Hallo ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Mein Mann ist geschieden und zahlt für zwei Kinder aus erster Ehe Unterhalt.
2006 haben wir geheiratet. Nun bekommen wir dieses Jahr unser erstes gemeinsames Kind. 🙂
Da die Kinder nach neuem Unterhaltsrecht ja nun gleichgestellt sind, wie kann man die Höhe des Kindesunterhalts für die Kinder aus Erstehe abändern lassen? Müsste doch weniger werden, da unser Kind auch Anspruch auf Unterhalt hat, oder?
Richtig lucky,
sobald das Kind da ist Abänderungsklage einreichen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi.....
mit der Geburt eines weiteren unterhaltsberechtigten Kindes ändert sich die Situation natürlich und es bedarf einer Anpassung der Unterhaltsleistungen sicherlich. Die Frage der Anpassung ist aber abhängig von der Art und Dauer der Festlegung der bisherigen Zahlungen.
Ist z.B. der Kindesunterhalt für die Kids aus erster Ehe tituliert durch Urteil oder Jugendamtsurkunde, so ist eine Anpassung auch nur NACH Änderung dieses Titels möglich. Besteht ein Titel mit festen, einkommensunabhängigen Beträgen (also z.B.:"....zahlt Unterhalt in Höhe von XXX €" und nicht "...zahlt Unterhalt nach Stufe X der Düsseldorfer Tabelle"), kann eine Abänderung u.U. sehr schwer werden.
Dann kann außerdem auch noch eine Rolle spielen, wann ein solcher Titel zuletzt gemacht wurde; ich vermute einmal bei eurer Heirat in 2006, weil sich da vielleicht auch in eurer Einkommenssituation was geändert hat.
Also ein paar Infos wären hilfreich für eine Antwort....
Gruß
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Müsste doch weniger werden, da unser Kind auch Anspruch auf Unterhalt hat, oder?
Ja, müsste, muss sogar. Mach Dich aber schonmal auf Geschreibsel gefasst, wonach es sogar mehr werden könnte.
Es gibt 3 mögliche Effekte:
- Im Nicht-Mangelfall die Herunterstufung in der DT durch 2 weitere Berechtige (Dich und Euer Kind)
- Im Mangelfall die Division der Verteilmasse durch 3 statt durch 2
- Und dann gibt's das Steuerklassen-Chaos. Ihr seid beide berufstätig, ich gehe davon aus, Ihr habt Steuerklassen IV/IV. Es könnte jetzt jemand auf die Idee kommen, Steuerklass III zugrundezulegen wenn Du Babypause machst. Dadruch könnte der KU sogar steigen. Das dürfte zwar rechtlich keinen Bestand haben, ist aber drin in den Köpfen, also bereits Dich schonmal mental auf solches Geschreibsel vor.
Hi,
das sich eure Einkommenssituation geändert hat (Lst.Kl. 3 !?) könnte es sogar sein,
daß alles beim ALTEN bleibt.
Edit: pappasorglos war schneller
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Also wir haben seit der Hochzeit die Steuerklassen III und V.
Es besteht eine Jugendamtsurkunde in der der Unterhalt nach dem Regelbeitragssatz von 135% abzüglich des anteiligen Kindergeldes für die entsprechende Altersstufe festgelegt ist.
Seine Kinder sind 10 und 12 Jahre (ab März).
