Überlegung: Wenn Kleiner LG den Kredit künftig allein bedient, mindert das die Verteilmasse für eventuelle EU-Ansprüche in der Zukunft, da der Kredit eheprägend und damit zu grossen Teilen anrechenbar ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Dann läßt sich mit ein paar Annahmen daraus vielleicht ein mathematischer Ansatz stricken, der mir aufzeigt, ob das vernünftig ist oder eher nicht.
Hallo Kleiner,
bei den Zahlen sind Eure Stundenlöhne ja garnicht weit auseinander, bei den 2500/800 Netto bei Stkl III/V komme ich auf Bruttolöhne von 3800(100%) und 1577(50%), also bezogen auf je 100% Arbeitszeit 3800€ und 3144€.
Bezogen auf die Steuerklassen I und II sind das Nettolöhne von 2110€ gegen 1870€, also gerade mal 240€ Unterschied.
Heisst also, wenn Du KU-Pflichtig würdest, sie aber 100% "erwerbsobliegen", dann wärest Du nicht EU-Pflichtig, weil der KU ist ja etwa gleich dem Netto-Unterschied.
Also prinzipiell ist der Erwartungswert des EU-Anspruchs schon nahe bei null, aber eben nicht null, denn es gibt da Restrisiken, z.B. dass sich doch noch ein Gericht findet, dass bei einem 12-Jährigen Kind eine Vollzeiterwerbsobliegenheit verneint, oder dass ein Aufstockungsunterhalt nach §1573 kommt, eben doch lebenslang, wenn die KU-Pflicht endet.
Letzteres nehme ich mal für eine grobe Abschätzung des "Barwerts" eines EU-Verzichts. Als Modellanahme mal diese 270€ Nettounterschied (Wenn sie auch nurnoch Steuerklasse I hat), das für 20 Jahre, mit einer jährlichen Steigerung von 5%, aber diskontiert mit 5%, und davon 3/7, ergibt 20*12*270*3/7 = 28 Tausend Euro. Nimm jetzt mal 30% Wahrscheinlichkeit, dass das passiert, dann ist der Erwartungswert etwa 10 Tausend Euro. Soviel wäre mir an Deiner Stelle der Verzicht wert.
Für die Zeit bis zur Volljährigkeit würde ich es an Deiner Stelle vorziehen, bei Wechselmodell EU zu bezahlen, als bei EU-Verzicht die Begehrlichkeit nach dem KU zu wecken.
Moin,
und thanks to all...
Das sind ja punktgenau @pappasorglos: alle Achtung!!! die Fakten, die mir jetzt helfen.
Ist das mit der 100% Erwerbsobliegenheit hinreichend sicher. Meine Anwältin hat das irgendwie gar nicht drauf, das neue UR. Nur: wenn Ex derzeit, warum auch immer, nur 50% Prozent arbeitet, dann hat sie ja nun mal tatsächlich weniger aufm Konto. Entsteht dann nicht doch eine EU-Pflicht in größerem Umfang?
Also Wechselmodell zementieren und dafür EU zahlen, das meintest Du. Im dritten Absatz las sich das etwas anders, da schriebst Du von KU-Pflicht meinerseits, nehme ich mal an.
@brille007
Ich bin lt Grundbuch Alleineigentümer, nach Güterstand gehört Ex die Hälfte. Derzeit von den Schulden, die höher sind als der Verkaufserlös. Macht roundabout 60 bis 70 Tausend Miese. Doch das ficht Ex nicht an, "dann mache ich eben eine Privatinsolvenz, Hauptsache DU bist das Haus los."
Taktisch schon nicht schlecht, sich einen Schuldenerlaß diesen Umfanges mit einem (fast) wertlosen Unterhaltsverzicht zu erkaufen.
Was kann ich dagegen setzen? Meine RAin ist da etwas phantsielos. O-Ton: Ich würde Ihre Ex genauso verteidigen.
...muß auch mal wieder arbeiten.
Erstmal
Kleiner LG
Moin KleinerLG,
es ist etwas verwirrend, weil Dein Thema in zwei Threads läuft. Ich antworte mal hier:
Eigentümer einer Immobilie ist zunächst einmal, wer im Grundbuch steht. Punkt. Wie sollte Ex hier die Hälfte "nach Güterstand" gehören - und vor allem: Wovon, wenn die Schulden höher sind als der Zeitwert? Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird Dein und ihr Anfangsvermögen zu prüfen sein, beispielsweise, wenn Du die Hütte oder das Kapital dafür in die Ehe gebracht hast.
Deine Ex aus der Haftung bei der Bank zu entlassen (die bei einem Netto von 800 EUR sowieso fragwürdig ist) würde lediglich bedeuten, dass Du künftig nicht nur Alleinbesitzer, sondern auch Alleinschuldner bist. Zugewinn hat mit der Hütte nach Deiner Schilderung bis heute keiner von Euch erwirtschaftet; also ist auch keiner zu verteilen (negativen Zugewinn gibt es nämlich nicht). Euer "Benefit" bestand darin, in dieser Hütte zu wohnen (statt irgendwo Miete zu bezahlen), aber das sind keine nachträglich erstattungsfähigen Beträge; die Kohle ist einfach weg. Abgewohnt, wenn Du so willst.
Und warum sollte bei einer Privatinso Deiner Ex das Haus weg sein? Dieser Fall tritt nur ein, wenn auch Du die Kreditraten nicht weiterbedienen kannst; dann hättet Ihr Euch schlicht übernommen. Dafür ist es allerdings unerheblich, ob Ihr glücklich verheiratet seid oder in Trennung lebt.
Grüssles
Martin
(der Dein Problem möglicherweise immer noch nicht ganz versteht)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also Wechselmodell zementieren und dafür EU zahlen, das meintest Du. Im dritten Absatz las sich das etwas anders, da schriebst Du von KU-Pflicht meinerseits, nehme ich mal an.
Du wärst nicht der erste, der im Glauben an das Wechselmodell einen Deal unterschreibt und die KU-Forderung auf dem Tisch hat, noch bevor die Tinte trocken ist. Du kannst das nur gekoppelt sehen.
Wechselmodell zementieren geht nicht wirklich, Du könntest Dich aber finanziell absichern, zum Beispiel folgendermassen:
- ihr vereinbart bis zur Volljährigkeit eine EU-Zahlung in Höhe von X Euro genau unter der Vorraussetzung, dass das Wechselmodell besteht, und danach 0 Euro, sowie eine Sonderzahlung von 10000 Euro. Das X rechnet ihr so aus, dass mit diesen Zahlungen bis zur Volljährigkeit ihr Teil der Verbindlichkeiten aus der Hausgeschichte getilgt werden kann, und macht einen entsprechenden Tilgungsplan. Wenn ihr Anteil an den Verbindlichkeiten ca 30000 sind, kommt das X etwa bei 300-350 Euro raus, also etwa die Höhe des drohenden KUs
- Dann hat Ex genau was sie will, nämlich diese Schulden vom Hals, und Du die Sicherheit, dass Du nicht aufs Kreuz gelegt wirst.
So oder so ähnlich kann das durchaus Sinn machen.
Hi,
ergänzend zu papa solltest du noch sehen, wie ihr das mit dem Zugewinn verknüppeln
könntet.
Nicht das EXelchen plötzlich eine Forderung aus dem Hut zaubert.
Vielleicht hast du ja auch (potentielle) Forderungen !?
Nochwas ... du solltest jetzt erstmal finanz. durchhalten, und keine Schnellschüsse machen.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
