Frage wegen Wortlau...
 
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Frage wegen Wortlaut

 
(@yvonnet)
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Ich hab hier einen Brief vom Amtsgericht in der Hand in dem steht:
In der Familiensache ... wird der Beschwerde vom ... gegen den Beschluss vom ...  aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses nicht abgeholfen.
Die Akten werden dem Oberlandesgericht ... zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt.

Was der zweite Satz bedeutet ist ja klar, aber was in Gottes Namen bedeutet der erste Satz?

Danke für eventuelle Aufklärung.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2008 18:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Beschwerde wird zurück gewiesen. Die Begründung ist die gleiche wie im angefochtenen Beschluss.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2008 18:12
(@yvonnet)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank.
Wird das dann immer automatisch an das OLG weitergegeben?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2008 18:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein. Der Unrechtsprecher von AG hat Schiss und möchte sein Denken von Papa bestätigt wissen.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2008 18:43
(@yvonnet)
Schon was gesagt Registriert

Ahso.

Vielen lieben Dank für die schnelle Info.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2008 18:44