Hallo,
Ex und ich verdienen ungefähr das Gleiche. Ich bezahle für 2 minderjährige Kinder Unterhalt. Der dritte ist jetzt Volljährig und Student.
Beid er Berechnung seiner Unterhaltsansprüche kann ich den Unterhalt für die beiden Kleinen von meinem Einkommen abziehen bevor ich den Unterhalt für den Großen berechne.
Aber wie ist das mit der Ex? Kann die von ihrem Gehalt Naturalunterhalt abziehen - oder muss sie ihr volles Einkommen in die Berechnung einbringen?
Es käme mir zugegebenermaßen logisch vor , wenn sie das könnte, aber ich habe nirgendwo Hinweise darauf gefunden dass das geht.
Weiß das jemand?
grüße flo
Moin Flo,
was meinst Du denn mit Naturalunterhalt ?
Ex kommt nicht den Badraf der Minderjährigen auf, sondern erbringt Betreuung.
Essen, Trinken, Wohnen bezahlst Du, d.h. eine logische Abzugsmöglichkeit von Naturalunterhalt für die Jüngeren sehe ich nicht.
Für die Ermittlung der Unterhaltsverpflichtung ist meines Erachtens also keine Minderung vorzunehmen.
Wenn Ex ihre Verpflichtung für den Volljährigen in Form von Naturalien erbringen möchte, dann kann sie dieses mit ihm vereinbaren.
Besten Gruß
United
Hi flojoflo
Dir geht es um die Bereinigung des Einkommens des betreuenden Elternteils um feststellen zu können, in welchem Umfang dieser ggü. einem Volljährigen leistungsfähig ist.
Wenn der betreuende Elternteil für die zu betreuenden Kinder KU in Höhe von >=Mindestunterhalt erhält so kann er selber nur anfallende Betreuungskosten geltend machen, welche durch Dritte anfallen (Fremdbetreuung). Wenn es z.B. um eine EU-Festlegung geht, wo der betreuende Vater zwar keinen KU bekommt, hingegen aber EU zahlen darf, kann er nur in Höhe von einmal Mindest-KU diesen berücksichtigen. Wenn Betreuungsunterhalt monetär abzugsfähig wäre, müsste dieser Mindest-KU ja z.B. mit dem Faktor 2 anerkannt werden. Dem ist aber nicht so, davon können einige hier ein Lied singen.
Zu finden ist sowas in den URL.
Gruss oldie
Edit: am Ausdruck gefeilt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke euch für die schnelle Antwort - hab ich verstanden und ist sehr hilfreich - wie das gesamte Forum hier..
Gruß flo
