Ich hab hier einen Brief vom Amtsgericht in der Hand in dem steht:
In der Familiensache ... wird der Beschwerde vom ... gegen den Beschluss vom ... aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses nicht abgeholfen.
Die Akten werden dem Oberlandesgericht ... zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt.
Was der zweite Satz bedeutet ist ja klar, aber was in Gottes Namen bedeutet der erste Satz?
Danke für eventuelle Aufklärung.
Die Beschwerde wird zurück gewiesen. Die Begründung ist die gleiche wie im angefochtenen Beschluss.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen Dank.
Wird das dann immer automatisch an das OLG weitergegeben?
Ahso.
Vielen lieben Dank für die schnelle Info.
